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Wolfgang Kubicki zum 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 054/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Medien/ 9. RundfunkänderungsstaatsvertragWolfgang Kubicki zum 9. Rundfunkänderungs- staatsvertrag In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Die FDP-Fraktion wird dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Dieser behandelt nahezu ausschließlich Regelungen, die durch die Zusammenfassung von Telediensten und Mediendiensten zu dem einheitlichen Begriff Telemedien auf Länderebene nachvollzogen werden.Bund und Länder hatten sich zuvor auf den Entwurf eines Telemediengesetzes (TMG) verständigt, das zeitgleich mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. März 2007 in Kraft treten soll.Aufgrund fortschreitender technologischer Entwicklungen war die Abgrenzung zwischen Telediensten und Mediendiensten zunehmend schwieriger geworden.Die teils sich überschneidenden Regelungen aus dem Teledienstgesetz und dem Mediendienste-Staatsvertrag werden daher vereinheitlicht und Dopplungen ausgeschlossen, was wir im Sinne von Rechtsvereinfachung und –klarheit sowie unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus begrüßen.Das Telemediengesetz des Bundes regelt dabei die wirtschaftsbezogenen und allgemeinen Bestimmungen für Telemedien. Dabei sind Telemedien alle jene Dienste, die nicht Telekommunikation oder Rundfunk sind.Telemedien sind beispielsweise die an die Allgemeinheit gerichteten Dienste wie Werbemails, Online-Dienste mit unmittelbaren Bestellmöglichkeiten, video on demand oder auch podcasting, um nur einige Beispiele zu nennen.Die Länder hingegen treffen über den 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag inhaltsspezifische Regelungen etwa zu Informationsrechten und –pflichten oder zum Datenschutz bei journalistischen Zwecken.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die Beratungszeit für dieses eigentlich hoch komplexe Thema war insgesamt ziemlich kurz. Das gilt trotz der begrüßenswerten Tatsache, dass die Vertreter der Großen Koalition seinerzeit zugestimmt haben, die zweite Lesung dieses Staatsvertrages erst heute, anstatt bereits im Januar durchzuführen.Dennoch haben wir im Ausschuss Problematiken, wie beispielsweise die Thematik der Drittsenderrechte oder nach wie vor der Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Rundfunk, Telemedien oder Telekommunikation nichtausreichend austauschen können. So wird mit Handy-TV zukünftig alles möglich sein.Ein anderes Problem, welches wir kurz angerissen haben, war das Thema Datenschutz.Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz hatte gerade die datenschutzrechtlichen Regelungen im Telemediengesetz in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages scharf kritisiert, die nun durch diesen Rundfunkstaatsvertrag in dieses Gesetz implementiert werden.Insbesondere die Ausweitung der Auskünfte gegenüber den Sicherheitsbehörden hatte der Datenschützer seinerzeit kritisiert. Deswegen hat meine Fraktion beantragt, ihn zu diesem Thema auch noch einmal im Innen- und Rechtsausschuss zu hören.Herr Dr. Weichert führte aus, dass aus seiner Sicht die in der Anhörung des Bundestagsausschusses vorgebrachten Bedenken immer noch gelten. Vor dem Hintergrund, dass hier bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden sollten, stellte er seine Bedenken zurück. Dies gab letztlich auch für uns den Ausschlag, dem vorliegenden Staatsvertrag zuzustimmen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/