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09.05.07 , 16:11 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Dopingbekämpfung im Sport

Presseinformation Kiel, den 9.5.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 15 Dopingbekämpfung im Sport Drs. 16/1297

Das Thema Doping ist natürlich vor allem seit der letzten Tour de France und dem Skandal um
Deutschlands Radsport-Held Nr. 1 Jan Ulrich in aller Munde und daher auch von der Politik zum
Thema gemacht worden. Dabei zeigte bis vor kurzem gerade dieser Fall, wie schwer die
sportpolitische und juristische Aufarbeitung den handelnden Akteuren, den Behörden und der
Öffentlichkeit fällt. Dabei war es nicht so sehr die fehlende Rechtgrundlage – denn es läuft ja
trotz allem ein Ermittlungsverfahren gegen Jan Ulrich – als vielmehr die etwas unklare
Beweislage, ob nun gedopt worden ist oder nicht, die diesen Fall so schwierig machte. Nun scheint
es aber auch im Fall von Jan Ulrich klare Beweise dafür zu geben, dass er wirklich am
Blutdopingsystem des spanischen Arztes Fuentes teilgenommen hat. In der Spiegelausgabe der
letzten Woche hob zum Beispiel ein ehemaliger Masseur des Teams Telekom hervor, dass es
bereits in den 90-er Jahren organisiertes Doping mit EPO gab.


Der Radsport scheint also besonders von der Doping-Seuche betroffen zu sein. Allerdings ist es
eine Tatsache, dass wir es in vielen Sportarten – natürlich insbesondere dort, wo es um viel Geld
geht – mit gut organisierten und leider weit verbreitetem Doping zu tun haben. Trotz der vielen 2
internen Anstrengungen seitens der Sportverbände, dieses Problem in den Griff zu bekommen,
scheint die Ausbreitung der Dopingseuche immer weitere Kreise zu ziehen – nicht zuletzt
unterstützt von immer neuen medizinischen Landgewinnungen von skrupellosen Hintermännern.
Es gibt also immer mehr Hinweise darauf, dass die Sportverbände allein diesem Problem nicht
mehr Herr werden. Dieses wurde Anfang des Jahres dadurch unterstrichen, dass der Geschäfts-
führer der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschland zurücktreten musste, weil die NADA es
versäumt hatte, ausreichend Kontrollen außerhalb von Wettbekämpfen bei den Athleten
durchzuführen.


Obwohl es natürlich immer noch eine Aufgabe der Sportverbände selbst bleibt, einen fairen und
sauberen Wettbewerb in allen Sportarten zu sichern, stellt sich dennoch die Frage, ob die Politik
mehr als bisher dafür tun kann, um den Dopingmissbrauch zu bekämpfen. Wir wissen ja alle, dass
man zum Beispiel in Frankreich und jetzt auch in Spanien gesetzgeberisch zu sehr drakonischen
Maßnahmen bei der Dopingbekämpfung gegriffen hat.


Von daher ist es richtig, dass wir uns durch den vorliegenden Antrag der Grünen auch in
Schleswig-Holstein damit befassen, was wir seitens der Landespolitik machen können und
machen sollen, um diesen massiven Dopingmissbrauch in den Griff zu bekommen. Denn es geht
ja nicht nur um die Sportler allein, die sich durch verbotene Substanzen einen Wettbewerbsvorteil
beschaffen und sich vielleicht auch langfristig gesundheitlich selbst schädigen. Es geht auch um
die Vorbildfunktion dieser Sportler für die Jugendlichen, die Sport treiben, und für die Einstellung
unserer Gesellschaft zum Sport und zum Fairnessbegriff insgesamt.


Auch der SSW befürwortet deshalb, dass wir an die Gewährung von Sportfördermitteln noch mehr
als bisher an bestimmte Bedingungen knüpfen, die dazu dienen, dass die Sportverbände die
Dopingkontrollen verbessern und ausweiten. Auch in den Ausbildungsinhalten von Trainern oder
von Lehrerinnen und Lehrern sowie Ärzten muss mehr Aufklärung über die Gefahren des Dopings
verankert werden. Wir müssen quasi an der Basis vor Ort mit der Dopingbekämpfung anfangen. 3



So weit so gut. Schwieriger wird es mit der Forderung der Grünen, dass das Strafrecht zur
Bekämpfung des Dopings verschärft werden muss. Die Grünen haben auch im Bundestag eine
entsprechende Initiative gestartet. Aber bisher scheint der Bundesinnenminister nicht gewillt,
diesem Ansinnen nach zu kommen. Dabei wird der Vorstoß auch von vielen betroffenen
Sportverbänden unterstützt – allerdings nicht von allen.


Der SSW ist offen für zwei Änderungen des Strafrechtes zur Bekämpfung des Dopings. Wir sind
dafür, dass es bei organisiertem Doping eine Verschärfung des Strafrechts geben muss, weil es
sich in vielen Fällen um international tätige, kriminelle Dopingnetzwerke handelt und diese besser
strafverfolgt werden müssen. Auch der Sportler, der durch Doping den wirtschaftlichen
Wettbewerb im Sport verfälscht, sollte zukünftig mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen
können, weil es sich im Profisportbereich, wo es um Millionen-Euro von Preisgeldern geht, bei der
Einnahme von Doping quasi um Betrug handelt. Eine Verschärfung des Strafrechts in diesem
Bereich könnte abschreckende Wirkung für einige der potentiellen Täter haben.


Im Rahmen der Großen Anfrage über den Sport in Schleswig-Holstein haben wir gemeinsam
beschlossen, dass wir im Herbst eine Anhörung durchführen wollen. Der SSW regt an, dass der
vorliegende Antrag in die Anhörung mit einbezogen wird, damit wir alle Aspekte – gerade auch
die rechtsstaatlichen Folgen des Vorschlages – in diesem Zusammenhang berücksichtigen
können, bevor wir eine Initiative im Bundesrat starten.


Abschließend möchte ich aber noch unterstreichen, dass für alle der gemachten Vorschläge gilt,
dass es auf lange Sicht wenig Sinn macht, wenn Deutschland zusammen mit wenigen anderen
Ländern wie Frankreich oder Spanien im internationalen Bereich allein bleibt bei der Verschärfung
der Dopingbekämpfung. Wir brauchen gleiche Regeln in der gesamten EU und auch darüber
hinaus. Gerade auch bei der Installierung eines modernen und funktionsfähigen Dopingkontroll-
und Sanktionssystems müssen wir zu Grenzen überschreitenden Lösungen kommen.

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