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Karl-Martin Hentschel zum Informationsfreiheitsgesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 – Informationsfreiheitsgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 087.07 / 22.02.2007 Informationsfreiheitsgesetz: Das Schlimmste verhindert!Schleswig-Holstein hat ein Informationsfreiheitsgesetz, das wegweisend ist. Es war das Zweite, das überhaupt in Deutschland erlassen wurde und gilt in Fachkreisen immer noch als vorbildlich. Im April letzten Jahres legte die Landesregierung einen Entwurf für eine Novellierung dieses Gesetzes vor. Als Begründung wurde die überfällige Umset- zung der EU-Umweltinformationsrichtlinie angeführt.Diese Novellierung enthielt drastische Verschlechterungen der Informationsfreiheit. So sollten alle normalen Geschäftsvorgänge der Verwaltung, wie zum Beispiel die Anschaf- fung von Heizöl für öffentliche Gebäude, nicht mehr der Informationsfreiheit unterliegen.Dieser Bereich ist besonders korruptionsanfällig und daher von besonderem Interesse für alle BürgerInnen. Auch die Auslagerung von Aufgaben des Staates in eigene Töchter oder Firmen von Dritten sollte dazu führen, dass die BürgerInnen keine Informationen mehr bekommen.Dieser Entwurf war Ausdruck einer Gesinnung, die den BürgerInnen grundsätzlich miss- traut. Tenor war: Schluss mit der transparenten Verwaltung – Bürgerfreundlichkeit ist nur lästig und macht Arbeit – wir machen die Fenster zu.Anders als beim neuen Polizeirecht hatte die SPD-Fraktion in diesem Fall aufgrund der massiven Kritik reagiert: Während der sozialdemokratische Innenminister die CDU rechts zu überholen versuchte, wurde er von seiner Fraktion gestoppt.1/2 Jetzt hat man sich darauf geeinigt, dass das Informationsfreiheitsgesetz selbst unverän- dert bleibt. Stattdessen liegt nun ein gesondertes Umweltinformationsgesetz vor, dass die EU-Richtlinie umsetzt. Das hat leider zur Folge, dass wir nun mit zwei Gesetzen han- tieren müssen.Der Entwurf des SSW, der den hohen Informationsfreiheitsstandard der EU-Richtlinie auf die gesamte öffentliche Verwaltung übertragen hätte, wäre eindeutig die bessere Alterna- tive gewesen. Auch inhaltlich ist das Umweltinformationsgesetz nicht der große Wurf. Er setzt die Richtlinie um, geht aber eben auch keinen Millimeter weiter.Fazit: Es ist nichts Dolles, aber wenigstens auch kein Rückschritt – daher werden wir dem Gesetz zustimmen. ***