Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.02.07 , 16:39 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 24 - Heroin muss als Medikament zugelassen werden

Presseinformation Kiel, den 22.02.2007
Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 24 Fortsetzung der kontrollierten Heroinvergabe in Deutschland (Drs. 16/1228)

Seit 2002 läuft in Deutschland ein Modellversuch mit der kontrollierten Heroinvergabe an
Schwerstabhängige. In sieben Großstädten wird gegenwärtig an rund 300 Heroinkonsumenten
synthetisches Heroin – so genanntes Diamorphin – verabreicht. Die Klienten müssen es unter
Aufsicht einnehmen, werden regelmäßig auf den Konsum anderer, illegaler Drogen getestet
sowie ärztlich und psychosozial betreut. Dieses Angebot richtet sich nur an Personen, die durch
einen jahrelangen Missbrauch gezeichnet sind und mit herkömmlichen Behandlungsangeboten
wie der Entzugstherapie oder der Methadonvergabe nicht behandelt werden können.


Deutschland ist bei weitem nicht das erste europäische Land, in dem Diamorphin für die Behand-
lung von Heroinabhängigen eingesetzt wird. In Großbritannien, den Niederlanden und der
Schweiz hat man bereits gute Erfahrungen damit gemacht. In allen Ländern konnte festgestellt
werden, dass der Gesundheitszustand, der psychische Zustand, die Wohnsituation und die soziale
Lage der Betroffenen sich signifikant verbesserte. Außerdem konnte das Risikoverhalten und die
Beschaffungskriminalität deutlich reduziert werden. Mehr als jeder Vierte im deutschen Projekt 2

ist sogar in der Lage, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Den Betroffenen geht es also deutlich
besser, auch wenn sie nicht sofort drogenfrei werden. Und auch die Gesellschaft hat handfeste
Vorteile: Das Gesundheitswesen, die Polizei, die Justiz und der Justizvollzug werden entlastet. Wie
stark dieser Effekt sein kann, lässt sich schon daran erkennen, dass Kriminologen zufolge jedes
Dritte Eigentumsdelikt in Städten den Drogen zuzuordnen ist.


Ein Großteil der Probleme, die wir mit Drogenabhängigkeit verbinden, sind der kriminellen
Umgebung und nicht der Substanz Heroin zu verdanken: Drogentod, HIV- und Hepatitis-Infektion,
Obdachlosigkeit, Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution – all dies sind Folgen,
die durch die Heroinvergabe vermieden werden können. Es gibt also gute Gründe, für ein heroin-
gestütztes Behandlungsangebot. Die Modellversuchsphase ist aber seit 2006 abgeschlossen und
demnächst entfällt wieder die Rechtsgrundlage für die Vergabe von Diamorphin.


Es geht hier nicht um eine Liberalisierung oder gar um eine Freigabe, sondern nur um eine streng
begrenzte Verabreichung unter streng kontrollierten Bedingungen. Trotzdem gibt es in der CDU-
Bundestagsfraktion erhebliche Widerstände dagegen, die Heroinvergabe fortzusetzen. Es
bestehen Vorbehalte gegen eine Behandlung, die nicht als einziges Ziel die Drogenfreiheit
verfolgt. Eine solche Haltung geht aber an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wir müssen erkennen,
dass es eine Gruppe von Schwerstabhängigen gibt, bei denen Abstinenztherapien oder Methadon
nicht wirken. Mit der Heroinvergabe haben wir eine Möglichkeit, das Leben dieser Betroffenen zu
stabilisieren und ihnen so längerfristig einen Weg aus der Abhängigkeit zu ebenen. Es gibt wis-
senschaftliche Erkenntnisse, dass Abhängige ohne Therapie von der Droge wegkommen können.
Dafür müssen sie aber erst einmal gesundheitlich überleben und sozial existieren können. Und
genau dies erreichen wir mit der Heroinvergabe.


In der vergangenen Woche hat der Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion sich von Roland Koch
und Ole von Beust überreden lassen, zumindest die heutigen Teilnehmer der Projekte nicht wieder
in die Hände kriminelle Dealer zu entlassen. Diese Einsicht Volker Kauders ist ein löblicher
Fortschritt – aber sie ist nicht genug. Die kontrollierte Heroinvergabe ist erfolgreich und muss für 3

mehr Betroffene als die heutigen Projektteilnehmer zur Verfügung stehen. Deshalb muss Dia-
morphin - wie heute schon Methadon - als Medikament zur Behandlung von Heroinabhängigen
zugelassen werden.


Der Bund darf diesen Weg nicht aus alltagsfernen, ideologischen Gründen wieder verbauen.
Deshalb muss Schleswig-Holstein sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die kontrollierte
Heroinvergabe in Deutschland fortgesetzt werden kann. Schleswig-Holstein hat zwar nicht am
Modellversuch teilgenommen, weil unsere Drogenszenen glücklicherweise nicht so hart sind, wie
in Hamburg, Hannover, Frankfurt oder München. Wir sollten aber unsere Nachbarn unterstützen,
die sich auf Bundesebene für eine rechtliche Absicherung einsetzen. Dies ist umso mehr unsere
Pflicht, weil in der Hamburger Drogenszene auch Landeskinder aus Schleswig-Holstein
verelenden. Und letztlich können Änderungen der Drogenszenen oder neue Erkenntnisse dazu
führen, dass auch wir zukünftig über neue Wege in der Behandlung von Schwerstabhängigen
nachdenken müssen. Es wäre fatal, wenn dieses wirkungsvolle Instrument dann von vornherein
ausgeschlossen wäre.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen