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26.01.07 , 13:22 Uhr
SPD

Rolf Fischer: Kirchenstaatsverträge sind wichtig - auch für Muslime!

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 26.01.2007, Nr.: 015/2007


Rolf Fischer:

Kirchenstaatsverträge sind wichtig - auch für Muslime!

Zur neuerlichen Diskussion über den NEK-Kirchenstaatsvertrag („Nordelbische“ vom 21.01.07) erklärt der kirchenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rolf Fi- scher:

Es geht nicht um die Frage, ob „weltliche Verträge“ kündbar sind. Natürlich sind sie das und man kann durchaus zum Entschluss kommen, dies auch zu tun. Ob man dies aber verfolgt, muss nach überzeugenden Kriterien entschieden werden. Im Falle des hier angesprochenen NEK-Kirchenstaatsvertrages fehlen allerdings inhaltliche Krite- rien für eine Kündigung völlig. Auch die neuerliche Argumentation meines Kollegen G. Neugebauer, seines Zeichens Finanzausschussvorsitzender, ändert daran nichts.

Gerade die sog. „Ewigkeitsformel“ schafft für die Kirche eine Planungssicherheit, die sie durch das besondere Verhältnis Kirche – Staat benötigt. Anders als am Markt agie- rende private Firmen oder auch Wohlfahrtsverbände, die durchaus in Konkurrenz zur Kirche stehen können, arbeitet die Kirche auf einer anderen „unternehmerischen“ Ba- sis: Ihr diakonisches und kirchliches Engagement leitet sich nicht in erster Linie aus ei- nem marktwirtschaftlichen Interesse ab, sondern aus Glaubensüberzeugung. Insofern unterscheidet sich ein kirchlicher Vertrag schon im Ansatz grundlegend von anderen „weltlichen“ Verträgen.

Die Sicherung diakonischer Arbeit ist auf staatliche Planungssicherheit angewiesen. Diese Sicherheit wiederum darf nicht abhängig sein von der jeweiligen politischen Mehrheit. Wir wissen, dass das Verhältnis der Politik zur Kirche unterschiedlich und Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



sogar zerstörend sein kann; das haben wir aus der Geschichte gelernt. Auch deshalb müssen Staatskirchenverträge den üblichen Kündigungsformalien entzogen werden.

Das Instrument der „Kirchenstaatsverträge“ gilt als praktikabel. Nicht nur die NEK, sondern auch die katholische Kirche benötigt einen solchen Vertrag. Entsprechende Schritte werden in Schleswig-Holstein auch zu Recht gegangen. Dies ist zu unterstüt- zen.

Ich möchte einen weiteren Vorschlag einbringen, der durch den Hamburger Bürger- meister von Beust angesprochen wurde: Es wäre zu überlegen, ob nicht auch mit den Muslimen ein entsprechender Vertrag abzuschließen ist. Die Gleichstellung und die Gleichbehandlung von Religionen sowie der Respekt gegenüber allen Gläubigen for- dern uns dazu auf.

Ich werde dafür sorgen, dass die Diskussion zwischen Kirche und Politik über den Kir- chenstaatsvertrag weitergeführt wird und dazu auch meinen Kollege Neugebauer ein- laden.

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