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Lars Harms zu TOP 8 - Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
PresseinformationKiel, den 22.03.2007 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 08 Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Drs. 16/1276Mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr wird das Ziel verfolgt, derBevölkerung im Land eine ausreichende Bedienung mit Leistungen des öffentlichen Verkehrs zugewährleisten. Damit ist der ÖPNV ein Teil der Daseinsvorsorge und gerade in einem Flächenlandwie Schleswig-Holstein ist dies eine wichtige Aufgabe.Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, der Diskussion um den Klimawandel und demdaraus resultierenden Ziel, den Individualverkehr stärker auf den ÖPNV zu verlagern, gewinnt derÖPNV auch künftig weiter an Bedeutung. Dieses Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn derÖPNV entsprechend gestärkt wird.Um die Aufgaben zu erfüllen, stehen dem Land, den Kreisen und kreisfreien Städten Mittel ausverschiedenen Finanzierungsquellen zur Verfügung: Regionalisierungs- und GVFG-Mittel, Mittelnach dem FAG sowie Landesmittel für Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr. 2Doch wie wir wissen, hat es bei den Mittelzuweisungen in den letzten Jahren erheblicheKürzungen und Neuausrichtungen gegeben. Insbesondere die Kürzung der Regionalisierungs-mittel hat die Länder schwer getroffen. Demnach muss Schleswig-Holstein bis 2011 auf rund 109Mio. • für den ÖPNV verzichten. Auch die Neuausrichtung der GVFG-Mittel hat zur Folge, dassder ÖPNV schlechter gestellt wird. Dies haben wir bereits kritisiert und darauf hingewiesen, dassalle die, die auf den ÖPNV angewiesen sind, und unsere Busunternehmen hiervon betroffen sind.Gerade im ländlichen Bereich werden diese Einschnitte erhebliche Spuren hinterlassen.Angesichts der finanziellen Situation fehlen dem Land die entsprechenden Spielräume. Mit demvorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung gleich mehrere Ziele. Durch dieKommunalisierung und Pauschalierung der Finanzmittel soll eine Bündelung der Aufgaben- undAusgabenverantwortung für den ÖPNV-Busverkehr auf kommunaler Ebene angestrebt werden.Durch dieses Verfahren wird Planungssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmensowie ein effizienter Einsatz der ÖPNV-Mittel angestrebt. Ebenso sollen die Aufgabenträgerkünftig aus der Verpflichtung entlassen werden, Nahverkehrspläne aufzustellen. Insbesondereverfolgt die Landesregierung mit der Übertragung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortungeine Verwaltungsvereinfachung einhergehend mit einer Standardabsenkung.Wir wissen, dass die Landesregierung bereits im letzten Jahr die Beteiligten über die Änderunginformiert hat. Dass die Landesregierung das Gespräch im Vorfeld mit der kommunalen Ebeneund den betroffenen Verkehrsunternehmen gesucht hat, begrüßen wir. Dadurch wurden die, diees betrifft bereits, früh ins Boot geholt. Grundsätzlich begrüßt die kommunale Ebene den Ansatzdie ÖPNV-Mittel zu kommunalisieren. Jedoch – und so geht es aus einem Schreiben aus demKreis Nordfriesland hervor – herrscht Unklarheit über die Höhe der Mittel, die den Kreisen zurVerfügung gestellt werden. Die Befürchtung ist dort groß, dass die zu verteilende Finanzmassebei weitem nicht ausreichend sein wird, um den heutigen ÖPNV-Standard im Busbereich zuhalten. Es wird davon ausgegangen, dass dem Kreis Nordfriesland durch die Kommunalisierungjährlich über 900.000 • fehlen werden. Das würde eine Kürzung von fast 20% bedeuten. Und 3dies allein durch die Einführung von Elternbeteiligung in der Schülerbeförderung oderTarifsteigerungen auszugleichen, wird für unrealistisch gehalten. Im Gegenteil: Durch dieElternbeteiligung wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Busse nutzen, fallen. Dasheißt, die Busunternehmen werden weniger Einnahmen haben und möglicherweise die Preiseerhöhen. Was die regierungstragenden Fraktionen zur Schülerbeförderung beschlossen haben,schadet den Schülern im ländlichen Raum, schadet den hiesigen Busunternehmen und schadetdem ÖPNV im allgemeinem.Es bleibt festzustellen, der Kreis Nordfriesland befürchtet, dass es durch die Kommunalisierungder ÖPNV-Mittel zu einer erheblichen Verschlechterung des ÖPNV und zu einerAngebotsreduzierung kommen wird. Damit wäre die ÖPNV-Grundversorgung in der Fläche desKreises Nordfriesland nicht mehr gegeben. Eine solche Entwicklung kann und darf nicht gewolltsein.Das Bestreben der Landesregierung, die Entscheidungsprozesse über die weitere Entwicklungund Gestaltung des ÖPNV auf die kommunale Ebene zu verlagern, hat durchaus seinen Reiz. Diesdarf aber nicht zu einer Verschlechterung des ÖPNV in den Kreisen führen. Und die Gefahr istgroß, dass maßgeblich die struktur- und einwohnerschwachen Kreise davon betroffen sind.Ein weiterer negativer Effekt, der mit der möglichen Kürzung der Mittel einhergeht, ist unsereBefürchtung, dass sich der Wettbewerb im ÖPNV verstärken wird. Dem steht grundsätzlichnichts im Wege. Wettbewerb muss sein. Wenn aber von Neustrukturierungen die Rede ist, seheich die Gefahr, dass die Kreise und kreisfreien Städte durch die kalte Küche gezwungen werden,bei künftigen Ausschreibungen auf Sicherheits- und Umweltstandards zu verzichten. Eine solcheEntwicklung werden wir nicht akzeptieren. Im Gegensatz hierzu muss z.B. die Tariftreue imBereich des ÖPNV schnellstens eingeführt werden, damit hier Verwerfungen ausgeschlossenwerden. Hier sehen wir Klärungsbedarf. Die flächendeckende Daseinsvorsorge ÖPNV darf nichtauf Kosten von bestehenden Standards geopfert werden.