Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

21.03.07 , 15:40 Uhr
FDP

Heiner Garg: Bürgern schneller und zielgenauer helfen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 094/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 21. März 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Petitionen/Verfassung
Heiner Garg: Bürgern schneller und zielgenauer helfen In seinem Redebeitrag zum von der FDP-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung des Petitionswesens und zur Zentralisierung der Landes- beauftragten und ihrer Aufgaben in Schleswig-Holstein, TOP 9, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Petitionsausschuss, Bürgerbeauftragte, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen und Flüchtlingsbeauftragter sind für die Bürger in Schleswig-Holstein unverzichtbar. Das macht bereits die steigende Zahl der Eingaben deutlich. In 2005 waren es allein 2.976 Eingaben an die Bürgerbeauftragte. Deutlich wird bei der Auswertung aller Tätigkeitsberichte, dass sich die Bürger von der Politik zunehmend alleine gelassen fühlen. Gesetze und Verordnungen sind kaum noch verständlich. Gesetzliche Handlungsspielräume werden zu wenig ausgeschöpft. Oftmals nicht nachvollziehbares Verwaltungshandeln führt dazu, dass sich der einzelne Betroffene ohnmächtig einer Bürokratie ausgeliefert fühlt. Trauriges Beispiel sind die Auswirkungen des Vollzuges des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.
Die Politik hat als Gesetzgeber die Aufgabe, rechtliche Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und operationabel zu gestalten. So lange dies nicht geschieht und Verwaltungen nicht in der Lage sind, den Vollzug einzelner Gesetze für den einzelnen Bürger nachvollziehbar und verständlich zu gestalten, muss Politik ein niedrigschwelliges Hilfsangebot und damit den hilfe- und ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern einen kompetenten Ansprechpartner an die Seite stellen.
Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfes ist deshalb, • die Etablierung des Landtages Schleswig-Holstein als die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen und Hilfeersuchen der Bürgerinnen und Bürger. • die Stärkung des Petitionswesens durch Konzentration der Aufgaben.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ • die Bündelung des Beratungsangebotes: Beratung aus einer Hand. • die Optimierung des vorhandenen Fachwissens für eine umfassende Beratung der Bürgerinnen und Bürger. • mehr Bürgerfreundlichkeit. • mehr Bürgernähe.
Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, dass die vier auf Landesebene vorhandenen Beratungsangebote gebündelt werden.
An wen kann und darf sich ein Bürger im konkreten Fall wenden, wenn nicht nur soziale Belange – sondern auch noch andere Aspekte, wie beispielsweise eine Behinderung mitberührt sind? Wer ist in einem solchen Fall originär zuständig und kann schnell und umfassend helfen? Der Petitionsausschuss? Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen? Die Bürgerbeauftragte? Womöglich der Abgeordnete den man kennt? Oder ist es besser, sich gleich an alle Ansprechpartner gleichzeitig zu wenden?
Allein dieser Umstand kann zu Frustrationen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Denn sie wenden sich im Regelfall erst dann an einen dieser Ansprechpartner, wenn sie nicht mehr weiter wissen und die Zeit drängt, weil womöglich Fristen eingehalten werden müssen.
Bei genauer Betrachtung der bestehenden Strukturen wird deutlich, dass neben dem Petitionsausschuss nur die Bürgerbeauftragte die zentrale Anlaufstelle ist, die im konkreten Einzelfall überhaupt den Bürger beraten darf. Bereits heute überweist der Petitionsausschuss Hilfeersuchen in sozialen Angelegenheiten an die Bürgerbeauftragte (§ 41 Geschäftsordnung des Landtages). Bei genauerer Betrachtung seiner rechtlichen Möglichkeiten müssen wir feststellen, dass der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der Bürgerbeauftragten tätig werden kann. Der in § 5 LBGG festgeschriebene Aufgabenbereich gibt dem Landesbeauftragten zu wenig Spielraum, um bei individuellen Hilfeersuchen beraten zu können.
Anstatt nach außen so zu tun, als ob der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen auch im Einzelfall Beratungsleistungen erbringen darf – wird ihm diese Möglichkeit durch unseren Gesetzentwurf erstmalig eingeräumt. Das gilt auch für den Flüchtlingsbeauftragten, der nach § 2 des Flüchtlingsbeauftragtengesetzes nur eingeschränkt konkrete Einzelfälle bearbeiten darf.
Es geht deshalb bei unserem Gesetzentwurf gerade nicht um die Abschaffung von Beauftragten durch die Hintertür. Es wird ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern zum ersten Mal überhaupt ermöglicht, sich in ihrem individuellen Problem an alle Beauftragten zu wenden.
Die zentrale Frage ist doch: Was steht im Vordergrund?
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Der Erhalt formaler Strukturen, die lediglich eine Beratungsvielfalt vorgaukeln, die es so gar nicht gibt – und bisher noch nicht gegeben hat? Oder die Hilfe für den einzelnen Bürger? Wenn es darum geht, eine Beratung aus einer Hand in jedem einzelnen Fall zu ermöglichen, dann ist es der richtige Weg, die Informations- und Beratungsaufgaben aller Beauftragten in der Person der Bürgerbeauftragten zusammenzufassen.
Genau dieses Anliegen verfolgt unser Gesetzentwurf.
Er sieht die Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit beim Landtag vor, die ein umfassendes Beratungsangebot ermöglicht in allen sozialen Belangen, für Menschen mit Behinderungen sowie in Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.
Gleichzeitig werden die vorhandenen Beratungskompetenzen gebündelt und die hochqualifizierten Mitarbeiter räumlich und organisatorisch zusammengefasst. Ein solches Angebot ist deshalb ein Beitrag des Landtages Schleswig- Holstein zu noch mehr Bürgerfreundlichkeit und einer effektiveren und zielgenaueren Bearbeitung der Bürgerfragen.
Dass dieser Gesetzentwurf nicht als Sparmodell taugt – wird schon allein aus der Aufgabenstellung deutlich. Auch personell ändert sich hierdurch nichts.
Im Gegenteil: Durch die Möglichkeit, den derzeit amtierenden Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zum Stellvertreter der Bürgerbeauftragten zu ernennen, erhalten erstmals Menschen mit Behinderungen einen eigenen Ansprechpartner im konkreten Einzelfall. Und das unabhängig und dem Landtag zugeordnet.
Der vorgelegte Gesetzentwurf gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile: Die Stellung der oder des Bürgerbeauftragten wird neben dem Petitionsausschuss in der Landesverfassung verankert. Damit erhält die Bürgerbeauftragte als Beauftragte des Petitionsausschusses eine dem Petitionsausschuss vergleichbar starke Stellung gegenüber Behörden und Verwaltungen. Gleichzeitig werden die Kompetenzen der verschiedenen Beauftragten in der Person der Bürgerbeauftragten gebündelt und in einem neu zu schaffenden Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz zusammengefasst.
Dabei wird bewusst offen gelassen, wie eine zentrale Anlaufstelle organisiert werden kann. Es wird allerdings eine aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendige Aufgabentrennung zwischen Petitionsausschuss und Beauftragten vorgenommen. Dabei werden die Rechte des Petitionsausschusses nicht beschnitten. Vielmehr wird ihm ein starker Partner zur Seite gestellt.
Ich freue mich, wenn die Grünen die Beratungen nutzen wollen, eigene Vorschläge einzubringen. Bisher hatte der angekündigte „alte Vorschlag“ der Grünen zur Einrichtung eines „zentralen Beauftragtenbüros“ nach meinen Recherchen noch keinen Eingang in das parlamentarische Verfahren gefunden. Von einer erneuten Einbringung eines „alten Vorschlages“ kann deshalb nicht die Rede sein.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Außer, man bewertet die Ankündigung des grünen Fraktionsvorsitzenden in der Haushaltsdebatte vom 18.12.2002, Verhandlungen mit dem damaligen Koalitionspartner über die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Beauftragten führen zu wollen, bereits als parlamentarische Initiative. Dabei würde das Problem, dass gerade nicht alle Beauftragte eine umfassende Beratungskompetenz in konkreten Einzelfällen haben, durch die Einrichtung einer gemeinsamen Anlaufstelle ebenfalls nicht gelöst. Dafür hätte eine solche Anlaufstelle mit datenschutz- und dienstrechtlichen Problemen zu kämpfen.
Unser Gesetzentwurf bietet auch die rechtliche Grundlage dafür, weitere Aufgaben und Beratungsangebote einzubinden, wie z.B. zu den Rechten von Minderheiten. Die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss bieten hierzu die entsprechende Grundlage.
So lange Gesetze und Verordnungen immer intransparenter werden brauchen die Bürgerinnen und Bürger einen Fürsprecher für ihre Fragen und Probleme.
Wenn diese Interessen effektiv vertreten werden sollen – brauchen wir einen Ansprechpartner mit entsprechender Schlagkraft.
Mit der Bürgerbeauftragten als zentrale Ansprechpartnerin bekommen wir eine solche Ansprechpartnerin.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen