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22.03.07 , 11:12 Uhr
SPD

Siegrid Tenor-Alschausky: Der Schutz der Kinder ist gesamtstaatliche Aufgabe

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 22.03.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 31 - Gesundheit von Kindern schützen – Gesundheitsvorsorge ganz- heitlich und verbindlich organisieren (Drucksachen 16/1089 und 16/1284)
Siegrid Tenor-Alschausky:

Der Schutz der Kinder ist gesamtstaatliche Aufgabe

Der Schutz von Kindern vor Vernachlässigung hat uns schon in vielen Landtags- debatten und Ausschussberatungen beschäftigt. Einige der vernachlässigten Kinder sind nicht anonym geblieben, sie hatten Namen, hießen Jessica, Patrick, Dennis, Tim. Andere, Neugeborene, blieben sogar namenlos, weggeworfen, in Plastiktüten gesteckt, gefunden in Müllsortieranlagen, Sammelcontainern, auf Parkplätzen, gerade vor wenigen Tagen in Hamburg von einem Hochhaus am Osdorfer Born auf einen Rasenplatz geworfen, in Kiel in einer Tiefkühltruhe ab- gelegt.

Berichte über Schicksale, die uns, die die Gesellschaft betroffen, fassungslos machen. Und wir wissen es, es gibt sie, auch in unserem Land, mitten unter uns, die Kinder, deren Namen wir nicht kennen, die aber gerade jetzt in höchster Ge- fahr sind, die von ihren Eltern vernachlässigt, misshandelt werden.

Alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft haben An- spruch darauf, gefördert und unterstützt zu werden, um gesund aufzuwachsen. Dafür tragen in erster Linie die Eltern die Verantwortung. Und sie erfüllen sie in den allermeisten Fällen. Die staatliche Gemeinschaft hat die Pflicht, Eltern

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



die Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu ermöglichen und sie zu unterstützen. Um das Kindeswohl zu gewährleisten und zu stärken, müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt werden, insbesondere wenn die Kernfamilie versagt.

Ich freue mich, dass sich jetzt im Schleswig-Holsteinischen Landtag endlich eine breite Mehrheit dafür abzeichnet, den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen in die Landesverfassung aufzunehmen. Dadurch wird es leichter, den Schutz von Kindern, ihr Recht auf ein gutes Aufwachsen über das Recht der Eltern zu setzen.

Mit dem uns vorliegenden Bericht „Gesundheit von Kindern schützen – Gesund- heitsvorsorge ganzheitlich und verbindlich organisieren“ haben wir eine sehr gute Grundlage für unsere weiteren Beratungen und erforderlichen Entscheidungen. Für diesen Bericht Ihnen, Frau Ministerin, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern herzlichen Dank.

Die staatliche Gemeinschaft hat den grundgesetzlichen Auftrag, Eltern die Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu ermöglichen und sie zu unterstützen. Diese Verantwortung von Staat und Gesellschaft muss stärker als bisher wahr- genommen werden. Es bedarf eines neuen Verhältnisses von öffentlicher und privater Verantwortung für Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern.

Unter dem Dach des Kinder- und Jugendaktionsplans wurden bereits zahlreiche, erfolgreich wirkende Unterstützungs- und Hilfsangebote implementiert und stän- dig weiterentwickelt. Erfolgreich wirken diese Angebote, weil sie auf der verbind- lichen Kooperation verschiedenster Akteure und dem Ausbau verlässli- cher, ganzheitlich orientierter Netzwerke beruhen. Immer wieder und völlig zu Recht wird als Beispiel das Programm „Schutzengel“ genannt. Hilfsangebote werden angenommen, wenn sie niedrigschwellig sind, aber auch durch sie kann -3-



nicht sichergestellt werden, dass alle Kinder vor Vernachlässigung zuverlässig geschützt werden.

Zur Frage einer möglichen Erweiterung und Umgestaltung der Früherkennungs- untersuchungen wird meine Kollegin Jutta Schümann Stellung nehmen.

Die SPD-Fraktion wird die Landesregierung bei der Umsetzung der skizzierten Maßnahmen zum Schutz vernachlässigter und misshandelter Kinder unterstüt- zen. Wir sind uns aber auch der Tatsache bewusst, dass die Befunde bei den Früherkennungsuntersuchungen nur Momentaufnahmen darstellen und auch ei- ne 100prozentige Teilnahme aller Kinder nicht sicherstellen kann, dass kein Kind in unserem Land vernachlässigt oder misshandelt wird. Deshalb kommt den An- geboten zur Unterstützung von Familien in belastenden Situationen, kon- kreten Hilfsangeboten, einem niedrigschwelligen Zugang zu den ja zahlreich vorhandenen Beratungs- und Hilfsangeboten eine bedeutsame Rolle zu.

Es stimmt zuversichtlich, dass sich alle Kreise und kreisfreien Städte sich am Aufbau regionaler Netzwerke beteiligen, die helfen, dass das Kindeswohl ge- fährdende Entwicklungen früher wahrgenommen werden, verbindlich darauf rea- giert wird und Institutionen zuverlässig übergreifend handeln. Hier gilt es, ge- meinsam weiterzuarbeiten. Das von der Sozialministerin angekündigte Kinder- schutzgesetz wird zu weiteren Verbesserungen beitragen und findet unsere Un- terstützung.

Wir hier im Landtag, aber auch die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpoliti- ker sind uns in der Grundsatzaussage, das alle Kinder vor Vernachlässigung zu schützen sind, einig. Die Verbesserung der Situation der Kinder, die unserer Aufmerksamkeit ganz besonders bedürfen, weil ihre Eltern ihr Wohl nicht sicher- stellen, wird nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu erreichen sein. -4-



Ich hoffe sehr, dass der Schutz der Kinder, eine immerhin grundgesetzlich ver- ankerte Aufgabe, auch dann noch den bedeutenden Stellenwert haben wird, wenn es um die Finanzierung geht. Das Schicksal der Jessicas, Patricks und Tims darf nicht durch Geldmangel besiegelt sein. Der Schutz der Kinder, deren Eltern versagen, ist gesamtstaatliche Aufgabe und damit auch die unsere!!!

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