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26.01.07 , 11:31 Uhr
FDP

Heiner Garg: Langzeitarbeitslose brauchen neue Angebote

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 028/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 26. Januar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Arbeit/Arbeitsmarktpolitik/Langzeitarbeitslosigkeit
Heiner Garg: Langzeitarbeitslose brauchen neue Angebote In seinem Redebeitrag zu Top 11 und 21 (Langzeitarbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein und Aktuelle Situation des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes in Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Als erste deutsche Stadt hat Bad Schmiedeberg in Sachsen-Anhalt „Hartz IV“ abgeschafft – mit Ergebnissen, die wie ein Wunder wirken - so die Pressemeldungen Ende letzten Jahres. Statt Wohnungszuschüsse, Eingliederungshilfe und Arbeitslosengeld II jeweils an die Betroffenen auszuzahlen, fließt das Geld in eine kommunale Gesellschaft. Diese stellt die Erwerbslosen an – zu marktfernen Bedingungen, wettbewerbsneutral und sozialversicherungspflichtig. Das Ergebnis: Die Zahl der Arbeitslosen hat sich fast halbiert1.
Ist das Konzept mit dem Namen „Bürgerarbeit“ die Lösung, Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen? Sind Pilotprojekte, wie die der Verkehrsbetriebe Leipzig, bei denen Langzeitarbeitslose als Begleitservice in Bussen und Bahnen eingesetzt werden, das Instrument, durch nicht markfähige Dienstleistungen die Sockelarbeitslosigkeit zu bekämpfen? Arbeitsminister Uwe Döring hat im Dezember 2006 unter dem Titel „Geht nicht gibt´s nicht“ ebenfalls Eckpunkte für die Bekämpfung der Sockelarbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein vorgestellt. Auch hier sind die rund 60.000 Langzeitarbeitslosen in Schleswig- Holstein Zielgruppe dieses Programms, von denen 15.000 Menschen als nicht in reguläre Beschäftigung vermittelbar gelten. Gerade diese Personengruppe nicht völlig vom Arbeitsleben abzukoppeln – das war das Ziel verschiedener sozial flankierenden Arbeitsmarktprogramme, die die jeweiligen Landesregierungen in der Vergangenheit aufgelegt hatten.
1 Quote September 2006: 15,6%; nach Beginn der Maßnahme: 7,8%. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Bereits seit der 11. Legislaturperiode wurde versucht, die arbeitmarktpolitischen Instrumente der Bundesanstalt für Arbeit bzw. der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit eigenen Instrumenten zu ergänzen2. Deshalb ist nach gut 21 Jahren der Zeitpunkt günstig, den Zustand der „arbeitsmarktpolitischen Flaggschiffe“ genauer zu überprüfen - bevor ein neues Flaggschiff in Auftrag gegeben wird und vom Stapel läuft.
Welche Angebote sind im Laufe der Jahre über Bord gegangen? Was hat sich im Alltag bewährt und sollte jetzt weiter entwickelt werden – und was nicht?
Die Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion3 offenbarte Licht und Schatten.
Deshalb sollte der Zeitpunkt der Außer-Dienst-Stellung des derzeitigen Flaggschiffes „ASH 2000“ nicht nur für eine Evaluierung der bisher eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Landes genutzt werden. Vielmehr sollte eine genaue Prüfung erfolgen, was das neue Flaggschiff „ZP Arbeit“ an Ausrüstung braucht, um bei den sich seit der Einführung der geänderten Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde den Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen Instrumente in die Hand gegeben, die es zuvor oftmals nur auf Landesebene gab und Bestandteil der Landesförderung waren (wie z.B. besondere Formen von Lohnkostenzuschüssen, Existenzgründungsprogramme oder Arbeitsmarktintegrationsprogramme). Damit treten die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes immer mehr in den Hintergrund. Arbeitsminister Bernd Rohwer hat in der letzten Legislaturperiode folgerichtig eine weitere Revision der Programme durchgeführt und diese noch stärker auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten und konzentriert.
Unser Antrag ist deshalb ein Angebot, in den Dialog darüber zu treten, wie künftig bestimmte Problemgruppen flankierend begleitet werden können, die trotz aller bisheriger Angebote nicht ausreichend erreicht werden konnten. Zur Erinnerung: Durfte in der Vergangenheit die Opposition nicht einmal fragen, zu welchen Ergebnissen die diversen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geführt haben - ist es der ehemaligen Arbeitsministerin Heide Moser und Staatssekretär Alt zu verdanken, dass im Rahmen von ASH 2000 ein konstruktiver Diskussionsprozess zustande kam. Und diesen Prozess wollen wir jetzt weiter führen. Denn mittlerweile ist der Eindruck entstanden, dass in dieser Legislaturperiode das „Flaggschiff ASH“ schon vor Ablauf der Förderperiode zu einem Kutter abgetakelt worden ist.
Um so mehr stellt sich die Frage, wie künftig sozialpolitisch flankierende Maßnahmen konkret aussehen sollen? Diese Frage ist auch vor dem Hintergrund notwendig, weil für die neue Förderperiode künftig wesentlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Standen für ASH 2000 noch insgesamt 170 Mio. Euro aus dem ESF zur Verfügung, werden es nach dem derzeitigen Stand rund 100 Mio. Euro sein.


2 1986: „Arbeitsplatzoffensive Schleswig-Holstein“, seit 1989: „Arbeit für Schleswig-Holstein“ (ASH), ab 2007: „Zukunftsprogramm Arbeit“ (ZP Arbeit) 3 Große Anfrage der FDP-Fraktion, Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein vom 16.12.2003, Drs.: 15/3141. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Welche Fördermaßnahmen sind künftig unter den jetzigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen überhaupt noch von Seiten des Landes möglich? Kann das Land überhaupt noch arbeitsmarktpolitisch gestalten – und wenn ja, welche Schwerpunkte und Akzente will die Landesregierung für die Zukunft setzen?
Wie können Landesprogramme und Instrumente des SGB II und SGB III sinnvoll miteinander verknüpft werden?
Die Ausgangsbasis für sozial flankierende Arbeitsmarktprogramme ist derzeit in Schleswig-Holstein günstig: Die positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten Monate hat sich auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt: Die Zahl der Arbeitslosen sinkt. Es werden wieder mehr freie Stellen gemeldet. In Schleswig-Holstein stieg die Zahl der arbeitenden Erwerbstätigen in 2006 an, nachdem sie 2005 noch leicht zurückgegangen war4. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit erreichte auch die Gruppen der ALG I und ALG II-Bezieher5. Der von der Großen Koalition vorgelegte Antrag zur aktuellen Situation des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes in Schleswig-Holstein ist auf dieser Grundlage eine entsprechende Ergänzung zu unserem Antrag. Hinsichtlich der Zielrichtung der Anträge sind diese aber scharf voneinander abzugrenzen: Steht hier die aktuelle wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Situation im Vorgrund, deren positive Entwicklung unterstützt werden muss - verfolgt unser Antrag eine sozialpolitische Zielrichtung.
Es geht letztlich darum, wie die 21-jährige Erfahrung in Schleswig-Holstein mit sozial flankierenden Arbeitsmarktmaßnahmen genutzt werden kann, um ergänzende Instrumente zu entwickeln die komplementär zu denen wirken, die im SGB II und SGB III verankert sind.
Wie können Langzeitarbeitslose erreicht werden, die aufgrund erheblicher Defizite auch künftig keine marktgerechten Arbeitsleistungen erbringen?
Welche Chancen bieten wir Jugendlichen, die dem Arbeitsmarkt zwar theoretisch zur Verfügung stehen aber im dualen System kaum noch geeignete Ausbildungsberufe finden, da sie die theoretischen Anforderungen an einen Beruf nicht mehr bewältigen?
Welche Angebote können speziell für Menschen mit Behinderungen und entwickelt werden, wenn ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund ihres Handicaps erschwert wird? Sollten hier nicht auch Einstiegshilfen für Arbeitgeber entwickelt werden, um bestehende Barrieren nicht nur in den Köpfen abzubauen? Es würde sich jedenfalls anbieten, entsprechende Programme gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.
Denn eine erste Auswertung der Bundesagentur für Arbeit macht deutlich: Eingliederungsmaßnahmen in zeitlich befristeten oder staatlich geförderten Beschäftigungsangeboten, wie sie in sog. „1-Euro-Jobs“ oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen angeboten werden, sind für diese Personenkreise nicht oder nur wenig geeignet.
4 Anstieg in 2006 um 10. 900 Personen oder 0,9% auf 1.234.200 Personen. 5 14.200 ehemalige ALG I- und 11.800 frühere ALG II-Bezieher sind im Vergleich zum Dezember 2005 nicht mehr arbeitslos gemeldet.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Doch zeigen die anfangs genannten Beispiele, dass es auf kommunaler Ebene viele Ansatzpunkte gibt, Arbeitsmöglichkeiten für definitiv nicht marktfähige Dienstleistungen zu schaffen, die von Seiten der Landespolitik unterstützt werden sollten.
Sei es in Form von „Strand-Rangern“, Servicekräften, die Menschen beim Ein- und Aussteigen aus dem Bus helfen, oder die Erstellung einer Ortschronik - mit diesen Maßnahmen wird diesen Menschen nicht nur das Gefühl gegeben, gebraucht zu werden, sondern auch die Chance, sich wieder in die Gesellschaft einzubringen.
Gleichzeitig hat dies den Nebeneffekt, dass sie im Rahmen ihrer Fähigkeiten für die erhaltene Transferleistung eine Gegenleistung erbringen.
Dazu müssen neue Instrumente von Seiten des Landes entwickelt werden.
Unser Antrag soll ein Angebot sein, hier konstruktiv mitzuwirken.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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