Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.02.07 , 16:07 Uhr
FDP

Heiner Garg zum Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 065/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 22. Februar 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Tierschutz/Verbandsklagerecht
Heiner Garg zum Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände In seinem Redebeitrag zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz Verbandsklagerecht) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Dokument der verpassten und ungenutzten Chancen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode - im Februar 2003 - hat der Landtag mit rot-grüner Mehrheit die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände beschlossen. Dabei sollte die Verankerung dieses Klagerechts auf zwei Wegen erreicht werden: Zum einen wurde die Landesregierung dazu aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände nach dem Vorbild des Klagerechts für Umweltverbände im Tierschutzgesetz verankert wird.
Ein solcher Vorstoß wurde ein Jahr später – im März 2004 – im Bundesrat unternommen und dort mehrheitlich abgelehnt. Zum anderen bestand der Auftrag an die Landesregierung, soweit ein Verbandsklagerecht auf Bundesebene nicht durchsetzbar ist, zumindest für den Bereich des Landes Schleswig-Holstein ein solches Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände zu schaffen.
Diese Chance wurde nicht genutzt. Denn ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nicht vorgelegt. Dies wird jetzt von Bündnis90/Die Grünen nachgeholt.
Als tierschutzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion stehe ich grundsätzlich einem Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine positiv gegenüber.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Alle, die mich kennen, wissen, dass ich schon seit Jahren für die Einführung eines solchen Klagerechts in meiner Fraktion werbe.
Ich habe hier noch ein hartes Stück Arbeit vor mir, wird die Verankerung eines Klagerechts für Tierschutzverbände vom überwiegenden Teil meiner Fraktion bisher (noch) nicht geteilt.
Der vorgelegte Gesetzentwurf wirft einige grundsätzliche Fragen auf, die wir in den Beratungen sehr sorgfältig behandeln sollten:
1. Dokumentieren wir mit der Einführung eines Verbandsklagerechts, dass die Überprüfung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen und die Rechtsgüterabwägung im Gesetzesvollzug womöglich zu nachlässig erfolgt?
Anstatt sich auf das Engagement von Tierschutzvereinen zu verlassen, die dann entsprechende Klage erheben sollen, sind bereits jetzt Amtstierärzte und Landesaufsichtsbehörden gefordert, entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung über Missstände nachzugehen und diese bei festgestelltem Verstoß abzustellen. Die Gefahr könnte bestehen, dass das Verbandsklagerecht zum Feigenblatt verkommt. Und genau dieser Zustand würde dem eigentlichen Ziel einer solchen Klage – Verbesserung der Zustände – nicht gerecht werden.
2. Führt die Einführung eines Verbandsklagerechts zu den immer wieder prognostizierten Folgen, dass Forschung und Lehre in Schleswig-Holstein künftig durch Tierschutzvereine blockiert werden könnten?
Immerhin erhält durch das Verbandsklagerecht gegenüber dem herkömmlichen Klagerecht im Verwaltungsrecht eine neue Zielrichtung. Der Kläger muss nicht mehr „in seinen eigenen Rechten verletzt“ sein, sondern erhält die Möglichkeit einer Interessenklage. Dadurch könnten bereits erteilte Genehmigungen durch Tierschutzverbände blockiert werden, so dass sich Forschungsvorhaben bereits im Vorfeld verzögern und verteuern, wenn diesen Gelegenheit zur Einsicht und zur Stellungnahme gegeben wird. Viel schwerwiegender ist aber, dass durch frühzeitige Informationen über Forschungsvorhaben und die Möglichkeit der Einsicht in entsprechende Unterlagen, innovative Ideen der Forscher beeinträchtigt werden könnten, die international in Konkurrenz mit anderen Gruppen stehen. Denn im Gegensatz zu den beratenden Ethikkommissionen (in denen Tierschutzverbände Sitz und Stimme haben) und den Tierschutzbeauftragten in den Laboren unterliegen Tierschutzverbände gerade nicht einer Geheimhaltungspflicht.
3. Sind die Klagerechte für Tierschutzverbände wirklich mit denen für anerkannte Naturschutzverbände vergleichbar? Immerhin können Umweltkonflikte auch ohne Verbandsbeteiligung anhängig werden, da sich immer Grundstückseigentümer, Nachbarn oder unmittelbar Betroffene zu Wehr setzen können. Ein Naturschutzverband ist hier Kläger unter vielen Klägern. Im Tierschutzrecht soll aber gerade eine Kontroll-Lücke geschlossen werden, also Prozesse geführt werden, die bisher noch nicht geführt werden konnten. Deshalb ist ein Vergleich zwischen den Verbandsklagerechten nur bedingt möglich. Denn auf Erfahrungen aus dem Ausland kann dabei nicht so ohne weiteres zurückgegriffen werden, da die prozessualen Voraussetzungen regelmäßig nicht vergleichbar sind.
Der Gesetzentwurf sollte deshalb im Rahmen der Anhörung auch nach diesen Fragestellungen intensiv darauf abgeklopft werden, ob die hier vorgelegten Regelungen tatsächlich geeignet sind, dem Tierschutz zu mehr Recht zu verhelfen.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen