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Lars Harms zu TOP 24 - Heroin muss als Medikament zugelassen werden
Presseinformation Kiel, den 22.02.2007Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 24 Fortsetzung der kontrollierten Heroinvergabe in Deutschland (Drs. 16/1228)Seit 2002 läuft in Deutschland ein Modellversuch mit der kontrollierten Heroinvergabe anSchwerstabhängige. In sieben Großstädten wird gegenwärtig an rund 300 Heroinkonsumentensynthetisches Heroin – so genanntes Diamorphin – verabreicht. Die Klienten müssen es unterAufsicht einnehmen, werden regelmäßig auf den Konsum anderer, illegaler Drogen getestetsowie ärztlich und psychosozial betreut. Dieses Angebot richtet sich nur an Personen, die durcheinen jahrelangen Missbrauch gezeichnet sind und mit herkömmlichen Behandlungsangebotenwie der Entzugstherapie oder der Methadonvergabe nicht behandelt werden können.Deutschland ist bei weitem nicht das erste europäische Land, in dem Diamorphin für die Behand-lung von Heroinabhängigen eingesetzt wird. In Großbritannien, den Niederlanden und derSchweiz hat man bereits gute Erfahrungen damit gemacht. In allen Ländern konnte festgestelltwerden, dass der Gesundheitszustand, der psychische Zustand, die Wohnsituation und die sozialeLage der Betroffenen sich signifikant verbesserte. Außerdem konnte das Risikoverhalten und dieBeschaffungskriminalität deutlich reduziert werden. Mehr als jeder Vierte im deutschen Projekt 2ist sogar in der Lage, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Den Betroffenen geht es also deutlichbesser, auch wenn sie nicht sofort drogenfrei werden. Und auch die Gesellschaft hat handfesteVorteile: Das Gesundheitswesen, die Polizei, die Justiz und der Justizvollzug werden entlastet. Wiestark dieser Effekt sein kann, lässt sich schon daran erkennen, dass Kriminologen zufolge jedesDritte Eigentumsdelikt in Städten den Drogen zuzuordnen ist.Ein Großteil der Probleme, die wir mit Drogenabhängigkeit verbinden, sind der kriminellenUmgebung und nicht der Substanz Heroin zu verdanken: Drogentod, HIV- und Hepatitis-Infektion,Obdachlosigkeit, Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution – all dies sind Folgen,die durch die Heroinvergabe vermieden werden können. Es gibt also gute Gründe, für ein heroin-gestütztes Behandlungsangebot. Die Modellversuchsphase ist aber seit 2006 abgeschlossen unddemnächst entfällt wieder die Rechtsgrundlage für die Vergabe von Diamorphin.Es geht hier nicht um eine Liberalisierung oder gar um eine Freigabe, sondern nur um eine strengbegrenzte Verabreichung unter streng kontrollierten Bedingungen. Trotzdem gibt es in der CDU-Bundestagsfraktion erhebliche Widerstände dagegen, die Heroinvergabe fortzusetzen. Esbestehen Vorbehalte gegen eine Behandlung, die nicht als einziges Ziel die Drogenfreiheitverfolgt. Eine solche Haltung geht aber an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wir müssen erkennen,dass es eine Gruppe von Schwerstabhängigen gibt, bei denen Abstinenztherapien oder Methadonnicht wirken. Mit der Heroinvergabe haben wir eine Möglichkeit, das Leben dieser Betroffenen zustabilisieren und ihnen so längerfristig einen Weg aus der Abhängigkeit zu ebenen. Es gibt wis-senschaftliche Erkenntnisse, dass Abhängige ohne Therapie von der Droge wegkommen können.Dafür müssen sie aber erst einmal gesundheitlich überleben und sozial existieren können. Undgenau dies erreichen wir mit der Heroinvergabe.In der vergangenen Woche hat der Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion sich von Roland Kochund Ole von Beust überreden lassen, zumindest die heutigen Teilnehmer der Projekte nicht wiederin die Hände kriminelle Dealer zu entlassen. Diese Einsicht Volker Kauders ist ein löblicherFortschritt – aber sie ist nicht genug. Die kontrollierte Heroinvergabe ist erfolgreich und muss für 3mehr Betroffene als die heutigen Projektteilnehmer zur Verfügung stehen. Deshalb muss Dia-morphin - wie heute schon Methadon - als Medikament zur Behandlung von Heroinabhängigenzugelassen werden.Der Bund darf diesen Weg nicht aus alltagsfernen, ideologischen Gründen wieder verbauen.Deshalb muss Schleswig-Holstein sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die kontrollierteHeroinvergabe in Deutschland fortgesetzt werden kann. Schleswig-Holstein hat zwar nicht amModellversuch teilgenommen, weil unsere Drogenszenen glücklicherweise nicht so hart sind, wiein Hamburg, Hannover, Frankfurt oder München. Wir sollten aber unsere Nachbarn unterstützen,die sich auf Bundesebene für eine rechtliche Absicherung einsetzen. Dies ist umso mehr unserePflicht, weil in der Hamburger Drogenszene auch Landeskinder aus Schleswig-Holsteinverelenden. Und letztlich können Änderungen der Drogenszenen oder neue Erkenntnisse dazuführen, dass auch wir zukünftig über neue Wege in der Behandlung von Schwerstabhängigennachdenken müssen. Es wäre fatal, wenn dieses wirkungsvolle Instrument dann von vornhereinausgeschlossen wäre.