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Sandra Redmann zu TOP 8: Tierschutz-Verbandsklagerecht ist überfällig, aber richtigen Weg wählen!
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 22.02.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 8 - Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz-Verbandsklagerecht Drucksache 16/1224)Sandra Redmann:Tierschutz-Verbandsklagerecht ist überfällig, aber richtigen Weg wählen!Ich begrüße sehr, dass sich alle Verbände des Tierschutzes in Schleswig-Holstein zu- sammen mit den Grünen dafür ausgesprochen haben, „dem Tier eine Stimme zu ge- ben“. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für die Tierschutzverbände in Deutschland ist richtig und überfällig, das ist meine und auch die Gesamtauffas- sung der SPD-Landtagsfraktion. Leider ist der gewählte Weg über einen „nur“ Lan- desgesetzentwurf aus unserer Sicht rechtlich nicht haltbar und sollte überprüft werden, wie wir aus den anderen Bundesländern wissen, in denen von den Grünen ähnliche Gesetzentwürfe erfolglos eingebracht worden sind.Ich hoffe, dass wir uns hier im Plenum einig sind: Das Ziel eines Verbandsklagerechts im Tierschutz ist richtig. Davon sollten sich auch unser Koalitionspartner und die Lan- desregierung überzeugen lassen. Die SPD-Landtagsfraktion ist der festen Ansicht und hat dies auch vertreten, dass es nicht angehen kann, dass die „Tiernutzer“ eine starke Lobby und Mitspracherecht bei allen relevanten Vorhaben und Verfahren be- sitzen, die Tierschützer für die Rechte der Tiere jedoch nicht. Das gilt sowohl für die Tierversuche, die zwar in der Tat schon erheblich reduziert worden sind, als auch für alle Haltungsformen der Landwirtschaft. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-„Tiere können ihre Interessen nicht selbst artikulieren. Es kann zu einem rechtlichen Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und den zu schützenden Tieren kommen. Da- mit droht eine Teilentwertung der Tierschutzregelungen.“ Diese Begründung für un- sere Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2003 gilt weiter und sollte Handlungsanlass für uns alle sein. Die Probleme im Tierschutz sind weiter eklatant und rufen uns zum Han- deln für ein Verbandsklagerecht auf: - Das Schächten (Schlachten ohne Betäubung) ist immer noch möglich. - Weiter werden die Schnabelspitzen bei Nutzgeflügel und die Endstücke der Schwänze von männlichen Rindern unter drei Monaten gekürzt sowie Lege- hennen in viel zu kleinen und nicht artgerechten Batterien gehalten. - Wirbeltiere werden in immer noch großem Ausmaß für Tierversuche gezüchtet.Die gebetsmühlenartig vorgetragenen Argumente der Pharmaindustrie und der Land- wirtschaft überzeugen uns nicht: Ein Verbandsklagerecht im Tierschutz – wie die Er- fahrungen im Naturschutz zeigen – mit seinen hohen Anforderungen an die klagebe- rechtigten Verbände blockiert weder den Forschungsstandort Schleswig-Holstein oder Deutschland noch die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft.Ich bedauere daher sehr, dass unsere Bundesratsinitiative im Jahre 2004 für eine ent- sprechende Änderung des Bundestierschutzgesetzes leider keine Mehrheit im Bun- desrat gefunden hat. Dies ist jedoch angesichts der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes weiter der richtige Weg, den wir erneut aufgreifen sollten. Ich hoffe sehr, dass inzwischen bei vielen anderen Verantwortlichen auf allen Ebenen das Bewusstsein vorhanden ist, eine erneute Bundesratsinitiative mitzutragen.Was nutzt ein Staatsziel im Grundgesetz, wenn es praktisch nicht in ein Ver- bandsklagerecht umgesetzt wird? Diese Frage werden wir im Ausschuss beantwor- ten und nach rechtlichen Lösungen suchen müssen. Wenn es diese zurzeit auf Lan- desebene nicht gibt, werden wir Alternativen ergreifen müssen. Wir haben im Tier- -3-schutz in Schleswig-Holstein lange Zeit eine Vorreiterrolle für Deutschland gehabt und sollten diesen guten Ruf auch in Zukunft halten und ausbauen. Dazu sind weiter alle geschaffenen Möglichkeiten wie der Tierschutzbeirat und die Strategische Um- weltplanung – auch im Hinblick auf die Auswirkung auf Tiere – zu nutzen. Ich beantrage die Überweisung in den Umwelt- und Agrarausschuss.