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09.02.07 , 12:24 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Verbandsklagerecht Tierschutz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 057.06 / 09.02.2007
Dem Tier eine Stimme geben Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt ein Gesetz für das Verbandsklagerecht für Tier- schutzverbände ein. Dazu erklären der tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion, Detlef Matthiessen, Mechthild Oertel, PROVIEH, Dr. Marlene Wartenberg, Stiftung VIER PFOTEN, Dr. Gerd Frost, (Tierschutzbündnis Schleswig-Holstein und AKuT) sowie De- genhard Appenrodt (Deutscher Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein):
„Der Tierschutz steht zwar unter dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 20a), aber diese Zusicherung wird nicht eingelöst, wenn niemand die Interessen der Tiere vertreten kann. Das eingebrachte „Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände“ ermöglicht den anerkannten Tierschutzverbänden, gegen Verstöße zu klagen und sich für die Tiere einzusetzen. Wir wollen erreichen, dass die Rechte der Tiere bei Genehmigungsverfahren und im Vollzug besser gewahrt werden. Den Tieren, die sich zur Wahrung ihrer Schutzrech- te nur sehr begrenzt artikulieren können, wird so eine Stimme gegeben, die für sie spricht.
Analog zum Tierschutzverbandsklagerecht gibt es ein solches Recht bereits im Bereich des Naturschutzes. Die Erfahrung dort zeigt, dass von diesem Recht nicht exzessiv Gebrauch ge- macht wird, sondern dass damit sehr verantwortungsvoll umgegangen wird.
Dieser Gesetzesentwurf gibt das Klagerecht mit klar definierten Einschränkungen. Nicht jeder- mann darf davon Gebrauch machen, sondern nur Verbände, deren fachliche Eignung nachge- wiesen ist und die seit mindestens fünf Jahren bestehen, bekommen das Mitwirkungsrecht und letztlich auch das Klagerecht und dürfen dem Tier eine Stimme geben.“

Tierschutzbündnis Schleswig-Holstein, AKuT

Dr. Gerd Frost Mechthild Oertel Detlef Matthiessen Degenhard Appenrodt Dr. Marlene Wartenberg

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