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Klaus-Peter Puls zu TOP 3: Sicherheit stärken - Freiheit bewahren!
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 22.02.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellzu TOP 3: Gesetz zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Be- stimmungen (Polizeirecht)Klaus-Peter Puls:Sicherheit stärken – Freiheit bewahren!In der Landtagsdebatte zur Änderung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts er- klärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Poli- zeiarbeit in Schleswig-Holstein. Der gelegentlich bezweifelte politische Handlungsbe- darf ergibt sich aus der anhaltenden Bedrohung durch international und national orga- nisierte Kriminalität einerseits, aber auch aus der zunehmenden Brutalisierung und Hemmungslosigkeit der Alltags- und Straßenkriminalität in unseren Städten und Ge- meinden.Terror ist weltweit unterwegs: Wir sprechen mit unvermindertem Schaudern und Ent- setzen von den Anschlägen in New York und Washington. Wir sprechen, aufge- schreckt durch die jüngere Vergangenheit, von den glücklicherweise fehlgeschlagenen Kofferbomben-Attentaten, die zwischen Koblenz und Dortmund geplant waren. Und wir wissen, dass konkrete terroristische Vorbereitungsaktivitäten „vor unserer Haustür“ stattgefunden haben, in Hamburg und in Kiel: Schleswig-Holstein ist keine Insel der Glückseligkeit und selbstverständlich kein gefahrloser und bedrohungsfreier Raum.Wir als SPD-Landtagsfraktion stehen dazu, unserer Polizei für ihre verantwortungsvol- le und gefährliche Arbeit auch zu ihrem eigenen Schutz alle verfügbaren rechtlichen und technischen Möglichkeiten an die Hand zu geben, ohne dass bürgerliche Freihei- ten dabei preisgegeben werden. Das Land, wir alle im Landesparlament, haben eine Garantiefunktion nicht nur für die Freiheit, sondern auch für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Und da gerade organisierte Kriminalität über finanzielle Mittel verfügt, die es erlauben, sich ständig modernster Technik zu bedienen, füge ich hinzu: Verbesserte Technik darf nicht nur den Gegnern unseres Rechtsstaats und den Bedrohern unserer Sicherheit zur Verfügung stehen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Welche zusätzlichen Möglichkeiten sind es, die wir unserer Landespolizei künftig an die Hand geben wollen? Ich nenne die vier wichtigsten: 1. Wir wollen im Grenzgebiet zur vorbeugenden Bekämpfung grenzüberschreiten- der Kriminalität Anhalte- und Sichtkontrollen für Personen und Fahrzeuge er- möglichen. Dafür gibt es bisher keine Rechtsgrundlage im Landesgesetz. Die Bundespolizei darf, die Landespolizei nicht. 2. Wir wollen zur vorbeugenden Abwehr schwerer und schwerster Kriminalitätsge- fahren zusätzlich zu der jetzt schon möglichen Wohnraumüberwachung die Ü- berwachung der Telekommunikation zulassen. Auch dafür gibt es im Landesge- setz bisher keine Rechtsgrundlage. 3. Wir wollen die ebenfalls schon bisher mögliche Videoüberwachung allgemein zugänglicher Flächen und Räume auf polizeiliche Kriminalitäts- und Gefahren- schwerpunkte konzentrieren und dabei generell zum Schutz und zur Eigensi- cherung der im Einsatz befindlichen Polizeibeamten Bild- und Tonaufzeichnun- gen zulassen. Und: 4. Wir wollen in einem zweijährigen Modellversuch ein automatisches KFZ- Kennzeichen-Lese-System (AKLS) erproben. Allgemeine öffentliche Verkehrs- kontrollen sind ja straßenverkehrsrechtlich heute schon zulässig und werden ohne Murren hingenommen. Wir wollen künftig bei öffentlichen Verkehrskontrol- len auch den Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten ermöglichen.Das alles soll und wird nach unserer Überzeugung geschehen, ohne dass wir verfas- sungsrechtlich gesetzte Grenzen überschreiten und ohne dass bürgerliche Freiheits- rechte, insbesondere das Recht auf Schutz der persönlichen Daten, über ein zulässi- ges und zumutbares Maß hinaus beeinträchtigt werden. Wenn trotzdem immer wieder – meist mehr oder weniger pauschal – behauptet wird, alles, was da geplant ist, sei „nicht verhältnismäßig“ und deshalb „verfassungswidrig“, dann kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, was bei der erforderlichen Abwägung eigentlich ins „Ver- hältnis“ gesetzt werden muss: Es ist einerseits die Bedeutung eines relativ geringfügi- gen, aber natürlich unstreitigen Eingriffs in das verfassungsmäßige Recht auf informa- tionelle Selbstbestimmung, auf den Schutz unserer persönlichen Daten vor Eingriffen des Staates, und es ist andererseits die Bedeutung der ebenfalls unbestreitbar vor- handenen Bedrohung menschlichen Lebens und menschlicher Gesundheit durch in- ternationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Meine Abwägung endet mit dem Satz: Wir dürfen für die Freiheit nicht den Tod von Menschen in Kauf nehmen.Zur Versachlichung der öffentlichen Kritik einige weitere Hinweise: 1. Wir diskutieren im Landtag keinen Innenminister-, sondern einen Regierungs- gesetzentwurf, für den alle Regierungsmitglieder bis hin zum Ministerpräsiden- -3- ten verantwortlich sind. 2. Gegen den Regierungsentwurf ist öffentlich, in der parlamentarischen Anhörung und durch den wissenschaftlichen Dienst des Landtages eine Reihe insbeson- dere verfassungsrechtlicher Bedenken erhoben worden. 3. Wir haben als SPD- und CDU-Landtagsfraktion die Ergebnisse der parlamenta- rischen Anhörung und das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes sorgfäl- tig ausgewertet und jedes der vorgetragenen Bedenken geprüft und rechtlich bewertet. Und: 4. Wir haben den Regierungsentwurf mit einem Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU in mehr als 30 Punkten verändert. Der Innenminister selbst hat dazu nach Auswertung der geäußerten Kritikpunkte eine Fülle von Anre- gungen gegeben. Das Ergebnis liegt heute vor.Als SPD-Landtagsfraktion sind wir überzeugt, dass die zur Abstimmung stehende Be- schlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses im Einklang mit der einschlä- gigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungs- gerichte steht, und wir bitten alle unsere Kritiker und Kritikerinnen, dieser unserer Mei- nung nicht apodiktisch die eigene andere Meinung als einzig wahr und einzig gültig entgegenzusetzen: Eine „einzig wahre“ und „einzig gültige“ Rechtsmeinung gibt es nicht. Juristerei ist eine „normative“ Wissenschaft, die Wertungen, Deutungen, Mei- nungen nicht nur zulässt, sondern geradezu erfordert. Rechtssicherheit schafft nur der richterliche Spruch, das Urteil, die gerichtliche Entscheidung. Doch selbst höchstrich- terliche Entscheidungen können nicht für sich in Anspruch nehmen, richtig zu sein. Es gibt unterschiedliche Entscheidungen verschiedenster Gerichte zu nahezu identischen Sachverhalten, weil eben auch Richter unterschiedliche Meinungen haben können und gelegentlich – in Kammern – sogar Mehrheitsbeschlüsse fassen. Es ist deshalb An- maßung, von irgendeiner Vorschrift des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Modernisie- rung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts schlankweg zu behaupten, sie sei ver- fassungswidrig. In einer gewaltenteiligen Demokratie entscheidet weder der Innenmi- nister einer Regierung noch der selbst ernannte Häuptling einer parlamentarischen Opposition, was verfassungswidrig ist. Dazu berufen ist einzig und allein die Verfas- sungsgerichtsbarkeit: Mag sie entscheiden, wenn sie denn angerufen wird.