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Detlef Matthiessen zum Landesnaturschutzgesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 5 – Landesnaturschutzgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der umweltpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 077.07 / 21.02.2007Schutz des Eigentums vor der Natur?Das neue Landesnaturschutzgesetz schwächt den Schutz für die Natur, es ist nicht schlanker, sondern es ist schwerer lesbar, es enthält Formulierungen, die nicht mit dem bestehenden Rahmenrecht des Bundesnaturschutzgesetzes übereinstimmen, was sei- nen rechtlichen Bestand gefährdet. Mit einem Wort: Es ist ein schlechtes Gesetz.Für diese Bewertung spricht auch der Werdegang des Gesetzes. Die im Ressortentwurf enthaltenen vermeintlichen Schutzburgen gegen den „überbordenen“ Naturschutz, die antibürokratischen Abwehrtürme wurden zum Teil schon bis zum Kabinettsbeschluss ge- schleift. Der Regierungsentwurf sah sich dann im Anhörungsverfahren umfänglicher Kri- tik ausgesetzt.Die Koalitionsfraktionen selber haben sich dann genötigt gesehen, auf elf Seiten zahllose Änderungen vorzunehmen. Dass sie dieses umfangreiche Änderungspapier in der Aus- schussberatung in letzter Minute als Tischvorlage präsentierten, wurde mit der schwieri- gen Klärung letzter Rechtsfragen begründet.Das zeigt Dreierlei. Erstens: Ein eklatantes gesetzgeberisches Durcheinander, eine schlechte Handwerklichkeit, substantieller Nachbesserungsbedarf bis zum Schluss. Zweitens: Eine äußerst geringe Harmonie zwischen den Koalitionspartnern. Und Drittens: Hier offenbart sich das fragwürdige Demokratieverständnis der schwarz-roten Koalition. Wie soll eine ordnungsgemäße Beratung des Gesetzes stattfinden, wenn im letzten Au- genblick dicke Papiere eingereicht werden? Ein Dialog mit der Opposition wird offenbar weder gesucht noch gewünscht. Das Gesetz wird ohne qualifizierte Diskussion im Aus- schuss durchgedrückt!1/4 Durch eine Verschiebung auf die März-Tagung des Landtages hätte dieser miserable Eindruck, den das Verfahren jetzt hinterlässt, vermieden werden können. Es ist doch kein Zeitdruck da, das Land wartet nicht sehnsüchtig auf eine schwarze Wende im Natur- schutz.Ich erwarte von der Koalition ein Mindestmaß an Fairness. Wenn sie das bei der Opposi- tion für nicht notwendig erachten, dann hätten zumindest das Land und seine Menschen Anspruch auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz im Gesetzgebungsverfahren. Offen- bar hat die Koalition intern soviel Reibungsverluste, dass für solche Überlegungen kein Platz bleibt.Ein wesentlicher Punkt ist dabei die so genannte Eigentumsklausel. Eigentlich soll mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) die Natur geschützt werden, damit sie als Lebensgrundlage erhalten bleibt. Dieses Gesetz ist ein nachgeordnetes, das bedeutet, die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes müssen in schleswig-holsteinisches Recht umgesetzt werden.Was sollte da dieser Satz im Paragraf 1: „Privates Eigentum und die sich daraus ergebe- ne Verantwortung sind eine besonders wichtige Voraussetzung zur Erreichung der […] Ziele“ des Gesetzes?Das Wesen eines Gesetzes zum Schutz der Natur liegt doch darin, die Natur vor den In- teressen zu schützen, die durch die wirtschaftliche Nutzung von Flächen bestehen. In diesem sensiblen Spannungsfeld regelt das Gesetz, ob, wo und wie das Eigentum zur Erreichung der Schutzziele in seiner Nutzbarkeit beschränkt wird. Was soll also eine Formulierung, dass Eigentum als Solches die Ziele erfüllt? Das muss doch stutzig ma- chen.Daher haben wir den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages um eine Stellungnahme gebeten und sehen uns in unserer Skepsis bestätigt, in dem Gutachten heißt es: „Von den Regelungen des Rahmenrechts weicht die Klausel zur Bedeutung des Eigentums ab.“Mit anderen Worten: Der schwarz-rote Entwurf des Gesetzes entspricht nicht den Regeln des Bundesgesetzes und ist damit rechtswidrig! Daran ändert der „Kompromiss“ im Koa- litionsausschuss auch nichts, wenn es heißt: „Der Schutz der Natur […] auf privaten Flä- chen berücksichtigt den besonderen Wert privaten Eigentums und der sich daraus erge- benen Verantwortung für die Erreichung der […] Ziele.“ Philosophische Abhandlungen über das Eigentum haben in einem Naturschutzgesetz keine Heimat.In der Ausschussbefassung letzte Woche hat der Minister mitgeteilt, er hätte ein diesbe- zügliches Gutachten in Auftrag gegeben. Also erschien auch ihm die Sache nicht ganz koscher. Er behauptete, das Gutachten erklärt die Eigentumsklausel für tragfähig. Das ist eine mutige Interpretation folgender Zitate aus der Zusammenfassung des Gut- achtens: Paragraf 1 Abs.2 LNatSchG […] hat einen mehrdeutigen Wortlaut, der auch bundesrechtswidrig und entgegen der gesetzgeberischen Intention ausgelegt werden könnte.Mit der gesetzgeberischen Intention meint der Gutachter offenbar den Naturschutz, der steht nämlich in der Überschrift des Gesetzes.Der Gutachter empfiehlt eine andere Formulierung und die Platzierung im Paragraf 3. Das deckt sich mit der Sichtweise des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Die Koalition in ihrer Zerstrittenheit folgt dem nicht.Das Einfügen der so genannten Eigentumsklausel, ein bundesweit singuläres und dem Regelungsbedarf eines Naturschutzgesetzes fremdes Element, beleuchtet den Geist, in dem dieses Gesetz geschrieben wurde. Die CDU, die im Wahlkampf den Naturschutz als Haupthindernis der wirtschaftlichen Entwicklung bekämpft hat, musste für ihre vermeintli- che Klientel etwas tun. Was herauskommt ist Murks.Das neue LNatSchG hält den selbst gesetzten Ansprüchen nicht stand. Zwar tönt die CDU „Die Gesetzesnovelle soll einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Das neue Gesetz soll nur noch mit 76 statt wie bisher 103 Paragraphen auskommen.“ In Wirklichkeit wird der Nutzer des Gesetzes durch die vielen Verweise auf das Bundesge- setz gezwungen, beide Gesetze in die Hand zu nehmen, um sich orientieren zu können.Auch der selbstgestellte Anspruch auf weniger Bürokratie wird nicht erfüllt. Dazu erklärt der BBN, Bundesverband Beruflicher Naturschutz, also die Vertreter der Verwaltungs- fachleute und Planungsingenieure, in einer Stellungnahme: Anstatt eine qualifizierte Bündelung von Planungserfordernissen anzugehen, wird praktisch wahllos gestrichen und der Vollzug auf andere maßstäblich wie inhaltlich ungeeignete Ebenen verlagert. Der BBN sagt an anderer Stelle, dass er einen Mehraufwand für die Verwaltung sähe, wenn die Inhalte der entfallenden Landschaftsrahmenpläne in ein völlig neu zu konzipierendes Landschaftsprogramm aufgenommen werden sollen.Das wird auch für die kommunale Ebene so gesehen, wenn für jeden Bebauungsplan anstatt gestrichener Grünordnungspläne jedes Mal der Landschaftsplan in der Maßstäb- lichkeit und Aussageschärfe für Bauvorhaben anzupassen sind.Also Entbürokratisierung und Verschlankung, der Popanz, den man vor sich hinträgt, sind in diesem Gesetz Nullnummern. Es wird das Gegenteil erreicht. Der Erhalt der Na- tur, die Bewahrung der Schöpfung ist zugleich Sicherung unserer Lebensgrundlagen. Und auch in Schleswig-Holstein befindet sich die Natur in einem Rückzugsgefecht. Wir haben Artenschwund, Flächen werden verbraucht und so in Anspruch genommen, dass die Natur keine Chance hat. Der Schutz der Natur ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, für die es nicht nur gute Gesetze braucht, sondern auch einen guten Gemeinschaftsgeist. Naturschutz geht nur mit den Menschen. Wer Naturschutz nur als Hindernis für die Wirtschaft sehen kann, bei wahnwitzigen Verkehrsprojekten nur als etwas Lächerliches einschließlich derer, die sich im Naturschutz engagieren, der vergiftet den Gemeinschaftsgeist, den wir für den Schutz unserer Natur brauchen.Unser Land ist schön durch seine Natur, unsere Natur ist zugleich wichtige wirtschaftli- che Grundlage, z.B. im Tourismus, als so genannter weicher Standortfaktor bei der An- siedlung von Unternehmen.Auch wenn von der CDU dreist behauptet wird, der Naturschutz würde mit dem neuen Gesetz besser funktionieren, steht die Natur und die Landschaft unseres schönen Lan- des eindeutig auf der Verliererseite des Gesetzes: Oder will jemand behaupten, der an- gestrebte Schutz von 10 Prozent der Landesfläche sei eine Verbesserung? Das alte Ziel des Gesetzes, auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche einen Vorrang für den Na- turschutz zu begründen, ist schlicht weggefallen.Wir sehen das bestehende, mit Grüner Hand geschriebene Gesetz nach wie vor als sehr gelungen an und wollen deshalb keine Anträge stellen, um den schwarz-roten Murks zu reparieren. Wir sehen keinen Novellierungsbedarf. ***