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21.03.07 , 11:45 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 6: Strategische Umweltprüfung ist alternativlos und überfällig!

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 21.03.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 6 - Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (Drucksache 16/1274)

Sandra Redmann:

Strategische Umweltprüfung ist alternativlos und überfällig!

Der heute zur 1. Lesung vorliegende Gesetzentwurf ist zugegebenermaßen etwas sperrig, der Inhalt erschließt sich weitgehend nur Fachleuten. Die Strategische Um- weltprüfung (SUP) ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die bei konkreten umwelterheblichen Vorhaben ansetzt, bereits auf der Planungsebene. Wegen der Sachnähe ist für mich daher der gewählte Weg, kein eigenes Gesetz sondern Integ- ration der SUP in das bestehende Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, richtig und effizient. Diese „Paketlösung“ führt zu einem einfachen und transparenten Geset- zesvollzug durch die teilweise identischen Planungsbehörden.

Wie wir wissen, stehen wir bei diesem Gesetz vor einem unverschuldeten Zeitdruck, das Land ist letztlich der EU gegenüber verpflichtet, eine eigene Regelung zu er- lassen. Nicht nur deshalb wünsche ich mir eine fundierte, aber schnelle parlamentari- sche Befassung und 2. Lesung.

Wie bei vielen Umsetzungsschritten europäischer Vorgaben, stehen wir vor der übli- chen gegensätzlichen Argumentation: „Neue überflüssige Vorgaben, die nur Verzögerung von Genehmigungen durch Öffent- lichkeitsbeteiligung bringen“, argumentiert die betroffene Wirtschaft mit dem Bauern- verband an der Spitze.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



„Senkung von Standards durch die Landesregierung bei Wegfall der Verbandsbeteili- gung im Scoping-Termin bei der 1 zu 1 Übernahme von Bundesrecht“, kritisieren die Umweltverbände.

Wir werden im parlamentarischen Verfahren gerne diese Argumente prüfen und ggf. den Gesetzesentwurf nach der Struckschen Maxime „Kein Entwurf verlässt das Par- lament so, wie er rein gekommen ist“ verändern.

Ich sehe allerdings im Vergleich zur parlamentarischen Behandlung z.B. des Natur- schutzgesetzes vergleichsweise wenig Konfliktpotential. Zwar sind zum Verständnis der Regelungen in der Tat mehrere Gesetzestexte des Bundes- und Landesrechtes er- forderlich, sie wenden sich jedoch an wenige Experten, die damit keine Mühe haben werden.

Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf soll nicht nur die SUP eingeführt, sondern auch die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie umgesetzt werden. Auch hier besteht Zeitdruck aufgrund der vorgegebenen Umsetzungstermine. Die Öffentlichkeitsbeteili- gungsrichtlinie erleichtert u.a. den Zugang zu Gerichten in umweltrechtlichen Verfah- ren, in denen Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit vorgesehen sind. Zu diesem Zweck ist auch ein eingeschränktes Verbandsklagerecht der Umweltverbände vorgese- hen. Ich freue mich – auch wenn die EU dies vorgibt – über die Einsicht der Landesre- gierung und wohl auch in der CDU, dass dieses Klagerecht für Verbände sinnvoll ist. Gleiches wünsche ich mir allerdings auch z.B. bei der anhängigen und überfälligen Einführung eines Verbandsklagerechts im Tierschutz.

Die Einführung der Strategischen Umweltprüfung und die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind wichtige Mosaiksteine für ein modernes, auf die ak- tiven Bürgerinnen und Bürger ausgerichtetes Umweltrecht – es ist kein Genehmi- -3-



gungsverhinderungsgesetz. Es gibt aus meiner Sicht keine grundsätzliche Alternative zur überfälligen Umsetzung der zu Grunde liegenden EU-Vorschriften.

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