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Klaus-Peter Puls: Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen endlich in der Landesverfassung
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 21.03.2007, Nr.: 061/2007Klaus-Peter Puls:Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen endlich in der LandesverfassungIn der Landtagsdebatte über die Aufnahme eines Staatsziels zum Schutz und zur För- derung von Kindern und Jugendlichen in die Landesverfassung (TOP 10, Drucksache 16/1291) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Es gibt Anlass zum Feiern: Am 05.06.2002 habe ich für die SPD-Landtagsfraktion im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages einen Vorschlag zur Änderung der Lan- desverfassung eingebracht (Umdruck 15/2257), der wie folgt lautete:„Folgender Artikel 6a wird in die Landesverfassung eingefügt:Schutz und Förderung von Kindern und JugendlichenKinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Ge- meinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der amtlichen Verwal- tung.“Das war am 05.06.2002. Am 06.06.2007 könnten wir mit exakt diesem Text fünfjähri- ges Jubiläum feiern, - weil die Opposition ihren heutigen Antrag bei uns abgeschrieben hat und damit bei der SPD offene Türen einläuft und - weil die CDU nach fünfjähriger Blockade endlich und erstmals bereit zu sein scheint, der verfassungsrechtlichen Verankerung des Kinder- und Jugendschut- zes zuzustimmen, die wir seit 2002 fordern.Der SPD gelang es in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU 2005 lediglich, den Schutz und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als Verfassungsziel durchzu- setzen. Jedes weitere Staatsziel zum Schutz bestimmter sozialer Gruppen lehnte die CDU zum wiederholten Male ab. Umso erfreulicher der plötzliche Sinneswandel und Umschwung in Sachen Kinder- und Jugendschutz. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Pläne unserer Sozialministerin Gitta Trauer- nicht für ein umfassendes Kinderschutzgesetz, das die Rechte und Pflichten aller für das Wohl von Kindern und Jugendlichen verantwortlichen Institutionen und Personen auf Landes- und kommunaler Ebene erfassen und für die Praxis konkretisieren und präzisieren soll. Denn genau das ist ja der Sinn eines verfassungsrechtlich Staatsziels: Durch konkrete Gesetzgebung und Verwaltung das Ziel in gesellschaftliche Realität umzusetzen.Den Ministerpräsidenten bitten wir, mit der Autorität seines Amtes und seiner Person auch in weiteren Punkten dazu beizutragen, dass in Schleswig-Holstein nicht vorrangig parteipolitische und parteitaktische Erwägungen den Ausschlag geben für den Schutz und die Förderung sozialer Gruppen durch unsere Landesverfassung: - Was spricht dagegen, die deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein ge- nauso zu behandeln, wie die dänische Minderheit und friesische Volksgruppe? - Was spricht dagegen, Menschen mit Behinderung genauso zu behandeln wie Menschen, die pflegebedürftig sind? - Was spricht gegen ein allgemeines, in der Verfassung fixiertes Verbot der Dis- kriminierung, Benachteiligung und Ungleichbehandlung sozialer Minderheiten?Nichts spricht dagegen, meinen wir als SPD-Landtagsfraktion. Es wäre schön, wenn alle Parteien davon überzeugt werden könnten, dass wir als Land für die gesellschaft- lichen Gruppen in Schleswig-Holstein eine gemeinsame Verantwortung haben.