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21.02.07 , 15:58 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Presseinformation
Kiel, den 21.02.2007
Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 04 Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drs. 16/1175

Wenn mein Mann sich ein teures Werkzeug kauft und mich dann abends vor vollendete
Tatsachen stellt, bin ich meistens nicht wegen der neuen Schleifmaschine oder des Ak-
kuschraubers sauer, sondern darüber, dass wir nicht vorher über diese Anschaffung
gesprochen haben.
Genauso fühle ich mich bei den Rundfunkstaatsverträgen: Ich habe keinerlei Einfluss auf
dessen Ausgestaltung; die Vorabinformation des Landtages ersetzt keine inhaltliche
Debatte. Der SSW hat bei allen vorangegangenen Debatten um Rundfunkänderungs-
staatsverträge die fehlende Einbindung des Parlamentes kritisiert. Die Regierungschefs
der Länder haben auch in diesem Fall bereits vor unserer Debatte den Vertrag unter-
zeichnet - in diesem Fall vor einem Vierteljahr. Der SSW fordert, dass in Zukunft die 2
Parlamente vor der Unterzeichung inhaltlich eingebunden werden. Entweder man lebt
den Föderalismus oder man lässt es sein.


Der zehnte Vertrag wird bereits verhandelt. Dabei geht es um die Umsetzung der Verab-
redung zwischen den Ländern und der EU-Kommission mit Blick auf das Beihilfeverfah-
ren; es geht um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Gebührenfest-
setzungsfrage und nicht zuletzt um die Verabredung der Ministerpräsidenten, ein neues
Gebührenmodell zu entwickeln.


Der vorliegende Vertrag ist trotz seines sperrigen Namens und des ärgerlichen Verfah-
rens ein wichtiger Baustein bei der Einbeziehung der neuen Medien. Der Vertrag ver-
sucht Schritt zu halten mit der Entwicklung der neuen Medien. Konsequenterweise wird
der alte Mediendienste-Staatsvertrages abgelöst. Heutzutage kann man - dank guter
Datenübertragungsraten und dem sich ständig verbilligendem Angebot - am Computer
fernsehen oder Zeitung lesen. Der neuste Kinofilm kommt auf Abruf über Kabel, Satellit
oder Telefonleitung auf den heimischen Bildschirm. Beim virtuellen Schaufensterbum-
mel im Fernsehen oder Internet kauft man ein. Viele Nutzer merken gar nicht mehr, wie
sie zwischen den Angeboten hin- und herzappen.


Die Gesetze hinkten dieser rasanten Entwicklung bislang hinterher. Die neuen Vorgaben
über Inhalt, zu Werbung und dem Gegendarstellungsrecht bei den Onlineangeboten
waren überfällig. Dennoch bleiben viele Regelungen in dem neuen Vertrag ungenannt,
weil der Bund im Telemediengesetz wirtschaftsbezogene Regelungen für Telemedien
wie das Herkunftslandsprinzip, die Zulassungsfreiheit, Pflichten und Datenschutzbe- 3
stimmungen regeln wird. Ich hätte mir gewünscht, dass dieses Nebeneinander bei der
Gelegenheit auch gleich entsorgt worden wäre.
Beim Thema Vereinheitlichung der Gebührenbefreiung bin ich nicht so optimistisch, wie
es die dem Vertrag angefügte Begründung ist. Zwar finde ich es prinzipiell richtig, dass
die Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen seit einiger Zeit auf eine
einheitliche Grundlage gestellt wurde, doch ist das Verfahren, so wie es mir zu Ohren
gekommen ist, wieder Sache der Länder.


Es geht wieder einmal um Hartz IV; deren Empfänger sind von der Gebühr befreien las-
sen können. Früher wurde ein kurzer Antrag beim Sozialamt ausgefüllt. Heutzutage
erwartet die Gebühreneinzugszentrale eine beglaubigte Abschrift des Arbeitslosengeld
II-Bescheides. Die zusätzlichen Kosten tragen die Hartz IV-Empfänger. Dieses Verfahren
ist umständlich, teuer und letztlich nur der Zentralisierung geschuldet. Das muss geän-
dert werden.


Ein anderer Punkt sind die so genannten Drittsenderechte, die gestärkt wurden. Das
begrüßt der SSW ausdrücklich. Anlässlich des 75. Geburtstages von Alexander Kluge, der
die privaten Sender mit seinen Angeboten bereichert, ist das wirklich der richtige Weg
zur Sicherung der Meinungsvielfalt auch bei den privaten Fernsehsendern.

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