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Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes
Presseinformation Kiel, den 22.02.2007Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 2 Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Drs. 16/82; 16/722; 16/1162)Anfang 2000 beschloss die Mehrheit des Schleswig-Holsteinischen Landtages einInformationsfreiheitsgesetz, das landesweit Beachtung fand und als Vorbild für andereBundesländer gelobt worden ist. Schleswig-Holstein wurde damit zum Vorreiter derInformationsfreiheit in der Bundesrepublik, und allen Unkenrufen zum Trotz – insbesondereseitens der Kommunen und der Wirtschaft – wurde das neue Gesetz von den Bürgerinnen undBürgern sehr gut angenommen. Dabei wurde das Recht auf Informationen über öffentlicheAngelegenheiten von den Bürgerinnen und Bürgern nicht missbraucht, wie es von einigenbefürchtet. Dies zeigte eine Untersuchung, die der Landesdatenschutzbeauftragte vor einigenJahren durchgeführt hat.Für eine Demokratie bleibt es das A und O, dass das Verwaltungshandeln sowohl für dieÖffentlichkeit wie auch für den einzelnen Bürger transparent und nachvo llziehbar ist. In nachvollziehbardiesem Sinne legte der SSW bereits Ende 2004 eine Änderung des Gesetzes über die Freiheit des 2Zugangs zu Informationen vor, der die Umsetzung der EU-Umweltrichtlinie über einenerweiterten Zugang zu öffentlichen Informationen beinhaltete. Dazu sah unser Entwurf vor, dassdiese weiter gehenden Bestimmungen nicht nur für Umweltinformationen gelten, sondern aufalle Informationen der öffentlichen Verwaltungen angewandt werden sollten.Zum einen wäre dies sehr viel praktikabler in der Verwaltungsrealität, weil man in vielen Fällennur schwer bestimmen kann, was denn nun Umweltinformationen sind - und was nicht. Zumanderen ist es nicht einzusehen, warum diese besonderen, progressivenInformationsfreiheitsrechte nur für Umweltinformationen und nicht für alle Informationen geltensollten, wenn es sich um öffentliche Aufgaben dreht. Wir hatten also einen in sich stimmigenGesetzentwurf vorgelegt. Das wurde uns von vielen Seiten ja auch bestätigt.Unser Gesetzentwurf fiel mit der Landtagswahl 2005 leider der Diskontinuität anheim; nach derWahl haben wir ihn aber gleich wieder eingebracht. Die Landesregierung war etwas zögerlicherund hat erst im letzten Jahr einen eigenen Entwurf zu einer Änderung desInformationsfreiheitszugangs vorgelegt. Peinlich war dabei, dass die EU schon vor über dreiJahren eine sehr fortschrittliche Umweltinformationsrichtlinie beschlossen hatte, die zum Beispielein erweitertes Informationsfreiheitsrecht auch bei Privatisierung von öffentlichen Aufgabenumfasst. Diese Richtlinie hätte der Schleswig-Holsteinische Landtag schon Anfang 2005 umsetzenmüssen. Da dies – nicht nur wegen Schleswig-Holstein - nicht geschehen ist, hat die EU gegen dieBundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es ist also dringendnotwendig, dass wir endlich diese Umweltrichtlinie umsetzen. Gesetzentwurf Enttäuschung, Insgesamt war der Gesetzentwurf der Landesregierung aber eine große Enttäuschung , weil Schleswig- er inhaltlich dazu geführt hätte, dass Schleswig-Holstein ohne Not seine Vorreiterrolle indiesem wichtigen Politikfeld verloren hätte. Selten ist ein Gesetzentwurf in einer Anhörung so verloren hätte.stark kritisiert worden, wie diese Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes am 20. September 32006 hier im Landeshaus. Von wenigen Ausnahmen abgesehen waren sich die Experten in derAblehnung des Entwurfs völlig einig.Die Befürchtungen der Anzuhörenden gingen vor allem in die Richtung, dass die Landesregierungzwar bei der Umweltinformation die weitergehende EU-Richtlinie umgesetzt hatte, aber für dieübrigen öffentlichen Informationen, die seit 2000 geltende Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein nicht erweitern, sondern eher wieder einschränken wollte.So sah der Deutsche Journalistenverband die Gefahr, dass durch den Gesetzentwurf derLandesregierung das Handeln der öffentlichen Verwaltung weniger transparent wird und dieBürger wenig Gelegenheit bekommen, die Aktivitäten der öffentlichen Hand kritisch zu begleiten.Auch die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit sah in ihrer Stellungnahme die Gefahr, Informationsfreiheitdass der Gesetzesentwurf zu restriktiven Tendenzen für das allgemeineInformationszugangsrecht führen würde.Weiter unterstrichen die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche und auch dieKorruptionsbekämpfungsorganisation Transparency International den Vorbildcharakter desbisherigen IFG-Gesetzes. In der Novelle der Landesregierung sahen sie einen großen Rückschrittfür die Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein. Der BUND Schleswig-Holstein und der Schleswig-Landesnaturschutzverband waren neben dem Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Landesdatenschutzzentrumweitere scharfe Kritiker des ursprünglichen Entwurfs. Schleswig-Holstein war also wirklich inGefahr, beim Bürgerrecht auf Information nicht mehr wie bisher ein Leuchtturm zu sein, sonderndrohte zum bundesweiten Schlusslicht zu werden.Der SSW begrüßt daher, dass diese massive Kritik von der Landesregierung und denregierungstragenden Fraktionen ernst genommen worden ist, und dass man daher heute nur denTeil des ursprünglichen Gesetzentwurfes beschließen will, der die Umsetzung der 4Umweltinformationsrichtlinie der EU beinhaltet, deren Inhalt auch wir befürworten. Der SSW hältnatürlich an seinem ursprünglichen Gesetzentwurf fest. unserem erweitertes Informationsrecht Mit unserem Vorschlag für ein erweitertes Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürgerder öffentlichen Verwaltung gegenüber,das auch bei weit reichenden Privatisierungen Schleswig- gegolten hätte, wäre Schleswig -Holstein zum europäischen Spitzenreiter in derInformationsfreiheit geworden.Diese Chance ist nun vertan worden. Dabei wurde die negative Bewertung unseresGesetzentwurfes zum Beispiel seitens der kommunalen Landesverbände eindrucksvoll von derElmshorner Bürgermeisterin Frau Dr. Fronzeck widerlegt. Sie sah eine erweitereInformationsfreiheit -wie sie der SSW fordert - nicht als zusätzliche Bürokratie oder als zu teueran, sondern fasste unseren Gesetzentwurf als einen wirklichen Fortschritt im Zusammenspielzwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern auf.Leider konnten sich CDU und SPD nicht dazu durchringen, die Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein noch weiter voranzubringen. Der Widerstand von großen Teilen der kommunalenVerwaltungen und Teilen der Industrie war wohl zu groß. Das ist aus bürgerrechtlicher Sicht sehrschade. Zumindest konnte aber im Gesetzgebungsverfahren ein Rückschritt verhindern werdenund dafür danken wir insbesondere dem SPD-Abgeordneten Thomas Rother, der sich sehr dafürsehr eingesetzt hat.Den Änderungsantrag der Grünen unterstützen wir, weil dadurch der Ausschussbeschlussverbessern wird, in dem zum Beispiel die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten beiden Umweltinformationen wieder festgeschrieben wird. Wir werden aber unserem eigenenGesetz zustimmen und uns bei dem geänderten Gesetzentwurf der Landesregierung der Stimmeenthalten.