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22.02.07 , 11:58 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes

Presseinformation Kiel, den 22.02.2007
Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 2 Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Drs. 16/82; 16/722; 16/1162)

Anfang 2000 beschloss die Mehrheit des Schleswig-Holsteinischen Landtages ein
Informationsfreiheitsgesetz, das landesweit Beachtung fand und als Vorbild für andere
Bundesländer gelobt worden ist. Schleswig-Holstein wurde damit zum Vorreiter der
Informationsfreiheit in der Bundesrepublik, und allen Unkenrufen zum Trotz – insbesondere
seitens der Kommunen und der Wirtschaft – wurde das neue Gesetz von den Bürgerinnen und
Bürgern sehr gut angenommen. Dabei wurde das Recht auf Informationen über öffentliche
Angelegenheiten von den Bürgerinnen und Bürgern nicht missbraucht, wie es von einigen
befürchtet. Dies zeigte eine Untersuchung, die der Landesdatenschutzbeauftragte vor einigen
Jahren durchgeführt hat.


Für eine Demokratie bleibt es das A und O, dass das Verwaltungshandeln sowohl für die
Öffentlichkeit wie auch für den einzelnen Bürger transparent und nachvo llziehbar ist. In nachvollziehbar
diesem Sinne legte der SSW bereits Ende 2004 eine Änderung des Gesetzes über die Freiheit des 2
Zugangs zu Informationen vor, der die Umsetzung der EU-Umweltrichtlinie über einen
erweiterten Zugang zu öffentlichen Informationen beinhaltete. Dazu sah unser Entwurf vor, dass
diese weiter gehenden Bestimmungen nicht nur für Umweltinformationen gelten, sondern auf
alle Informationen der öffentlichen Verwaltungen angewandt werden sollten.


Zum einen wäre dies sehr viel praktikabler in der Verwaltungsrealität, weil man in vielen Fällen
nur schwer bestimmen kann, was denn nun Umweltinformationen sind - und was nicht. Zum
anderen ist es nicht einzusehen, warum diese besonderen, progressiven
Informationsfreiheitsrechte nur für Umweltinformationen und nicht für alle Informationen gelten
sollten, wenn es sich um öffentliche Aufgaben dreht. Wir hatten also einen in sich stimmigen
Gesetzentwurf vorgelegt. Das wurde uns von vielen Seiten ja auch bestätigt.


Unser Gesetzentwurf fiel mit der Landtagswahl 2005 leider der Diskontinuität anheim; nach der
Wahl haben wir ihn aber gleich wieder eingebracht. Die Landesregierung war etwas zögerlicher
und hat erst im letzten Jahr einen eigenen Entwurf zu einer Änderung des
Informationsfreiheitszugangs vorgelegt. Peinlich war dabei, dass die EU schon vor über drei
Jahren eine sehr fortschrittliche Umweltinformationsrichtlinie beschlossen hatte, die zum Beispiel
ein erweitertes Informationsfreiheitsrecht auch bei Privatisierung von öffentlichen Aufgaben
umfasst. Diese Richtlinie hätte der Schleswig-Holsteinische Landtag schon Anfang 2005 umsetzen
müssen. Da dies – nicht nur wegen Schleswig-Holstein - nicht geschehen ist, hat die EU gegen die
Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es ist also dringend
notwendig, dass wir endlich diese Umweltrichtlinie umsetzen.


Gesetzentwurf Enttäuschung, Insgesamt war der Gesetzentwurf der Landesregierung aber eine große Enttäuschung , weil
Schleswig- er inhaltlich dazu geführt hätte, dass Schleswig-Holstein ohne Not seine Vorreiterrolle in
diesem wichtigen Politikfeld verloren hätte. Selten ist ein Gesetzentwurf in einer Anhörung so verloren hätte.
stark kritisiert worden, wie diese Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes am 20. September 3
2006 hier im Landeshaus. Von wenigen Ausnahmen abgesehen waren sich die Experten in der
Ablehnung des Entwurfs völlig einig.


Die Befürchtungen der Anzuhörenden gingen vor allem in die Richtung, dass die Landesregierung
zwar bei der Umweltinformation die weitergehende EU-Richtlinie umgesetzt hatte, aber für die
übrigen öffentlichen Informationen, die seit 2000 geltende Informationsfreiheit in Schleswig-
Holstein nicht erweitern, sondern eher wieder einschränken wollte.


So sah der Deutsche Journalistenverband die Gefahr, dass durch den Gesetzentwurf der
Landesregierung das Handeln der öffentlichen Verwaltung weniger transparent wird und die
Bürger wenig Gelegenheit bekommen, die Aktivitäten der öffentlichen Hand kritisch zu begleiten.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit sah in ihrer Stellungnahme die Gefahr, Informationsfreiheit
dass der Gesetzesentwurf zu restriktiven Tendenzen für das allgemeine
Informationszugangsrecht führen würde.


Weiter unterstrichen die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche und auch die
Korruptionsbekämpfungsorganisation Transparency International den Vorbildcharakter des
bisherigen IFG-Gesetzes. In der Novelle der Landesregierung sahen sie einen großen Rückschritt
für die Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein. Der BUND Schleswig-Holstein und der Schleswig-
Landesnaturschutzverband waren neben dem Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Landesdatenschutzzentrum
weitere scharfe Kritiker des ursprünglichen Entwurfs. Schleswig-Holstein war also wirklich in
Gefahr, beim Bürgerrecht auf Information nicht mehr wie bisher ein Leuchtturm zu sein, sondern
drohte zum bundesweiten Schlusslicht zu werden.


Der SSW begrüßt daher, dass diese massive Kritik von der Landesregierung und den
regierungstragenden Fraktionen ernst genommen worden ist, und dass man daher heute nur den
Teil des ursprünglichen Gesetzentwurfes beschließen will, der die Umsetzung der 4
Umweltinformationsrichtlinie der EU beinhaltet, deren Inhalt auch wir befürworten. Der SSW hält
natürlich an seinem ursprünglichen Gesetzentwurf fest.


unserem erweitertes Informationsrecht Mit unserem Vorschlag für ein erweitertes Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger
der öffentlichen Verwaltung gegenüber,das auch bei weit reichenden Privatisierungen
Schleswig- gegolten hätte, wäre Schleswig -Holstein zum europäischen Spitzenreiter in der
Informationsfreiheit geworden.


Diese Chance ist nun vertan worden. Dabei wurde die negative Bewertung unseres
Gesetzentwurfes zum Beispiel seitens der kommunalen Landesverbände eindrucksvoll von der
Elmshorner Bürgermeisterin Frau Dr. Fronzeck widerlegt. Sie sah eine erweitere
Informationsfreiheit -wie sie der SSW fordert - nicht als zusätzliche Bürokratie oder als zu teuer
an, sondern fasste unseren Gesetzentwurf als einen wirklichen Fortschritt im Zusammenspiel
zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern auf.


Leider konnten sich CDU und SPD nicht dazu durchringen, die Informationsfreiheit in Schleswig-
Holstein noch weiter voranzubringen. Der Widerstand von großen Teilen der kommunalen
Verwaltungen und Teilen der Industrie war wohl zu groß. Das ist aus bürgerrechtlicher Sicht sehr
schade. Zumindest konnte aber im Gesetzgebungsverfahren ein Rückschritt verhindern werden
und dafür danken wir insbesondere dem SPD-Abgeordneten Thomas Rother, der sich sehr dafür
sehr eingesetzt hat.


Den Änderungsantrag der Grünen unterstützen wir, weil dadurch der Ausschussbeschluss
verbessern wird, in dem zum Beispiel die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten bei
den Umweltinformationen wieder festgeschrieben wird. Wir werden aber unserem eigenen
Gesetz zustimmen und uns bei dem geänderten Gesetzentwurf der Landesregierung der Stimme
enthalten.

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