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Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Sitz des Landesverfassungsgerichts: Historische Aspekte und harte Standortfakten sprechen für Schleswig
PresseinformationKiel, den 25.01.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 15 16/11 Sitz des Landesverfassungsgerichts Drs. 16/1182Wenn man – wie ich – auf dem Erdbeerenberg in Schleswig groß geworden ist und tagtäglicheinen Blick auf den „Roten Elefanten“ werfen konnte – auf das ehemalige Regierungsgebäudeder preußischen Provinz Schleswig-Holstein und heutige Oberlandesgericht, dann kommt eseinem überhaupt nicht in den Sinn, dass der Sitz des künftigen Landesverfassungsgerichtsüberhaupt ein Diskussionsthema sein könnte. Als nämlich Kiel 1946 zur Landeshauptstadt desneuen Bundeslandes Schleswig-Holstein auserkoren wurde, erhielt Schleswig als Kompensationdie Obergerichte und die Landesmuseen. Das war der Deal, der Schleswig zur Justizhauptstadtdes Landes machte. Für die Stadt ist dies nicht nur ein „Imagefaktor“, sie steht auch zu ihrenGerichten – im Guten wie im Bösen, möchte ich hinzufügen.Dazu eine weitere Kindheitserinnerung: Auf dem Erdbeerenberg entstand in den 50’er Jahreneine kleine Neubausiedlung, die aus nachvollziehbaren Gründen ganz schnell den Namen„Richterhügel“ erhielt. Als dann die schleswig-holsteinische Justiz in den fünfziger und sechzigerJahren immer wieder von Nazi-Skandalen betroffen war, gab es in Schleswig viel Gerede über 2diesen Richterhügel, denn auch dort – wie konnte es anders sein – hielten sich ehemalige Nazisversteckt, die nach 1950 wieder als Richter oder Staatsanwalt tätig waren. Erst als eine neueJuristen-Generation heranwuchs, stellte sich die schleswig-holsteinische Justiz ihrerNazivergangenheit.Das 1993 errichtete Mahnmal vor dem Oberlandsgericht für die Opfer der Willkürjustiz in der Zeitvon 1933-1945 ist ein sichtbares Zeichen für diesen Prozess. Wer aber die Entstehungsgeschichtedieses Mahnmals kennt, wird wissen, dass damals auch diskutiert wurde, ob dieses Denk-Zeichennicht eher in Kiel hätte aufgestellt werden sollen, um an die Unrechtsurteile des KielerSondergerichts zu erinnern, denn in der Stadt Schleswig hatte es keine Militärjustiz und keineSondergerichte gegeben. Man entschied sich aber für Schleswig, weil ein Mahnmal nur dort zumDenken und zum Nachdenken anregen kann, wo konkret eine Verbindung zwischenVergangenheit und Gegenwart hergestellt werden kann. „Die Mahnung gilt uns allen“, sagte derdamalige Justizminister Dr. Klaus Klingner in seiner Ansprache anlässlich der Übergabe desMahnmals am 2. April 1993. „Sie gilt auch jeder Form von Selbstgerechtigkeit der Heutigen. Wernie in Versuchung kam, sich einer Diktatur einzuordnen aus Bequemlichkeit, Angst oder zurFörderung der Karriere, prüfe sich“.Vor dem Hintergrund des anstehenden Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismussehen Sie mir hoffentlich nach, dass ich diesen Tagesordnungspunkt etwas weiter interpretierthabe, als direkt aus dem Antrag ersichtlich. Dennoch steht der SSW dazu, dass auch diesehistorischen Aspekte für Schleswig als künftigen Sitz des schleswig-holsteinischenVerfassungsgerichts sprechen. Es können nicht die einzigen, und vielleicht nicht einmal dieentscheidenden Gründe sein. Sie gehören aber dazu, weil sie indentitätsstiftend sind, und dasbraucht ein neu einzurichtendes Verfassungsgericht auch, um anerkannt zu werden.Ansonsten gibt es natürlich eine ganze Reihe von „harten“ Standortfaktoren, die aus unsererSicht so einleuchtend sind, dass sie eigentlich nicht extra genannt werden müssten. Das ist zum 3einen die vorhandene „Infrastruktur“, weil wir mit dem Oberlandesgericht, demGeneralstaatsanwalt, dem Oberverwaltungsgericht und dem Landessozialgericht bereits einZentrum des öffentlichen Rechts dort haben. Wir haben mit anderen Worten in Schleswig eineStruktur und einen Unterbau, der anderswo noch erst aufgebaut werden muss. Zum anderenwürde dies auch eine kostengünstige Lösung sein, wobei wir nicht ein Verfassungsgericht „light“wollen, um Geld zu sparen. Uns geht es vielmehr um die Nutzung vorhandener Synergien undeingearbeiteter Routinen. Wenn die Landesregierung bei ihrer Gerichtsstrukturreform nur dieharten Fakten gelten lässt, dann kommt sie um den Standort Schleswig nicht herum.Liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir alle wissen aus Erfahrung, dass Standortfragen immerschwierige Fragen sind. Daher war es aus Sicht des SSW auch ziemlich unglücklich, dass derKollege Dr. Wadephul letztes Jahr, in der Debatte um die Änderung der Landesverfassung, gleichdamit vorpreschte, Lübeck als Sitz des neuen Landesverfassungsgerichts ins Spiel zu bringen. –Mit der Begründung, Lübeck sei die zweitgrößte Stadt des Landes.Wir meinen, dieses Thema hat eine andere Qualität als andere Standortentscheidungen. Hiergeht es nicht in erster Linie um regionale Ausgewogenheit, sondern darum, wie durch die Wahldes Standortes gleichzeitig die Akzeptanz und der herausragenden Status einesLandesverfassungsgerichts gesichert werden können. Das ist für uns der entscheidende Grunddafür, dass wir uns für Schleswig aussprechen. – In der Hoffnung, dass wir dies denn aucheinvernehmlich so beschließen können.