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21.03.07 , 10:06 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Ein guter Tag für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 090/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. März 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Landesverfassung/Kinderrecht
Heiner Garg: „Ein guter Tag für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein“ In seinem Redebeitrag zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Kinder und Jugendliche brauchen Schutz und Hilfe. Sie haben ein Recht darauf, dass sie von ihren Eltern versorgt, gefördert, gepflegt und betreut werden. Sie haben aber auch ein Recht auf Schutz und Hilfe durch die öffentliche Gemeinschaft – immer dann, wenn Eltern überfordert und nicht in der Lage sind, ihnen ausreichend Schutz geben – oder schlicht und ergreifend, wenn Eltern versagen. Besonders dann, wenn die vermeintliche Schutzfunktion der Eltern zur Gefahr für Leib und Leben umschlägt. Diese Gefahr besteht glücklicherweise sehr selten. Dennoch haben die im letzten Jahr bekannt gewordenen Fälle deutlich gezeigt, dass es für einen kleinen Teil der Kinder diesen Schutz nicht gab und immer noch nicht ausreichend gibt.
Allen Berichten zum Trotz ist es glücklicherweise immer noch so, dass die überwiegende Zahl der Eltern ihre Kinder liebt und alles unternehmen würde, um ihrem Kindern das Beste für das Leben mitzugeben und Gefahren von ihnen abzuwenden. Trotzdem müssen wir uns fragen, welche Möglichkeiten die Politik hat, um im Zweifel einzugreifen, wenn deren Eltern diesen Schutz nicht geben können, sei es - aus Überforderung, - aus Unwissenheit, - möglicherweise aufgrund einer psychischen Erkrankung oder - das Kind nicht gewollt oder vom neuen Partner als lästig empfunden wird. Genau dann, wenn es darum geht, dem Staat Instrumente zur Intervention oder Prävention an die Hand zu geben, um Kinder und Jugendliche zu schützen, stößt der Gesetzgeber – stoßen wir – auf folgende Problemstellung: Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Was können beispielsweise Betreuer oder Hebammen veranlassen, wenn sie an einem Kind massive Entwicklungsdefizite feststellen, weil die Eltern es regelmäßig aus vermeintlichen „Erziehungsgründen“ in einen dunklen Raum einsperren und mit Essensentzug bestrafen?
Ist diese Maßnahme vom grundgesetzlich zugestandenen Elternrecht gedeckt? Muss tatsächlich erst abgewartet werden, bis Anzeichen von grober Vernachlässigung vorliegen – und was passiert dann? Es geht an dieser Stelle nicht mehr nur darum, ob sich Eltern künftig trotz einer Verpflichtung weigern können, ihre Kinder zu einer Vorsorge- oder Frühuntersuchung zu schicken. Es geht auch darum, ob Kinder „aus therapeutischen Gründen“ – wie im Fall des kleinen Kevin aus Bremen – weiterhin ohne eine ausreichende Kontrolle und ohne professionelle Betreuung in der Obhut eines offensichtlich überforderten Erwachsenen bleiben dürfen. Also immer dann, wenn nicht mehr klar erkennbar ist, ob die Grenze bereits überschritten wurde bei der man von einem Zustand der Verwahrlosung sprechen kann, der vom Elternrecht nicht gedeckt ist.
Genau an dieser Stelle ist die Grauzone. Was machen wir denn, wenn die Schwelle zur Verwahrlosung noch nicht erreicht worden ist? Wie kann diese Grauzone besser ausgeleuchtet werden?
Wir haben derzeit nicht die Möglichkeit, das Rechtsgut Elternrecht gegenüber Kindesrecht abzuwägen – weil es das Rechtsgut Kinderrecht so nicht gibt. Welche Regelung kann hier gefunden werden, die genau diese Abwägung vornimmt?
Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz sieht vor, dass „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Doch erweist sich die im nächsten Satz festgeschriebene Regelung „über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ als wenig hilfreich, wenn es um die Rechtsgüterabwägung im Einzelfall geht. Wie kann ein Verstoß der Eltern gegen diese Überwachungsverpflichtung des Staates gewichtet werden? Eine Möglichkeit ist, diese Verpflichtung zu konkretisieren. Genau dieses Ziel verfolgt der vorgelegte Gesetzentwurf.
Mit der Aufnahme eines Artikel 6a „Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen“ in die Landesverfassung wird die im Grundgesetz festgeschriebene Handlungsanweisung an den Staat auf Landesebene konkretisiert. Die vorgesehene Staatszielbestimmung stellt damit sicher, dass das grundgesetzlich verbriefte Elternrecht nicht nur einfordert wird – sondern auch besser überwacht werden kann. Denn mit der besonderen Betonung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen können staatliche Institutionen zumindest auf Landesebene erstmalig überhaupt eine präzise Rechtsgüterabwägung vornehmen. Bisher fehlte diese Hilfestellung den befassten Verwaltungen, Behörden und Gerichten.
Die Verankerung dieser Staatszielbestimmung auf Landesebene ist deshalb kein symbolischer Akt: Sie stellt eine zielgerichtete Handlungsanweisung dar.
Der von der Landesregierung kürzlich vorgestellte Diskussionsentwurf zu den Eckpunkten eines Kinderschutzgesetzes greift dieses bisher bestehende Abwägungsproblem auf. Denn Prävention, verbindliche Frühwarnsysteme und Intervention brauchen ein stabiles Fundament, um überhaupt ihre Wirkung voll entfalten zu können. Dieses Fundament böte die ergänzte Landesverfassung. Umso erfreulicher ist es, dass unser vorgelegter Gesetzentwurf zur Ergänzung der Landesverfassung zwischenzeitlich die Union davon überzeugen konnte.
Immerhin war im Oktober letzten Jahres die Große Koalition geschlossen anderer Meinung.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Was die für die Jugend zuständige Ministerin beim Koalitionspartner bisher nicht geschafft hat, konnte jetzt die Opposition mit ihrer Überzeugungsarbeit herbeiführen:
Explizite Kinderrechte in der Verfassung als notwendige Ausgangsbasis für die künftige Gesetzgebung und einer umfassenden Familienpolitik.
Das Staatsziel allein ist noch kein Allheilmittel. Es muss mit Leben erfüllt werden. Die Verankerung der Kinderrechte bedeutet, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht nur ernster genommen werden müssen als bisher – sie sind Arbeitsauftrag an den Gesetzgeber bei allen Regelungen darauf zu achten, welche Auswirkungen sie auf das Lebensumfeld haben. Das gilt nicht nur für die Einführung eines Kinderschutzgesetzes. Diese Staatszielbestimmung gilt für alle Maßnahmen und Regelungen die Kinder und Jugendliche betreffen. Dabei geht es nicht darum, Eltern in ihren Rechten willkürlich zu beschneiden oder durch staatliches Handeln in intakte Strukturen einzugreifen. Es gibt dem Staat aber die Möglichkeit, Strukturen zu schaffen und Regelungen festzuschreiben, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt rückt. Nicht mehr und nicht weniger.
UNICEF hat in seiner kürzlich vorgelegten Studie ein anscheinend typisch deutsches Problem aufgegriffen: Kinder, Jugendliche und Familien werden immer noch zu sehr in einzelnen politischen Ressorts lokalisiert. Anstatt das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen im Gesamtzusammenhang zu sehen, wird jedes einzelne Problem einem jeweils zuständigen Ministerium zugeordnet. Entscheidungen, wie das Lebensumfeld von Kindern z.B. bei der Förderung des Wohnungs- und Straßenbaus, bei der Einrichtung von Kindergärten und Schulen oder der Gesundheitsvorsorge, gestaltet werden kann, werden zu wenig aufeinander abgestimmt. Andere Länder, wie die Niederlande oder Schweden, haben deshalb damit begonnen, Kinder und Jugendliche durch eine Mischung unterschiedlicher und in den einzelnen Ressorts abgestimmter Maßnahmen zu begleiten. Diese Länder gelten in der vorgestellten Studie als besonders Kinder- und Familienfreundlich. Genau das ist unser Ziel. Die Verankerung dieses Staatsziel ist deshalb ein Beitrag Schleswig-Holsteins zu einer umfassenden Familienpolitik, in der die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt werden.
In Deutschland wird sehr häufig über Kinder geredet, aber meist nicht darüber nachgedacht, was wirklich im Interesse der Kinder ist.
Diese Staatszielbestimmung ist deshalb auch ein Fundament für ein familienpolitisches Gesamtkonzept und damit ein Impuls für eine praktische und pragmatische Familienpolitik.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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