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21.03.07 , 11:44 Uhr
SSW

Lars Harms TOP 6 - Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung

Presseinformation

Kiel, den 21.03.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms



TOP 06 Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung Drs. 16/1274

Die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht - und in Landesrecht - ist häufig ein
langwieriger Prozess. Dies gilt auch für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung von
Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Deutschland hätte die EU-Richtlinie
bereits bis Juli 2004 umsetzen müssen. Umgesetzt wurde die Richtlinie jedoch erst im Juni 2005.
Da man sich auf Bundes- und Landesebene über den Anwendungsbereich des
Gesetzgebungsverfahrens lange Zeit nicht einigen konnte und eine Einigung erst im
Vermittlungsausschuss erzielt werden musste, hat es eben etwas länger gedauert. Doch nun
liegt uns der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) vor
und egal wie man dazu steht, ein Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung wird kommen, so
oder so. Denn es handelt sich hierbei um eine EU-Richtlinie, die es umzusetzen gilt. Anderenfalls
droht die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Gleiches gilt für die auch
Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie. 2



Worum geht es nun bei der Strategischen Umweltprüfung. Das Ziel ist, im Hinblick auf die
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und
dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bereits frühzeitig bei der Ausarbeitung von Plänen
und Programmen einbezogen und entsprechend der Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen
werden. Soll heißen; Da bereits mit der Erstellung von Plänen und Programmen bestimmte
Weichenstellungen getroffen werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben
können, soll bereits in der frühen Phase eine systematische und vertiefte Prüfung der
Umweltfolgen durchgeführt werden. Somit lassen sich bereits frühzeitig negative
Umweltauswirkungen erkennen, Fehlplanungen ermitteln und gegebenenfalls
Planungsalternativen erstellen. Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Planungsebene
wird das Ziel einer transparenten Planung verfolgt. Ich halte diese Ansätze für durchaus sinnvoll.


Da wir sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ein Gesetz zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben, stellt sich durchaus die Frage, warum benötigen
wir nun das Strategischen Umweltprüfung? Die Erfahrungen mit der
Umweltverträglichkeitsprüfung haben gezeigt, dass Projekt-Prüfungen immer erst am Ende von
Planungs- und Entscheidungsprozessen durchgeführt werden und damit häufig zu spät
einsetzen. Projektübergreifende Umweltauswirkungen werden oft vernachlässigt und die
Prüfung von Alternativen bleibt weitgehend unberücksichtigt. Dies ist eine bestehende Kritik an
der UVP. Und da dies aus umweltschutzfachlicher Sicht nicht zufrieden stellend ist, soll die
Strategische Umweltprüfung wie ein Frühwarnsystem vorgeschaltet werden und die UVP
ergänzen.
Daher halte ich die Vorgehensweise der Landesregierung, die Strategische Umweltprüfung in das
Landes-UVP-Gesetz einzubinden für sinnvoll, anstatt ein eigenständiges Gesetz zu erstellen.


Unter dem Punkt „Kosten und Verwaltungsaufwand“ ist dem vorliegenden Gesetzentwurf zu
entnehmen, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass von dem vorhandenem Personal die 3
Vorprüfung und die eigentliche Strategische Umweltprüfung erstellt werden kann. Daher geht
die Landesregierung nicht davon aus, dass dem Landeshaushalt oder den kommunalen
Haushalten zusätzliche Kosten in erheblichen Umfang entstehen. Begründet wird dies damit,
dass die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung in etwaige UVP einfließen können und
somit Kostensteigerungen kompensiert werden können. Im nächsten Abschnitt weist die
Landesregierung darauf hin, dass die zuständigen Behörden zeitlich und personell belastet
werden. Jedoch lässt sich der Verwaltungsaufwand nicht quantifizieren.
Natürlich wird der Verwaltungsaufwand steigen und es wird Personal gebunden, das andernorts
nicht einsetzbar ist. Hier hätte ich mir von der Landesregierung eine Kostenaufstellung
gewünscht, damit wir uns ein Bild davon machen können, was uns die neue Regelung kostet und
was wir möglicherweise im UVP-Verfahren später sparen können.
Als Beispiel, wie umfangreich eine solche Prüfung sein kann und in welchen Fällen sie
Anwendung findet, sei das Zukunftsprogramm des Landes Schleswig-Holstein zu Entwicklung
des ländlichen Raumes genannt. Dort finden wir als Anhang 2 mit über 60 Seiten die
Strategische Umweltprüfung des Zukunftsprogramms ländlicher Raum.


Ich gehe davon aus, dass die Ausschussberatungen helfen werden, weitere Informationen über
die Strategische Umweltprüfung und ihre Auswirkungen zu bekommen.

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