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Monika Heinold zum Petitionswesen und zu den Landesbeauftragten
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 –Petitionswesen und Landesbeauftragte Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. xxx.07 / 21.03.2007Alle Beauftragten unter einem Dach: Hilfe muss einfach zu finden seinMit dem vorliegenden Gesetzesentwurf setzt die FDP die Diskussion über das Petitions- und Beauftragtenwesen auf die Tagesordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Meine Faktion begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Position des Petitionsaus- schusses und der Bürgerbeauftragten zu stärken. Auch unterstützen wir das Anliegen der FDP, eine zentrale Anlaufsstelle für alle BürgerInnen zu schaffen.Ja, das Beauftragtenwesen muss neu organisiert werden. Aber nein zum Gesetzentwurf der FDP, in dem die bisherigen Beauftragten durch die Hintertür abgeschafft werden. Wir Grüne haben schon vor längerer Zeit vorgeschlagen, das Beauftragtenwesen in Schles- wig-Holstein zu stärken, in dem wir die vorhandenen Beauftragten in einer zentralen An- laufstelle für alle BürgerInnen bündeln. Es wäre gut, wenn Hilfe suchende Menschen in Schleswig-Holstein eine Adresse haben, eine Telefonnummer, um Hilfe aus einer Hand zu erhalten. Das würde es einfacher machen, durch den Beratungsdschungel hindurch zu finden.Lassen Sie uns also den Gesetzentwurf der FDP zum Anlass nehmen, im Ausschuss darüber zu beraten, wie wir unser jetziges System Petitionsausschuss, Bürgerbeauftrag- te, Landtagsbeauftragte und Regierungsbeauftragte verbessern können. Wie Synergieef- fekte erreicht werden können und wie die Hilfe bürgernäher organisiert werden kann. Dabei sollten wir im Blick behalten, dass insbesondere Menschen, die mit Rechtsvor- schriften Probleme haben oder negative Erfahrungen mit Behörden und Verwaltung ge- macht haben, zu den Hilfesuchenden gehören. Es wäre schlecht, wenn sich die negative Behördenerfahrung schon bei der Suche nach der richtigen Zuständigkeit wiederholt.Wer weiß schon, ob er sich mit einem Rentenbescheid, mit dem er nicht einverstanden ist, an den Petitionsausschuss oder an die Bürgerbeauftragte wenden kann? Und welcher Flüchtling weiß, dass er sich nicht mehr an die Härtefallkommission wenden kann wenn er vorher schon den Petitionsausschuss eingeschaltet hat?1/2 Um diese Probleme zu lösen, schlägt meine Fraktion vor, eine gemeinsame Anlaufstelle, ein gemeinsames Beauftragtenbüro zu schaffen, in dem die Zuständigkeit geklärt und Hilfestel- lung gegeben wird.Dieses wäre praktische Bürgerfreundlichkeit. Die Zuständigkeit wäre von Beginn an ge- klärt und es könnte auch zu Synergieeffekten beim Verwaltungshandeln kommen. „Know-How“ könnte ausgetauscht werden. Die jeweiligen FachreferentInnen könnten sich gegenseitig unterstützen. Um dieses Konzept rund zu machen, schlagen wir vor, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen zukünftig beim Landtag und nicht mehr bei der Regierung angesiedelt wird.Die FDP schlägt mit ihrem Gesetzesentwurf vor, dass die Bürgerbeauftragte zukünftig auch Behindertenbeauftragte und Flüchtlingsbeauftragte wird. Aus drei mach eins. Die- ser Vorschlag wird von meiner Fraktion ganz klar abgelehnt! Wir halten es für notwendig, dass es auch zukünftig unterschiedliche Beauftragte für die unterschiedlichen Belange der BürgerInnen gibt. Die Bürgerbeauftragte macht vor Ort Sprechstunden, der Behinder- tenbeauftragte ist vor Ort im Dialog mit kommunalen Beauftragten, der Flüchtlingsbeauf- tragte nimmt an Fachveranstaltungen im ganzen Land teil. Uns ist gerade dieser Teil der Arbeit zentral wichtig. Wie soll eine Person - so das FDP Gesetz - diese Aufgabenfülle wahrnehmen?Zumal die Probleme der Zielgruppen oft weit auseinander klaffen. Und gerade Menschen mit Behinderungen brauchen einen starken Interessenvertreter, der die Belange von be- hinderten Menschen auch aus eigener Erfahrung kennt. Jemanden, der weiß, wie sich das anfühlt.Und Flüchtlinge brauchen jemanden, der explizit und mit großer Detailkenntnis für ihre Rechte und Bedürfnisse eintritt. Natürlich gibt es auch Überschneidungen. Flüchtlinge haben körperliche oder psychische Behinderungen. Menschen mit Behinderung haben Auseinandersetzungen mit der Rentenkasse oder mit dem Bauamt.Deshalb wollen wir ja zukünftig auch eine Anlaufstelle für alle BürgerInnen und einen Austausch der ReferentInnen und MitarbeiterInnen in der alltäglichen Zusammenarbeit. Also ein Beratungs- und Beauftragtenwesen unter einem Dach, in einem Beauftragtenbü- ro. Zusammenarbeit ja, aber keine Abschaffung der unterschiedlichen Beauftragten. Auch nicht mit der großzügigen Übergangsfrist, welche die FDP in ihrem Gesetzentwurf eingeräumt hat.Positiv ist das Ansinnen der FDP, den Beauftragten für Menschen mit Behinderung nicht mehr im Sozialministerium, sondern beim Landtag anzusiedeln. Damit hätte er eine grö- ßere Unabhängigkeit und könnte gerade bei Gesetzgebungsverfahren die betroffenen Verbände noch gezielter beraten und vertreten. Das Amt des Behindertenbeauftragten wäre damit gestärkt und könnte noch kraftvoller und selbstbewusster ausgeübt werden.Meine Fraktion freut sich auf die Beratung im Ausschuss. Wir werden unseren Vorschlag eines zentralen Beauftragtenbüros in die Beratung einbringen. Wir glauben, dass Schleswig-Holstein schon jetzt im Petitions- und Beauftragtenwesen gut aufgestellt ist, aber wir schließen weitere Verbesserungen nicht aus. Im Interesse der Hilfe suchenden Menschen. ***