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09.05.07 , 16:27 Uhr
FDP

Heiner Garg zur Dopingbekämpfung im Sport

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 133/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 9. Mai 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/ Doping
Heiner Garg zur Dopingbekämpfung im Sport In seinem Redebeitrag zu TOP 15 (Dopingbekämpfung im Sport) erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Der organisierte Sport nimmt in seiner pädagogischen Vorbildfunktion eine zentrale Aufgabe in unserer Gesellschaft wahr. Er vermittelt Grundwerte, die für das gesellschaftliche Zusammenleben von elementarer Bedeutung sind. In kaum einem anderen gesellschaftlichen Bereich werden Werte wie Toleranz, das Prinzip der Chancengleichheit, das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Fairness so konsequent vorgelebt, praktiziert und eingeübt wie im Sport. Durch Doping werden diese Grundwerte in Frage gestellt. Der faire Wettkampf, in dem die Besten gewinnen und die Verlierer die Leistungen der anderen Athletinnen und Athleten respektieren, ist durch Doping gefährdet. Im Falle von Doping gewinnen nicht mehr diejenigen mit der besten Leistung, sondern diejenigen, die bereit sind, die größeren gesundheitlichen Risiken auf sich zu nehmen. Doping stellt die dem fairen Wettkampf zugrunde liegenden Werte „auf den Kopf“ – der Wert der sportlichen Leistung wird dem Ergebnis des erfolgreicheren Dopings untergeordnet. Doping widerspricht dem Geist des Fairplays, da es die Chancengleichheit aufhebt. Daher ist es auch im Interesse der kommenden Generationen unumgänglich, konsequent und mit der nötigen Härte gegen das Doping vorzugehen, um die Glaubwürdigkeit des Sports und seine Vorbildfunktion zu bewahren.
Dabei sind der Deutsche-Olympische-Sportbund und die in Bonn ansässige Nationale-Anti- Doping-Agentur (NADA) Vorreiter im internationalen Kampf für einen sauberen Sport, faire Wettbewerbsbedingungen und die Gesundheit der Athleten.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ich glaube, kein anderer nationaler Sportbund und keine andere nationale Anti-Doping-Agentur ist im internationalen Bereich vergleichbar konsequent gegen eigene Athleten vorgegangen, wenn es sich erwiesen hat, dass eine Sportlerin oder ein Sportler sich durch die Einnahme verbotener Stoffe oder aber beispielsweise Blutdoping im Wettkampf einen Vorteil verschaffen wollte.
Doping ist und wird auch immer ein schwieriges Kapitel im Sport bleiben. Allein schon die Abgrenzungen, wann Doping vorliegt oder nicht sind heute schwierig zu treffen.
Sie werden künftig auch mit fortschreitender medizinischer Entwicklung schwierig zu treffen sein.
So gibt es ja die so genannte Doping-Liste mit verbotenen Stoffen, die ja ständig fortgeschrieben werden muss, weil immer neue Substanzen auf dem schwarzen Markt geraten, die dann eben noch nicht auf der Liste stehen.
Es gibt aber darüber hinaus auch das Problem, dass teilweise Sportler aus medizinischen Gründen - Beispiel Asthma – auf Substanzen zurückgreifen müssen, die zu den verbotenen Substanzen gehören und ihnen hierfür eine Ausnahmegenehmigung gewährt wird.
Ansonsten wären sie im Wettkampf wegen ihrer Krankheit benachteiligt.
Es ist also ein sehr komplexes Thema und will man, wie die Grünen es vorschlagen, entsprechende Rechtsvorschriften im Strafrecht neu einführen oder bestehende Rechtsvorschriften ergänzen, dann muss man all diesen Problemen gerecht werden.
Ob dies tatsächlich so einfach möglich ist, wie es sich in einer verkürzten Debatte in der Öffentlichkeit darstellen lässt, darf zumindest bezweifelt werden.
Doping ist bereits heute strafbar. Die Teilnahme eines gedopten Sportlers an Wettkämpfen wird bereits heute vom Betrugsstraftatbestand abgedeckt und Sponsoren können ihre Verträge so ausgestalten, dass sie sich im Dopingfall schadlos halten können.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 05. Februar 2007 bereits geäußert, dass sie weitere strafrechtliche Vorschriften nicht für notwendig hält. Ebenso plant sie im Übrigen keine Verschärfung der arzneimittelrechtlichen Überwachung.
Der Deutsch-Olympische-Sportbund hatte eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die prüfen sollte, ob bereits der Besitz von Dopingsubstanzen unter Strafe gestellt werden sollte und sich im Ergebnis dagegen entschieden.
In seinem Zehn-Punkte-Programm vom 9. Dezember 2006, welches wir bei den weiteren Beratungen im Ausschuss aufgreifen sollten, hat der Deutsche-Olympische-Sportbund Forderungen aufgestellt.
Dazu gehören Forderungen
- nach einer besseren Koordinierung zwischen Sport und Strafverfolgung, - nach einer Verschärfung des Strafrechts im Bereich des banden- und gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Dopingsubstanzen, - finanzielle Sanktionen beim Doping-Täter einzuführen - aber auch die öffentliche Förderung nur bei aktivem Anti-Doping-Kampf fortzuführen sowie - die Kontrolldichte zu erhöhen.
Diese Forderungen der Fachleute sollten wir als Maßstab für die weitere Diskussion im Ausschuss nehmen.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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