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Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
PresseinformationKiel, den 21.02.2007Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 04 Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drs. 16/1175Wenn mein Mann sich ein teures Werkzeug kauft und mich dann abends vor vollendeteTatsachen stellt, bin ich meistens nicht wegen der neuen Schleifmaschine oder des Ak-kuschraubers sauer, sondern darüber, dass wir nicht vorher über diese Anschaffunggesprochen haben.Genauso fühle ich mich bei den Rundfunkstaatsverträgen: Ich habe keinerlei Einfluss aufdessen Ausgestaltung; die Vorabinformation des Landtages ersetzt keine inhaltlicheDebatte. Der SSW hat bei allen vorangegangenen Debatten um Rundfunkänderungs-staatsverträge die fehlende Einbindung des Parlamentes kritisiert. Die Regierungschefsder Länder haben auch in diesem Fall bereits vor unserer Debatte den Vertrag unter-zeichnet - in diesem Fall vor einem Vierteljahr. Der SSW fordert, dass in Zukunft die 2Parlamente vor der Unterzeichung inhaltlich eingebunden werden. Entweder man lebtden Föderalismus oder man lässt es sein.Der zehnte Vertrag wird bereits verhandelt. Dabei geht es um die Umsetzung der Verab-redung zwischen den Ländern und der EU-Kommission mit Blick auf das Beihilfeverfah-ren; es geht um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Gebührenfest-setzungsfrage und nicht zuletzt um die Verabredung der Ministerpräsidenten, ein neuesGebührenmodell zu entwickeln.Der vorliegende Vertrag ist trotz seines sperrigen Namens und des ärgerlichen Verfah-rens ein wichtiger Baustein bei der Einbeziehung der neuen Medien. Der Vertrag ver-sucht Schritt zu halten mit der Entwicklung der neuen Medien. Konsequenterweise wirdder alte Mediendienste-Staatsvertrages abgelöst. Heutzutage kann man - dank guterDatenübertragungsraten und dem sich ständig verbilligendem Angebot - am Computerfernsehen oder Zeitung lesen. Der neuste Kinofilm kommt auf Abruf über Kabel, Satellitoder Telefonleitung auf den heimischen Bildschirm. Beim virtuellen Schaufensterbum-mel im Fernsehen oder Internet kauft man ein. Viele Nutzer merken gar nicht mehr, wiesie zwischen den Angeboten hin- und herzappen.Die Gesetze hinkten dieser rasanten Entwicklung bislang hinterher. Die neuen Vorgabenüber Inhalt, zu Werbung und dem Gegendarstellungsrecht bei den Onlineangebotenwaren überfällig. Dennoch bleiben viele Regelungen in dem neuen Vertrag ungenannt,weil der Bund im Telemediengesetz wirtschaftsbezogene Regelungen für Telemedienwie das Herkunftslandsprinzip, die Zulassungsfreiheit, Pflichten und Datenschutzbe- 3stimmungen regeln wird. Ich hätte mir gewünscht, dass dieses Nebeneinander bei derGelegenheit auch gleich entsorgt worden wäre.Beim Thema Vereinheitlichung der Gebührenbefreiung bin ich nicht so optimistisch, wiees die dem Vertrag angefügte Begründung ist. Zwar finde ich es prinzipiell richtig, dassdie Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen seit einiger Zeit auf eineeinheitliche Grundlage gestellt wurde, doch ist das Verfahren, so wie es mir zu Ohrengekommen ist, wieder Sache der Länder.Es geht wieder einmal um Hartz IV; deren Empfänger sind von der Gebühr befreien las-sen können. Früher wurde ein kurzer Antrag beim Sozialamt ausgefüllt. Heutzutageerwartet die Gebühreneinzugszentrale eine beglaubigte Abschrift des ArbeitslosengeldII-Bescheides. Die zusätzlichen Kosten tragen die Hartz IV-Empfänger. Dieses Verfahrenist umständlich, teuer und letztlich nur der Zentralisierung geschuldet. Das muss geän-dert werden.Ein anderer Punkt sind die so genannten Drittsenderechte, die gestärkt wurden. Dasbegrüßt der SSW ausdrücklich. Anlässlich des 75. Geburtstages von Alexander Kluge, derdie privaten Sender mit seinen Angeboten bereichert, ist das wirklich der richtige Wegzur Sicherung der Meinungsvielfalt auch bei den privaten Fernsehsendern.