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21.02.07 , 16:27 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Repowering darf nicht durch überalterte Vorschriften verhindert werden!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 055/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Windenergie/Repowering
Heiner Garg: „Repowering darf nicht durch überalterte Vorschriften verhindert werden!“ In seinem Beitrag zu TOP 22 (Rahmenbedingungen für Windenergie) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Der durch die Menschheit verursachte Anstieg der Erdtemperatur ist so offensichtlich, dass er nur noch von Leuten bestritten wird, die das Rauchen für allgemein gesundheitsförderlich halten. Die Auswirkungen auf das Weltklima sind grundsätzlich vorhersagbar—wenn auch zeitlich und räumlich nicht genau. Aber es ist inzwischen offensichtlich, dass die Menschheit den Anstieg der Erderwärmung bremsen könnte, wenn sie erheblich weniger Treibhausgase wie Kohlendioxid, Schwefeldioxid oder Methan in die Atmosphäre entließe. Eine Möglichkeit, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, ist es, Energie aus Windkraft zu gewinnen, weil selbst in einer Gesamtbetrachtung von Windkraftprojekten von der Anlagenherstellung bis zur Verschrottung kaum Treibhausgase ausgestoßen werden.
Am besten lassen sich Windmühlen dort betreiben, wo viel Wind weht—zum Beispiel bei uns in Schleswig-Holstein. Deshalb ist Schleswig-Holstein auch weltweit noch einer der führenden Standorte für die Entwicklung und die Produktion von Windmühlen. Ob und inwieweit sich dieser Vorsprung im weltweiten Wettbewerb der Regionen halten lässt, ist ungewiss.
Denn Windkraft ist inzwischen keine vor sich hin dümpelnde Nischenbranche mehr, sondern die Windkraftbranche entwickelt sich in mehreren Dimensionen weltweit sehr schnell: Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach modernen Windmühlen steigen große Industrie- und Energiekonzerne in den Anlagenbau und –betrieb ein. Hierdurch wird schneller mehr Kapital mobilisiert, als es bisher möglich war. Einige mögen das bedauern, aber es ist ein ganz normaler Vorgang. Selbstverständlich bleibt Platz für kleine und mittelständische Unternehmen—auch in Schleswig- Holstein. Denn der Mittelstand ist häufig innovationsfähiger als große Konzerne. Wohingegen die Großen besser gerüstet sind, um erfolgreiche

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Innovationen in Massenproduktion zu vermarkten.
Nicht nur die Windkraftbranche, auch die Technik der Windmühlen entwickelt sich sehr schnell. Es können immer größere und effizientere Anlagen gebaut werden. Fraglich ist nur noch, ob und wo sie aufgestellt werden dürfen. Und hier könnten sich die bisherigen Vorschriften für Windmühlen und ihre Standorte als hinderlich erweisen, weil sie womöglich dem Stand der Technik nicht mehr angemessen sind. Deshalb halten wir es für geboten, die einschlägigen Vorschriften dahingehend zu überprüfen, so wie der SSW es beantragt hat.
Die Höhen- und Abstandsregelungen für Windmühlen sollten daraufhin überprüft werden, ob und inwieweit sie es ermöglichen, dass in Schleswig-Holstein die Windenergie effizient mit den neuesten Anlagen genutzt werden kann: • Zum einen, weil es nur mit immer effizienteren Anlagen gelingen kann, immer mehr Energie aus dem Wind zu gewinnen. • Zum anderen, weil es ein Nachteil im Standortwettbewerb wäre, wenn Firmen aus Schleswig-Holstein hier entwickelte Windmühlen des neuesten technischen Standes hier nur als Versuchsanlagen, aber nicht im normalen Geschäftsbetrieb betrieben werden dürften.
Ähnliches gilt für die Ausweisung von Eignungsflächen: Wenn wir in Schleswig-Holstein auch an Land mehr Energie aus Windkraft gewinnen wollen, dann sollten wir auch prüfen, ob die Obergrenze von 1% der Landesfläche für Windmühlen noch angemessen ist.
Bei alledem gibt es selbstverständlich noch andere berechtigte Interessen—z.B. den Landschaftsschutz, den Lärmschutz und selbst die schöne Aussicht. Diese Interessen müssen selbstverständlich in die Prüfung der einschlägigen Vorschriften einbezogen werden.
Angesichts der Entwicklung des Klimas, der Windenergietechnik und des Wettbewerbes der Regionen als Standort für die Windkraftbranche erwarte ich aber, dass als Ergebnis der Prüfung und des Abwägens der einschlägigen Vorschriften den Belangen der Windenergiegewinnung auch in den Verwaltungsvorschriften und im Verwaltungshandeln häufiger Vorrang eingeräumt werden wird.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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