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21.02.07 , 16:03 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 4 – Gesetz zum 9. Rundfunkänderungs- Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel staatsvertrag Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der Vorsitzende Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 080.07 / 21.02.2007 Telemediengesetz ist Murks
Der vorliegende Staatsvertrag setzt das vom Bundestag verabschiedete neue Teleme- diengesetz lediglich um. Insofern bleibt uns hier nichts anderes übrig, als den Staatsver- trag abzunicken.
Trotzdem gestatten Sie mir einige Anmerkungen zu diesem Telemediengesetz, das in seiner Frühphase als „Neuordnung der Medienordnung“ gefeiert wurde. Die Zusammen- legung von Tele- und Mediendiensten in einem Gesetz ist sinnvoll. Durch diese Bereini- gung der Gesetzeslandschaft sollten klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Wirt- schaft gesetzt und auch Fragen des Datenschutzes einheitlich geklärt werden. Es war al- so eine große Chance. Diese Chance hat die Große Koalition nicht genutzt. Im Gegen- teil: Das Vorhaben ist gründlich misslungen.
Nicht einmal die Mindestanforderung an ein solches Telemediengesetz – nämlich eine klare Definition des Begriffs „Telemedien“ – wird erfüllt. Damit lässt die große Koalition die Diensteanbieter weiter in Unklarheit darüber, ob ihr Dienst nun Rundfunk, Telemedi- um oder Telekommunikation ist.
Es gibt auch nicht die erhoffte Angleichung des Datenschutzniveaus zwischen Rundfunk, Telekommunikation und Telemedium. Damit verpasst die Große Koalition die Chance, die VerbraucherInnen im Bereich des Internets endlich besser zu schützen, zum Beispiel vor lästiger Werbung oder davor, dass persönliche Daten auf Verdacht gespeichert wer- den.
Die Koalition untergräbt den Datenschutz sogar, wenn sie die Herausgabe persönlicher Daten an die Polizei durch den Dienstanbieter auch zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt. Dabei sind in einer Informationsgesellschaft die persönlichen Daten, die wir dem Internet anvertrauen, Schlüssel zu unserem Privatleben.
1/2 Nicht umsonst warnen die Verbraucher- und Datenschutzorganisationen in einer ge- meinsamen Stellungnahme: „Dieser Entwurf sieht sogar noch erhebliche Absenkungen des Datenschutzniveaus vor“. Die erfolgreiche Entwicklung der Telemediendienste hängt aber davon ab, dass die NutzerInnen darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre oder ihre geschäftliche Sphäre geschützt bleibt. Das Gesetz ist weder verbraucher- freundlich noch wirtschaftsfreundlich.
Was mich an diesem Gesetz persönlich besonders ärgert: Dieses Gesetz hat es nicht mal geschafft, endlich eine effektive Regelung gegen Spam-Mails zu schaffen. Ich kann es nicht einsehen, dass ich ohne gesetzlichen Schutz Tag für Tag mit Spams überschüt- tet werde. Nicht nur mit Werbemails, um die ich nicht gebeten habe, sondern auch noch um Dutzende von Mails, in denen die Betreffzeile oder der Absender bewusst verschlei- ert werden.
Wir fordern, dass es endlich eine Möglichkeit gibt, gegen solche ungewünschte Mails ju- ristisch anzugehen. Wir fordern, dass Werbemails durch ein einheitliches „W“ gekenn- zeichnet werden. Deutschland kann das Problem nicht lösen. Aber Deutschland könnte durch solche Maßnahmen Vorbild werden und bei internationalen Verhandlungen und bi- lateralen Abkommen gegen Spam eine starke Position einnehmen.
Das Telemediengesetz ist ein Armutszeugnis und verdient die Bezeichnung „Neuord- nung der Medienordnung“ nicht. Wie wir es immer öfter erleben, hat die große Koalition so lange verhandelt, bis sie sich am Schluss auf fast nichts einigen konnte. Das Ergebnis dieser Methode ist Murks.
Auch wenn der Staatsvertrag, den wir heute verabschieden sollen, dieses Gesetz ledig- lich umsetzt, werden wir uns angesichts der grundsätzlichen Kritik an dieser Neuordnung der Telemedien der Stimme enthalten.


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