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Wolfgang Kubicki: "FDP setzt die Portofreiheit der Briefwahl durch"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 132/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 9. Mai 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/ Änderung des WahlrechtsWolfgang Kubicki: „FDP setzt die Portofreiheit der Briefwahl durch“ In seinem Redebeitrag zu TOP 8 (Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Auf den ersten Blick war der Gesetzentwurf des Innenministers zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und des Landeswahlgesetzes eine Petitesse.So enthielt der Gesetzentwurf der Landesregierung beispielsweise folgende Vorschläge:1. Es sollte durch moderate Änderungen im Gesetz auf die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zur Landtagswahl, und des förmlichen Verfahrens der Mandatsannahme bei Landtagswahlen und bei Gemeinde- und Kreiswahlen verzichtet werden.2. Es sollte die Berufung der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Wahlausschüsse auf kommunaler Ebene nicht mehr durch die jeweilige Vertretung oder durch den Hauptausschuss erfolgen.3. Es sollte auf die zusätzliche Unterzeichnung von Wahlvorschlägen bisher noch nicht vertretener Parteien und Wählergruppen durch Wahlberechtigte des Wahlgebiets zu Gemeindewahlen und Kreiswahlen (sog. Unterstützungsunterschriften“) verzichtet werden.4. Es sollten bei Landtagswahlen abgegebene Zweitstimmen künftig nicht mehr dann als ungültig gewertet werden, wenn in einem Wahlkreis versehentlich Stimmzettel eines anderen Wahlkreises ausgegeben worden sind.So weit, so unspektakulär.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Aber einen echten Knackpunkt gab es dann doch noch. So hatte die Landesregierung geplant, die bislang für die Wählerinnen und Wähler portofreie Beförderung ihrer im Inland aufgegebenen roten Wahlbriefe bei Landtagswahlen und bei Wahlen in den Gemeinden und Kreisen sowie bei Abstimmungen auf Landes- und kommunaler Ebene abzuschaffen.Künftig sollten also Wählerinnen und Wähler selbst für das Porto bei der Briefwahl aufkommen - und das vor dem Hintergrund einer immer geringeren Wahlbeteiligung bei den letzten Wahlen.Dieser Vorschlag war Teil der Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in den Kommunalen Finanzausgleich in einer Höhe von 120 Millionen Euro pro Jahr. Die Kommunen sollten immerhin Einsparungen von 100.000 Euro pro Wahl erzielen. Das wären immerhin 1:2400 oder 0.00416 % für 2008.Dieser Vorschlag war ein schlechter Vorschlag und ich möchte mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bei den anderen Fraktionen bedanken, dass sie unserem Vorstoß für die Beibehaltung der portofreien Briefwahl gefolgt sind, dem FDP-Antrag zugestimmt haben, damit es auch künftig allen Wählerinnen und Wählern ermöglichen, ohne Kosten von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.Und ich möchte Ihnen nur kurz erläutern, dass es hier nicht um 55 Cent pro Brief geht.Die Portofreiheit bei der Briefwahl ist insbesondere ein wichtiger Bestandteil der Chancengleichheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf die Briefwahlmöglichkeit angewiesen sind. Das war uns wichtig und ich glaube, diese Argumentation hat letztlich auch die anderen Fraktionen überzeugt.Auch in einem anderen Punkt wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung geändert - und das mit unserer Zustimmung. Die Gemeindevertretungen und Kreistage (beziehungsweise die Hauptausschüsse) werden auch weiter für die Besetzung der Wahlausschüsse zuständig sein.Zudem wird es künftig auch dabei bleiben, dass es einen besonderen Wahlprüfungsausschuss zur Vorbereitung der Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit der Gemeindewahl beziehungsweise der Kreiswahl über Wahleinsprüche und bei Zweifelsfällen im Listennachfolgeverfahren gibt.Auch hier hat das Parlament die Landesregierung korrigiert, damit die demokratische Selbstkontrolle und Selbstbestimmung in den Kommunen aufrechterhalten bleibt.Wir stimmen dem übrig gebliebenen Rest des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Form der Ausschussvorlage zu.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/