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Lars Harms TOP 6 - Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung
PresseinformationKiel, den 21.03.2007 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 06 Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung Drs. 16/1274Die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht - und in Landesrecht - ist häufig einlangwieriger Prozess. Dies gilt auch für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung vonUmweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Deutschland hätte die EU-Richtliniebereits bis Juli 2004 umsetzen müssen. Umgesetzt wurde die Richtlinie jedoch erst im Juni 2005.Da man sich auf Bundes- und Landesebene über den Anwendungsbereich desGesetzgebungsverfahrens lange Zeit nicht einigen konnte und eine Einigung erst imVermittlungsausschuss erzielt werden musste, hat es eben etwas länger gedauert. Doch nunliegt uns der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) vorund egal wie man dazu steht, ein Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung wird kommen, sooder so. Denn es handelt sich hierbei um eine EU-Richtlinie, die es umzusetzen gilt. Anderenfallsdroht die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Gleiches gilt für die auchÖffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie. 2Worum geht es nun bei der Strategischen Umweltprüfung. Das Ziel ist, im Hinblick auf dieFörderung einer nachhaltigen Entwicklung, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen unddazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung von Plänenund Programmen einbezogen und entsprechend der Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogenwerden. Soll heißen; Da bereits mit der Erstellung von Plänen und Programmen bestimmteWeichenstellungen getroffen werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt habenkönnen, soll bereits in der frühen Phase eine systematische und vertiefte Prüfung derUmweltfolgen durchgeführt werden. Somit lassen sich bereits frühzeitig negativeUmweltauswirkungen erkennen, Fehlplanungen ermitteln und gegebenenfallsPlanungsalternativen erstellen. Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Planungsebenewird das Ziel einer transparenten Planung verfolgt. Ich halte diese Ansätze für durchaus sinnvoll.Da wir sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ein Gesetz zurUmweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben, stellt sich durchaus die Frage, warum benötigenwir nun das Strategischen Umweltprüfung? Die Erfahrungen mit derUmweltverträglichkeitsprüfung haben gezeigt, dass Projekt-Prüfungen immer erst am Ende vonPlanungs- und Entscheidungsprozessen durchgeführt werden und damit häufig zu späteinsetzen. Projektübergreifende Umweltauswirkungen werden oft vernachlässigt und diePrüfung von Alternativen bleibt weitgehend unberücksichtigt. Dies ist eine bestehende Kritik ander UVP. Und da dies aus umweltschutzfachlicher Sicht nicht zufrieden stellend ist, soll dieStrategische Umweltprüfung wie ein Frühwarnsystem vorgeschaltet werden und die UVPergänzen.Daher halte ich die Vorgehensweise der Landesregierung, die Strategische Umweltprüfung in dasLandes-UVP-Gesetz einzubinden für sinnvoll, anstatt ein eigenständiges Gesetz zu erstellen.Unter dem Punkt „Kosten und Verwaltungsaufwand“ ist dem vorliegenden Gesetzentwurf zuentnehmen, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass von dem vorhandenem Personal die 3Vorprüfung und die eigentliche Strategische Umweltprüfung erstellt werden kann. Daher gehtdie Landesregierung nicht davon aus, dass dem Landeshaushalt oder den kommunalenHaushalten zusätzliche Kosten in erheblichen Umfang entstehen. Begründet wird dies damit,dass die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung in etwaige UVP einfließen können undsomit Kostensteigerungen kompensiert werden können. Im nächsten Abschnitt weist dieLandesregierung darauf hin, dass die zuständigen Behörden zeitlich und personell belastetwerden. Jedoch lässt sich der Verwaltungsaufwand nicht quantifizieren.Natürlich wird der Verwaltungsaufwand steigen und es wird Personal gebunden, das andernortsnicht einsetzbar ist. Hier hätte ich mir von der Landesregierung eine Kostenaufstellunggewünscht, damit wir uns ein Bild davon machen können, was uns die neue Regelung kostet undwas wir möglicherweise im UVP-Verfahren später sparen können.Als Beispiel, wie umfangreich eine solche Prüfung sein kann und in welchen Fällen sieAnwendung findet, sei das Zukunftsprogramm des Landes Schleswig-Holstein zu Entwicklungdes ländlichen Raumes genannt. Dort finden wir als Anhang 2 mit über 60 Seiten dieStrategische Umweltprüfung des Zukunftsprogramms ländlicher Raum.Ich gehe davon aus, dass die Ausschussberatungen helfen werden, weitere Informationen überdie Strategische Umweltprüfung und ihre Auswirkungen zu bekommen.