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Heiner Garg: Die FDP will den Menschen schneller und gezielter helfen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 087/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Montag, 19. März 2007 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Recht/Soziales Günther Hildebrand, MdLHeiner Garg: Die FDP will den Menschen schneller und gezielter helfen Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Petitionswesens und zur Zentralisierung der Landesbeauftragten und ihrer Aufgaben in Schleswig-Holstein (Gesetzentwurf der FDP - Drucksache: 16/1289) der Presse vorgestellt. Dazu sagte er unter anderem:„Die Jahr für Jahr unverändert hohen Eingaben an den Petitionsausschuss sowie an die Bürgerbeauftragte, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Flüchtlingsbeauftragten machen deutlich, dass deren Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar ist.Deren erfolgreiche Hilfe und das hohe Engagement bei hoher Qualität in der Beratung machen sie zu nicht mehr weg zu denkenden Institutionen. Die von dem Petitionsausschuss und den Beauftragten vorgelegten Berichte dokumentieren, dass viele Gesetze und Verordnungen für die Bürgerinnen und Bürger kaum noch verständlich sind.Mangelhafter Vollzug von Gesetzen, die fehlende Ausschöpfung von gesetzlichen Handlungsspielräumen und unverständliches oder nicht nachvollziehbares Behördenhandeln führen dazu, dass der einzelne Betroffene sich zunehmend einer Bürokratie ausgeliefert fühlt.Trauriges Beispiel in der Vergangenheit sind die Auswirkungen des Vollzuges der „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Änderungen des SGB II und SGB III). Dort waren und sind ca. 3 Mio. Bürgerinnen und Bürger betroffen. Die Anzahl der Eingaben und inzwischen auch gerichtlichen Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang haben Höchststände erreicht.Politik hat als Gesetzgeber die Aufgabe rechtliche Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und operationabel zu gestalten.So lange dies nicht geschieht und Verwaltungen nicht in der Lage sind, den Vollzug einzelner Gesetze für den einzelnen Bürger nachvollziehbar und verständlich zu gestalten, muss Politik ein niedrigschwelliges Hilfsangebot und damit den hilfe- und ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern einen kompetenten Ansprechpartner an die Seite stellen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll diese Arbeit gestärkt werden. Dabei werden von der FDP- Fraktion im Landtag folgende Ziele verfolgt:Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ • Etablierung des Landtages Schleswig-Holstein als die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen und Hilfeersuchen der Bürgerinnen und Bürger. • Stärkung des Petitionswesens durch Konzentration der Aufgaben. • Bündelung des Beratungsangebotes: Beratung aus einer Hand. • Optimierung des vorhandenen Fachwissens für eine umfassende Beratung der Bürgerinnen und Bürger. • Mehr Bürgerfreundlichkeit. • Mehr Bürgernähe.Bereits heute können sich die Bürgerinnen und Bürger an verschiedene staatliche Institutionen wenden, um Rat und Hilfe bei bestimmten Anliegen und Problemen im Umgang mit Behörden und Verwaltungen zu erhalten:• Art. 17 Grundgesetz (Petitionsrecht) ermöglicht jedermann die Möglichkeit, sich neben formalen Rechtsbehelfen mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. Auf dieser Grundlage in Verbindung mit Art. 45c Grundgesetz wurde ein Petitionsausschuss des Bundestages eingerichtet, dessen Befugnisse im Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses geregelt werden.Auf Landesebene gibt es ergänzend hierzu:• Petitionsausschuss nach Art. 19 der Landesverfassung Schleswig-Holstein. • Bürgerbeauftragte oder Bürgerbeauftragter des Landtages, deren bzw. dessen Tätigkeit im Bürgerbeauftragten-Gesetz (BüG) definiert ist. • Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, deren bzw. dessen Tätigkeit im Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) geregelt ist. • Beauftragte oder Beauftragter des Landtages für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, deren bzw. dessen Tätigkeit im Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen geregelt ist.Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern ist nicht immer gleich ersichtlich, an welchen der vier Angebote in Schleswig-Holstein sie ihre Fragen in ihrem konkreten Fall richten sollen, um eine schnelle und effektive Hilfe zu erhalten. Im Zweifel werden womöglich alle Institutionen mit dem Anliegen konfrontiert – obwohl womöglich nur durch die Anrufung eines bestimmten Beauftragten bzw. des Petitionsausschusses eine optimale Hilfeleistung gewährleistet werden kann.Die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen, die bei konkretem Bearatungsbedarf in sozialen Angelegenheiten eines jeden einzelnen Bürgers im Zweifel auf die Bürgerbeauftragte verweisen, tragen zu dieser Verunsicherung bei. Diese Mehrfachprüfung kann zu Frustrationen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen – die sich im Regelfall erst dann einer dieser Institutionen anvertrauen, wenn sie nicht mehr weiter wissen oder sich einer Behörde ausgeliefert fühlen.Es mag zwar in den einzelnen Anlaufstellen durch verwaltungsinterne Absprachen diese Mehrfachprüfungen begrenzt worden sein – dennoch sind die einzelnen Sachbearbeiter durch notwendige Vorprüfungen zusätzlich eingebunden, ohne, dass ein konkreter Nutzen für die Betroffenen entsteht. Um dies zu vermeiden und dem Petitionsrecht gegenüber der Verwaltung mehr Nachdruck und Wirksamkeit zu verleihen, wird zur Unterstützung des Petitionsausschusses bei der Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Kontrollaufgaben die Bürgerbeauftragte als ständige Beauftragte zu Seite gestellt.Darüber hinaus wird durch die Zusammenführung der Informations- und Beratungsaufgaben aller Beauftragten in der Person der Bürgerbeauftragten eine zentrale Organisationseinheit beim Landtag geschaffen, die den Betroffenen bei ihren Sorgen und Anliegen eine Beratungsleistung aus einer Hand bieten kann. Hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihrem Problem oder ihrer Fragestellung erstmals an eine zentrale Stelle in Schleswig-Holstein wenden.Sie erhalten im Wege der Verwaltungsoptimierung die gesamte Beratung aus einer Hand. Gleichzeitig können vorhandene Beratungskompetenzen gebündelt und hochqualifizierte Mitarbeiter in einem Stellenpool räumlich und organisatorisch zusammengefasst werden. Ein solches Angebot ist deshalb ein Beitrag des Landtages Schleswig-Holstein zu noch mehr Bürgerfreundlichkeit und einer effektiveren und zielgenaueren Bearbeitung der Anliegen der Bürger. Wir wollen, dass den Menschen schneller und gezielter geholfen wird“, so Garg abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/