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06.03.07 , 14:33 Uhr
SPD

Günter Neugebauer: Staatliches Glücksspielmonopol bleibt möglich

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 06.03.2007, Nr.: 042/2007


Günter Neugebauer:

Staatliches Glücksspielmonopol bleibt möglich

Zum „Sportwettenurteil“ des Europäischen Gerichtshofs erklärt der Finanzexperte der SPD-Landtagsfraktion, Günter Neugebauer:

Der Europäische Gerichtshof hat den Mitgliedsstaaten in eng gesetzten Auflagen wei- terhin das Recht eingeräumt, am staatlichen Glücksspielmonopol festzuhalten. Damit wird auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, das das staatliche Glücksspielmonopol für zulässig erklärt hat, wenn sich das Monopol strikt am Ziel der Spielsuchtprävention orientiert und auf aggressive Werbung für die Spielteilnahme verzichtet.

In Textziffer 47 und 48 führt der EuGH u. a. aus, dass „die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein aus- reichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen, festzulegen, welche Erfor- dernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben.“ Wei- ter heißt es, dass die von den Staaten vorgeschriebenen Beschränkungen den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen hinsichtlich ih- rer Verhältnismäßigkeit genügen müssen. Wichtig ist die Forderung im Urteil, dass die Mitgliedsstaaten der EU tatsächlich der „Ausbeutung von Tätigkeiten in diesem Sektor zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorbeugen“ müssen, um nationale Rege- lungen (wie das Glücksspielmonopol) zu verteidigen. Genau das verlangt auch das Bundesverfassungsgericht und es ist Grundlage des von 15 Bundesländern ausge- handelten Entwurfs für einen neuen Staatsvertrag. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ich sehe jetzt die Chance, sehr schnell zu einem neuen Staatsvertrag zu kommen, wenn die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH erfüllt werden und die schleswig-holsteinische CDU ihre Blockadehaltung aufgibt.

Gründe und Ziele der SPD für das Festhalten am staatlichen Glücksspielmonopol sind: • Spielsuchtprävention, • Kanalisierung des Spielbetriebs, • Abwehr der Begleitkriminalität, • Förderung des Gemeinwohls und des Sport aus gesicherten Lotteriesteuern und Konzessionsabgaben.

Ich sehe auch keine Chance für die von der CDU verlangte Trennung von Lottomono- pol und Privatisierung der Sportwetten, weil bei dieser Lösung das staatliche Monopol bei Lotterien nicht zu rechtfertigen wäre, da die Suchtgefahren bei Sportwetten un- gleich höher sind.

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