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25.01.07 , 12:35 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Sitz des Landesverfassungsgerichts: Historische Aspekte und harte Standortfakten sprechen für Schleswig

Presseinformation
Kiel, den 25.01.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 15 16/11 Sitz des Landesverfassungsgerichts Drs. 16/1182

Wenn man – wie ich – auf dem Erdbeerenberg in Schleswig groß geworden ist und tagtäglich
einen Blick auf den „Roten Elefanten“ werfen konnte – auf das ehemalige Regierungsgebäude
der preußischen Provinz Schleswig-Holstein und heutige Oberlandesgericht, dann kommt es
einem überhaupt nicht in den Sinn, dass der Sitz des künftigen Landesverfassungsgerichts
überhaupt ein Diskussionsthema sein könnte. Als nämlich Kiel 1946 zur Landeshauptstadt des
neuen Bundeslandes Schleswig-Holstein auserkoren wurde, erhielt Schleswig als Kompensation
die Obergerichte und die Landesmuseen. Das war der Deal, der Schleswig zur Justizhauptstadt
des Landes machte. Für die Stadt ist dies nicht nur ein „Imagefaktor“, sie steht auch zu ihren
Gerichten – im Guten wie im Bösen, möchte ich hinzufügen.


Dazu eine weitere Kindheitserinnerung: Auf dem Erdbeerenberg entstand in den 50’er Jahren
eine kleine Neubausiedlung, die aus nachvollziehbaren Gründen ganz schnell den Namen
„Richterhügel“ erhielt. Als dann die schleswig-holsteinische Justiz in den fünfziger und sechziger
Jahren immer wieder von Nazi-Skandalen betroffen war, gab es in Schleswig viel Gerede über 2
diesen Richterhügel, denn auch dort – wie konnte es anders sein – hielten sich ehemalige Nazis
versteckt, die nach 1950 wieder als Richter oder Staatsanwalt tätig waren. Erst als eine neue
Juristen-Generation heranwuchs, stellte sich die schleswig-holsteinische Justiz ihrer
Nazivergangenheit.


Das 1993 errichtete Mahnmal vor dem Oberlandsgericht für die Opfer der Willkürjustiz in der Zeit
von 1933-1945 ist ein sichtbares Zeichen für diesen Prozess. Wer aber die Entstehungsgeschichte
dieses Mahnmals kennt, wird wissen, dass damals auch diskutiert wurde, ob dieses Denk-Zeichen
nicht eher in Kiel hätte aufgestellt werden sollen, um an die Unrechtsurteile des Kieler
Sondergerichts zu erinnern, denn in der Stadt Schleswig hatte es keine Militärjustiz und keine
Sondergerichte gegeben. Man entschied sich aber für Schleswig, weil ein Mahnmal nur dort zum
Denken und zum Nachdenken anregen kann, wo konkret eine Verbindung zwischen
Vergangenheit und Gegenwart hergestellt werden kann. „Die Mahnung gilt uns allen“, sagte der
damalige Justizminister Dr. Klaus Klingner in seiner Ansprache anlässlich der Übergabe des
Mahnmals am 2. April 1993. „Sie gilt auch jeder Form von Selbstgerechtigkeit der Heutigen. Wer
nie in Versuchung kam, sich einer Diktatur einzuordnen aus Bequemlichkeit, Angst oder zur
Förderung der Karriere, prüfe sich“.


Vor dem Hintergrund des anstehenden Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus
sehen Sie mir hoffentlich nach, dass ich diesen Tagesordnungspunkt etwas weiter interpretiert
habe, als direkt aus dem Antrag ersichtlich. Dennoch steht der SSW dazu, dass auch diese
historischen Aspekte für Schleswig als künftigen Sitz des schleswig-holsteinischen
Verfassungsgerichts sprechen. Es können nicht die einzigen, und vielleicht nicht einmal die
entscheidenden Gründe sein. Sie gehören aber dazu, weil sie indentitätsstiftend sind, und das
braucht ein neu einzurichtendes Verfassungsgericht auch, um anerkannt zu werden.


Ansonsten gibt es natürlich eine ganze Reihe von „harten“ Standortfaktoren, die aus unserer
Sicht so einleuchtend sind, dass sie eigentlich nicht extra genannt werden müssten. Das ist zum 3
einen die vorhandene „Infrastruktur“, weil wir mit dem Oberlandesgericht, dem
Generalstaatsanwalt, dem Oberverwaltungsgericht und dem Landessozialgericht bereits ein
Zentrum des öffentlichen Rechts dort haben. Wir haben mit anderen Worten in Schleswig eine
Struktur und einen Unterbau, der anderswo noch erst aufgebaut werden muss. Zum anderen
würde dies auch eine kostengünstige Lösung sein, wobei wir nicht ein Verfassungsgericht „light“
wollen, um Geld zu sparen. Uns geht es vielmehr um die Nutzung vorhandener Synergien und
eingearbeiteter Routinen. Wenn die Landesregierung bei ihrer Gerichtsstrukturreform nur die
harten Fakten gelten lässt, dann kommt sie um den Standort Schleswig nicht herum.


Liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir alle wissen aus Erfahrung, dass Standortfragen immer
schwierige Fragen sind. Daher war es aus Sicht des SSW auch ziemlich unglücklich, dass der
Kollege Dr. Wadephul letztes Jahr, in der Debatte um die Änderung der Landesverfassung, gleich
damit vorpreschte, Lübeck als Sitz des neuen Landesverfassungsgerichts ins Spiel zu bringen. –
Mit der Begründung, Lübeck sei die zweitgrößte Stadt des Landes.


Wir meinen, dieses Thema hat eine andere Qualität als andere Standortentscheidungen. Hier
geht es nicht in erster Linie um regionale Ausgewogenheit, sondern darum, wie durch die Wahl
des Standortes gleichzeitig die Akzeptanz und der herausragenden Status eines
Landesverfassungsgerichts gesichert werden können. Das ist für uns der entscheidende Grund
dafür, dass wir uns für Schleswig aussprechen. – In der Hoffnung, dass wir dies denn auch
einvernehmlich so beschließen können.

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