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22.03.07 , 17:07 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 20: Energetische Modernisierung im Wohnraumfördergesetz verankern

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 22.03.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 20 - Energieeinsparverordnung (Drucksache 16/1300

Thomas Hölck:

Energetische Modernisierung im Wohnraumfördergesetz verankern

Bei der Lösung der anstehenden Aufgaben im Klimaschutz ist die energetische Mo- dernisierung des Wohngebäudebestands eine wichtige Vorraussetzung, um die ehr- geizigen Klimaschutzziele erreichen zu können. 30 % des Energieverbrauchs sind dem Wohnungs- und Gebäudebestand zuzuschreiben. Altbauten verbrauchen doppelt soviel Heizenergie wie Neubauten. Bei der energetischen Modernisierung von Be- standsgebäuden im Wohnungswesen haben wir kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit und vor allem ein Finanzierungsproblem.

Laut aktueller Wohnraumprognose für Schleswig Holstein geht die Wohnungswirt- schaft davon aus, dass 40 % der Mietwohnungen in den nächsten Jahren ohne umfassende Modernisierung nicht mehr wettbewerbsfähig sein werden. Hochge- rechnet sind bis 2010 150.000 Wohnungen umfassend zu modernisieren. Dabei gehen 65 % der befragten Vermieter davon aus, dass sich die notwendigen Modernisie- rungsmaßnahmen nicht durch Mieten finanzieren lassen. Das dafür erforderliche In- vestitionsvolumen wird auf 3,2 Mrd. Euro geschätzt. Ein Betrag, der in dieser Größen- ordnung kaum von den Vermietern und Eigentümern alleine zu finanzieren sein wird.

Daher brauchen wir zielgerichtete Förderprogramme, die diesen Modernisierungspro- zess vorantreiben. Die politische Zielrichtung muss daher sein, die energetische Mo-
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



dernisierung als ein Förderkriterium im künftigen Wohnraumfördergesetz in Schleswig Holstein zu verankern.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Energieeinsparverordnung ist für die Bewältigung der gewaltigen Aufgaben, die wir im Bestandswohnungsbau zu bewäl- tigen haben, nicht zielführend. Was die in dem Antrag geforderte Verpflichtung der Ei- gentümer, den Miet- oder Kaufinteressenten den Energieausweis vorzulegen, angeht, habe ich den Eindruck, dass Sie den Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung nicht richtig gelesen haben. Im § 16 Abs. 2 des Entwurfs ist die Verpflichtung, die Sie fordern, festgeschrieben: „Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstückgleiches Recht an einem bebauten Grundstück, selbständiges Eigentum an einem Gebäude oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäu- fer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis gemäß § 17 sowie § 18 oder § 19 zugänglich zu machen.“ Die von Ihnen geforderte Verpflichtung ist also überflüssig.

Ihre zweite Forderung, den Energieausweis für Bestandsgebäude wie bei Neubau- ten auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs auszustellen, ist nicht pra- xisnah. Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden lässt eben- so wie das Energieeinspargesetz einen Energieausweis wahlweise auf der Basis der Bedarfsberechnung oder Verbrauchserfassung zu.

Dem verbrauchsorientierten Energieausweis werden reale Daten aus dem Bestand zu Grunde gelegt. Durch die Ausstellung eines Energieausweises und die entspre- chenden Modernisierungsempfehlungen sollen Gebäudeeigentümer sensibilisiert werden, energetische Verbesserungen umzusetzen. Die Verbrauchsdaten sind be- kannt, der Aufwand und die Kosten für einen bedarsorientierten Ausweis sind dagegen unverhältnismäßig teurer. Der wesentliche Unterschied zwischen Neubau und Bestand besteht nun mal in der Tatsache, dass im Bestand in der Regel -3-



Verbrauchsdaten bzw. Daten aus dem Nutzungsverhalten vorliegen, während im Neu- bau zunächst auf theoretisches Zahlenwerk zurückgegriffen werden muss.

Der dritte Aspekt Ihres Antrages, das Mindestdämmniveau anzuheben, ist aus techni- scher, wirtschaftlicher und sozialverträglicher Betrachtung zurzeit nicht zustimmungs- fähig. Die derzeitigen Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung führen bei der Umsetzung von energetischen Modernisierungmaßnahmen zu er- heblichen Verbesserungen des Bestands.

Als Beispiel verweise ich auf die bereits genannten 150.000 Wohnungen. Wenn bei diesen Wohnungen, mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 62 qm, Wärme- dämmmaßnahmen der Gebäudehüllen mit einer gleichzeitigen Erneuerung der Hei- zungstecknik durchgeführt werden, lässt sich eine eine CO 2-Minderung von 744.000 Tonnen pro Jahr erreichen. Dies ist ein wirklich nennenswerter Beitrag zum Klima- schutz. Nachlesen können Sie diese Berechnungen in der Antwort der Landesregie- rung auf die Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zur Wohnungspolitik in Schles- wig-Holstein. Es gibt z. Zeit keine umfassenden Erfahrungen im Bereich des Passiv- hausstandards hinsichtlich der bauphysikalischen Auswirkungen auf den Bestand.

Zum Schluss will ich aber ausdrücklich auf den sozialpolitischen Aspekt der Be- standsmodernisierung hinweisen. Es ist wichtig, die stetige Steigerung der Betriebs- kosten durch eine energetische Modernisierung abzubremsen, um bezahlbaren Wohn- raum für breite Schichten der Bevölkerung zu sichern. Eine Orientierung am Passiv- hausstandard wird dazuführen, dass die Mieten im Bestand zu stark ansteigen, dass entweder die Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden, da sie nicht refinan- zierbar bzw. durchsetzbar sind, oder bezahlbarer Wohnraum vernichtet wird.

Die Zielrichtung ihres Antrags ist zu wichtig, um ihn abzulehnen, daher beantrage ich zur vertieften Beratung Ausschussüberweisung.

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