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22.02.07 , 17:20 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 16 - Neues Schulgesetz erfordert neue Lehrerbildung

Presseinformation
Kiel, den 22.2.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 16 Neues Schulgesetz erfordert neue Lehrerbildung 16/1217

Die Landesregierung hat versprochen, dass sich mit dem neuen Schulgesetz einiges ändern wird
in Schleswig-Holstein. Zwar sind viele Eltern noch skeptisch; doch die Vorbereitungen sind in
vollem Gange. Die Lehrkräfte sollen ebenfalls auf die neue Situation vorbereitet werden. Nicht
mehr, aber auch nicht weniger fordert der vorliegende Antrag. Allerdings kann man nicht erst
jetzt mit der Entwicklung neuer Ausbildungsinhalte beginnen. Lange Ausbildungszeiten machen
lange Vorlaufzeiten nötig. Wenn die neuen Schulformen im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen,
kann theoretisch noch keine Lehrkraft eine darauf ausgerichtete Ausbildung abgeschlossen
haben.


Aber das ist rein theoretisch, denn erstens sind die Wissensinhalte, die wir zukünftig von den
Lehrkräften verlangen, schon lange Bestandteil universitärer Curricula, und zweites richtet sich
der Antrag ausdrücklich auch an ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und deren
Fortbildungsbedarf. Nach der neustens Statistik stagniert seit elf Jahren erstmals die Zahl der 2
Lehrkräfte an Schleswig-Holsteins Schulen. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend
verstetigen wird. Darum kommt der Fortbildung eine zentrale Bedeutung zu.


Bei uns werden die Schulen oftmals noch am Gängelband geführt. Eine Tatsache, die der SSW sehr
gerne verändert haben möchte, weil wir der Meinung sind, dass vor Ort die besten
Entscheidungen fallen. Die Unterschiede in Größe der Schule, ihrem sozialen Umfeld und der
Struktur des Lehrkörpers sind teilweise erheblich, so dass die Schulen selbst bzw. deren Leitungen
am besten den Bedarf kennen und in passende Maßnahmen umsetzen können.


Ein eigenes Fortbildungsbudget für jede Schule ist ein Baustein zur weiteren Verselbständigung
der Schulen. Davon einmal abgesehen, dass die Transparenz durch die Einführung eines Budgets
tatsächlich in Anspruch genommener Fortbildung erheblich steigt, bin ich der festen
Überzeugung, dass die Fortbildungsneigung der Lehrkräfte allgemein zunehmen wird. Wird das
Budget nämlich nach der Anzahl der Lehrer berechnet, also eine pro-Kopf-Pauschale angewendet,
rechnet sich die gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsmaßnahme in erheblichem Maße.


Eigenverantwortliche und mit einem Fortbildungsbudget ausgestattete Schulen können darüber
hinaus gezielt Fortbildungsanbieter ansprechen, die die örtlichen Strukturen in ihrer
Veranstaltung berücksichtigen können. Die Schulen können Maß geschneiderte Angebote
nachfragen. Unter dem Strich optimiert ein Fortbildungsbudget die Fortbildung erheblich.
Die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen zeigen die hohe Zufriedenheit der Schulen mit einem
eigenen Fortbildungsbudget. Die Erfahrungen in Hessen stehen noch aus; dort arbeitet man erst
seit letztem Jahr mit dem neuen Finanzierungsmodell.


Schleswig-Holstein stünde die Entwicklung eines Fortbildungsbudgets gut zu Gesicht. Ich sehe vor
allem in diesem Punkt eine zentrale Forderung des vorliegenden Antrags und hoffe, dass die
Ministerin ein entsprechendes Konzept entwickeln wird.

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