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Thomas Stritzl zu Strafen für heimliche Vaterschaftstests: Väter nicht kriminalisieren
Nr. 058/07 15. Februar 2007 PRESSESPRECHER Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deJustizpolitik Thomas Stritzl zu Strafen für heimliche Vaterschaftstests: Väter nicht kriminalisieren Zu den Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, erklärt der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl:„Die Überlegungen aus dem Bundesjustizministerium, so genannte heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, dürfen nicht Wirklichkeit werden: Sie gehören in den Papierkorb!“, so Stritzl.Sie ständen im Widerspruch zum „Geist“ des Urteils des BVerfG von gestern. In seinem Urteilsspruch habe das Verfassungsgericht vielmehr eine lebensnahe Ausgestaltung dieser essentiellen Fragestellung gefordert. Dabei sei auch das legitime Interesse von Männern auf Feststellung von biologischer Vaterschaft anerkannt worden.„Hier ist nicht die Staatsanwaltschaft gefordert, sondern ein Regelungsmechanismus, welcher die Wahrnehmung der legitimen Interessen aller Betroffenen behutsam miteinander in Einklang bringt“, erklärte Stritzl. Hierzu habe das BVerfG den Weg aufgezeigt – von der „Notwendigkeit der Kriminalisierung von Vätern“ hat es nicht gesprochen. Wer daraus dennoch den Bedarf für eine Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstest ableite, der lasse jede Sensibilität vermissen.