Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.03.07 , 12:31 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 8 - Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Presseinformation
Kiel, den 22.03.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 08 Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Drs. 16/1276

Mit dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr wird das Ziel verfolgt, der
Bevölkerung im Land eine ausreichende Bedienung mit Leistungen des öffentlichen Verkehrs zu
gewährleisten. Damit ist der ÖPNV ein Teil der Daseinsvorsorge und gerade in einem Flächenland
wie Schleswig-Holstein ist dies eine wichtige Aufgabe.


Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, der Diskussion um den Klimawandel und dem
daraus resultierenden Ziel, den Individualverkehr stärker auf den ÖPNV zu verlagern, gewinnt der
ÖPNV auch künftig weiter an Bedeutung. Dieses Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn der
ÖPNV entsprechend gestärkt wird.
Um die Aufgaben zu erfüllen, stehen dem Land, den Kreisen und kreisfreien Städten Mittel aus
verschiedenen Finanzierungsquellen zur Verfügung: Regionalisierungs- und GVFG-Mittel, Mittel
nach dem FAG sowie Landesmittel für Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr. 2
Doch wie wir wissen, hat es bei den Mittelzuweisungen in den letzten Jahren erhebliche
Kürzungen und Neuausrichtungen gegeben. Insbesondere die Kürzung der Regionalisierungs-
mittel hat die Länder schwer getroffen. Demnach muss Schleswig-Holstein bis 2011 auf rund 109
Mio. • für den ÖPNV verzichten. Auch die Neuausrichtung der GVFG-Mittel hat zur Folge, dass
der ÖPNV schlechter gestellt wird. Dies haben wir bereits kritisiert und darauf hingewiesen, dass
alle die, die auf den ÖPNV angewiesen sind, und unsere Busunternehmen hiervon betroffen sind.
Gerade im ländlichen Bereich werden diese Einschnitte erhebliche Spuren hinterlassen.


Angesichts der finanziellen Situation fehlen dem Land die entsprechenden Spielräume. Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung gleich mehrere Ziele. Durch die
Kommunalisierung und Pauschalierung der Finanzmittel soll eine Bündelung der Aufgaben- und
Ausgabenverantwortung für den ÖPNV-Busverkehr auf kommunaler Ebene angestrebt werden.
Durch dieses Verfahren wird Planungssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
sowie ein effizienter Einsatz der ÖPNV-Mittel angestrebt. Ebenso sollen die Aufgabenträger
künftig aus der Verpflichtung entlassen werden, Nahverkehrspläne aufzustellen. Insbesondere
verfolgt die Landesregierung mit der Übertragung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung
eine Verwaltungsvereinfachung einhergehend mit einer Standardabsenkung.


Wir wissen, dass die Landesregierung bereits im letzten Jahr die Beteiligten über die Änderung
informiert hat. Dass die Landesregierung das Gespräch im Vorfeld mit der kommunalen Ebene
und den betroffenen Verkehrsunternehmen gesucht hat, begrüßen wir. Dadurch wurden die, die
es betrifft bereits, früh ins Boot geholt. Grundsätzlich begrüßt die kommunale Ebene den Ansatz
die ÖPNV-Mittel zu kommunalisieren. Jedoch – und so geht es aus einem Schreiben aus dem
Kreis Nordfriesland hervor – herrscht Unklarheit über die Höhe der Mittel, die den Kreisen zur
Verfügung gestellt werden. Die Befürchtung ist dort groß, dass die zu verteilende Finanzmasse
bei weitem nicht ausreichend sein wird, um den heutigen ÖPNV-Standard im Busbereich zu
halten. Es wird davon ausgegangen, dass dem Kreis Nordfriesland durch die Kommunalisierung
jährlich über 900.000 • fehlen werden. Das würde eine Kürzung von fast 20% bedeuten. Und 3
dies allein durch die Einführung von Elternbeteiligung in der Schülerbeförderung oder
Tarifsteigerungen auszugleichen, wird für unrealistisch gehalten. Im Gegenteil: Durch die
Elternbeteiligung wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Busse nutzen, fallen. Das
heißt, die Busunternehmen werden weniger Einnahmen haben und möglicherweise die Preise
erhöhen. Was die regierungstragenden Fraktionen zur Schülerbeförderung beschlossen haben,
schadet den Schülern im ländlichen Raum, schadet den hiesigen Busunternehmen und schadet
dem ÖPNV im allgemeinem.
Es bleibt festzustellen, der Kreis Nordfriesland befürchtet, dass es durch die Kommunalisierung
der ÖPNV-Mittel zu einer erheblichen Verschlechterung des ÖPNV und zu einer
Angebotsreduzierung kommen wird. Damit wäre die ÖPNV-Grundversorgung in der Fläche des
Kreises Nordfriesland nicht mehr gegeben. Eine solche Entwicklung kann und darf nicht gewollt
sein.


Das Bestreben der Landesregierung, die Entscheidungsprozesse über die weitere Entwicklung
und Gestaltung des ÖPNV auf die kommunale Ebene zu verlagern, hat durchaus seinen Reiz. Dies
darf aber nicht zu einer Verschlechterung des ÖPNV in den Kreisen führen. Und die Gefahr ist
groß, dass maßgeblich die struktur- und einwohnerschwachen Kreise davon betroffen sind.
Ein weiterer negativer Effekt, der mit der möglichen Kürzung der Mittel einhergeht, ist unsere
Befürchtung, dass sich der Wettbewerb im ÖPNV verstärken wird. Dem steht grundsätzlich
nichts im Wege. Wettbewerb muss sein. Wenn aber von Neustrukturierungen die Rede ist, sehe
ich die Gefahr, dass die Kreise und kreisfreien Städte durch die kalte Küche gezwungen werden,
bei künftigen Ausschreibungen auf Sicherheits- und Umweltstandards zu verzichten. Eine solche
Entwicklung werden wir nicht akzeptieren. Im Gegensatz hierzu muss z.B. die Tariftreue im
Bereich des ÖPNV schnellstens eingeführt werden, damit hier Verwerfungen ausgeschlossen
werden. Hier sehen wir Klärungsbedarf. Die flächendeckende Daseinsvorsorge ÖPNV darf nicht
auf Kosten von bestehenden Standards geopfert werden.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen