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02.05.07 , 13:59 Uhr
CDU

Schnellinformationsdienst der EU-Kommission zum Verbraucherschutz in Deutschland zu wenig bekannt

Europapolitik
Nr. 167/07 vom 02. Mai 2007
Schnellinformationsdienst der EU-Kommission zum Verbraucherschutz in Deutschland zu wenig bekannt
Der europapolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Ritzek, hat heute dazu aufgefordert, das schnelle Informationssystem der EU-Kommission zum Verbraucherschutz besser zu nutzen. Zwar kämen bereits 16 % der Warnhinweise für das „Rapid Alert System for Non-Food Products“ (RAPEX) aus Deutschland, die Plattform werde aber immer noch viel zu wenig genutzt.
„Fast tausendmal hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr vor gefährlichen Produkten gewarnt“, so Ritzek. Es sei wichtig, dass angesichts der teilweise schockierenden Warnhinweise diese auch tatsächlich schnell und effektiv verbreitet würden.
926 Alltagsprodukte wurden ganz vom Markt genommen, im Jahre 2005 waren es nur 701. Die Zahl der - entdeckten - gefährlichen Produkte in Europa habe sich damit um fast ein Drittel gegenüber 2005 erhöht.
Fast jedes zweite gefährliche Produkt stamme aus China. Das sei kaum überraschend angesichts Tausender Schiffsladungen mit billigen Textilien, Haushaltselektronik und Plastiknippes, die in Deutschland anlanden.
Folgende Beispiele habe die EU-Kommission in ihrem aktuellen Bericht genannt: Ein Dreifachstecker aus China, der 750 Grad heiß wird und Feuer
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 fängt, ein knuddeliges Stofftier mit Batterieantrieb aus Russland, das Kleinkindern einen Stromschlag verpasst, eine Saftpresse, die sich beim Gebrauch in scharfe Bruchstücke zerlegt, Spielautos mit unfallträchtigen Mängeln.
Aber auch Ware aus europäischer Fertigung sei keinesfalls über jeden Verdacht erhaben. Ein Fahrradreparaturset mit krebserregenden Stoffen oder Bremsprobleme wegen mangelhafter Bremsflüssigkeit seien Beispiele.
„Wir als Verbraucher sind neben den staatlichen Kontrolleuren die wichtigsten Zuträger von Informationen über mangelhafte Verbrauchsartikel. Ansprechpartner ist immer das örtliche Gewerbeaufsichtsamt, das wir viel öfter bei solchen Mängeln aufsuchen sollten. Die rechtliche Grundlage ist die „EU-Richtlinie 2001/95 über die allgemeine Produktsicherheit“.
Nutzen wir unsere Macht als Verbraucher für dieses Frühwarnsystem, um besonders gefährlichen Produkten keine Chance für die Vermarktung zu geben“, so Ritzek abschließend.



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