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22.03.07 , 12:41 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Landesregierung will weniger für Busse bezahlen, weil sie den Kommunen Geld weggenommen hat!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 100/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 22. März 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Verkehr/ÖPNV/Streichungen beim Busverkehr
Heiner Garg: „Landesregierung will weniger für Busse bezahlen, weil sie den Kommunen Geld weggenommen hat!“ In seinem Beitrag zu TOP 8 (Öffentlicher Busverkehr) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Der öffentliche Busverkehr gehört zur Daseinsvorsorge—gerade in einem zum Teil dünn besiedelten Flächenland wie Schleswig-Holstein. Aufgabenträger sind die Kreise und die kreisfreien Städte; die Finanzierung speist sich aus verschiedenen Quellen. Es ist eine klassische Mischfinanzierung, bei der viele bezahlen, was andere bestellen. Wenn die Kompetenzen—und die Verantwortung!—für Aufgaben und Ausgaben so auseinanderfallen, kommt es häufig zu ineffizienten Ergebnissen auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Insofern begrüßen wir grundsätzlich den Vorschlag der Landesregierung, die Finanzierungsmittel zusammenzufassen und pauschal den Kreisen und kreisfreien Städte zuzuweisen. Gleichzeitig sollen die Kreise und kreisfreien Städte größere Entscheidungsspielräume bekommen. So würden Kompetenz und Verantwortung für Aufgaben und Ausgaben auf einer staatlichen Ebene zusammengefasst—und getreu des Subsidiaritätsprinzips auf der niedrigsten Ebene, auf der die Aufgabe sinnvoll erledigt werden kann: Denn einzelne Gemeinden sind zu klein, um den öffentlichen Busverkehr effizient organisieren zu können; der Abstimmungsbedarf zwischen den Gemeinden würde die Kosten zu sehr in die Höhe treiben.
Trotz unserer grundsätzlichen Zustimmung möchte ich auf zwei wichtige Punkte hinweisen, die im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt sind. Erstens muss sichergestellt sein, dass die Landesregierung die Zuweisungen für den öffentlichen Busverkehr nicht über Gebühr kürzt—denn dass die Kreise und kreisfreien Städte den Busverkehr jetzt eigenständiger organisieren dürfen, bedeutet per se nicht, dass er preiswerter wird.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Eher im Gegenteil: Angesichts der steigenden Energie- und Kraftstoffpreise und der damit verbundenen automatisch steigenden Steuerlast wird auch das Bus-Fahren- Lassen teurer—denn schließlich steigt der zu zahlende Mehrwertsteuerbetrag mit jeder Steigerung des Verkäuferpreises proportional an—genauer: um 19% des Nettopreisanstiegs. Diese Kostensteigerungen geben die Unternehmen selbstverständlich mindestens teilweise an ihre Kunden weiter. Wenn gleichzeitig weniger öffentliches Geld zugewiesen wird, steigen die Preise für die Kunden sogar überproportional, was die nachgefragte Menge an Busfahrten mindert—und das wäre genau das Gegenteil von dem, was wir als FDP wollen.
Deshalb muss die Landesregierung es unseres Erachtens vermeiden, die Zusammenfassung und die Pauschalierung der Zuweisungen für Streichungen zu nutzen. Einzig tatsächlich eingesparter Verwaltungsaufwand sollte berücksichtigt werden——allerdings müssen, wie bereits gesagt— genauso tatsächliche Kostensteigerungen berücksichtigt werden.
Das führt mich direkt zu unserem zweiten konkreten Kritikpunkt: Die Landesregierung hat den Kommunen bereits Geld für den öffentlichen Busverkehr gestrichen! Und zwar in Höhe des ehemaligen Vorwegabzuges im Kommunalen Finanzausgleich.
Denn in den Jahren 2007 und 2008 setzt die Landesregierung die Streichung des Vorwegabzuges für ÖPNV-Mittel als Kompensation für die Kürzung des Kommunalen Finanzausgleiches um 240 Millionen Euro an.* Das aber ist Unsinn: Denn die Umschichtung zwischen Vorwegabzügen und Schlüsselzuweisungen beeinflusst nur die Verteilung der Finanzausgleichsmasse und nicht deren Höhe. Zwar steigt die Flexibilität der Kommunen beim Mitteleinsatz—und diese höhere Flexibilität ist sicher ein geldwerter Vorteil für die Kommunen—aber dieser Geldwert entspricht bestimmt nicht dem Kürzungsbetrag, sondern nur einem kleinen Bruchteil dessen.
Mit anderen Worten: Zur Kompensation der Kürzung des Finanzausgleiches verteilt die Landesregierung die verkleinerte Finanzausgleichsmasse ein bisschen um und behauptet dann, die kleinere Finanzausgleichsmasse würde deren vorherige Kürzung ausgleichen: Hier zeigt sich wieder die perfide Trickserei der Großen Koalition auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger.“



* Schleswig-Holsteinischer Landtag, Bericht über die Kompensation der Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs, Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/1286 v. 06.03.2007, Anl.4, S. 13, lfd. Nr. 48, http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl16/drucks/1200/drucksache-16-1286.pdf. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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