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09.05.07 , 16:41 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 23 - Länge der Wahlperiode für Kreistagsabgeordnete

Presseinformation Kiel, den 9.5.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 23 Länge der Wahlperiode für Kreistagsabgeordnete Drs. 16/1373

Es mag für die Landesregierung nur um eine Detailfrage ihrer großen Pläne zur
Verwaltungsstruktur gehen. Für diejenigen Politikerinnen und Politiker aber, die sich
2008 um ein Kreistagsmandat bewerben, ist die Länge der Wahlperiode ein nicht
unwesentlicher Faktor. Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung ist vorgesehen,
dass nach einer möglichen Kreisreform gleichzeitig mit der Landtagswahl 2010
Kreistagswahlen stattfinden sollen.


Deshalb stellt sich natürlich die Frage, was passiert in einer solchen Situation mit dem am
25 Mai 2008 gewählten Kreistagsabgeordneten, die ja eigentlich für fünf Jahre gewählt
worden sind. Denn durch eine eventuelle Fusion von Kreisen und kreisfreien Städten
würde die Anzahl der Kreistagsmandate sicherlich reduziert werden. Dies wiederum stellt
ein Problem für die Parteien im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen dar. 2
Denn wer ist schon bereit, womöglich nur für zwei Jahre den doch recht anspruchsvollen
Posten eines Kreistagsabgeordneten anzustreben, wenn er weiß, dass er 2010 keine
Chance mehr auf ein solches Mandat hat. Dazu ein konkretes Beispiel: Bekanntlich gibt es
Bestrebungen, den Kreis Rendsburg-Eckernförde entweder mit der Stadt Neumünster
oder mit benachbarten Kreisen zu fusionieren. Der SSW geht davon aus, dass er im
nächsten Jahr die Rückkehr in den Kreistag Rendsburg-Eckernförde schafft. Unsere
Chancen in einen neuen Kreistag einzuziehen sind aber nach einer Zusammenlegung
2010 nicht sonderlich groß.


Das ist in zweierlei Hinsicht ein Problem. Zum einen minderheitenpolitisch betrachtet, da
somit die dänische Minderheit nicht politisch im Kreis vertreten ist. Zum anderen ist dies
aber auch ein Problem, weil wir natürlich bei der Kandidatensuche für die Kreistagswahl
2008 Schwierigkeiten haben werden. Denn wer ist schon bereit, unter solchen
Umständen überhaupt ein Kreistagsmandat anzustreben. Vor der gleichen Problematik
werden sicherlich auch viele Kreistagskandidaten der anderen Parteien stehen.


Ich fasse zusammen: Der Fahrplan der Landesregierung sieht vor, dass erst nach der
Kommunalwahl im nächsten Jahr entschieden werden soll, ob es zu einer Kreisreform
kommt. Bis dahin sei alles offen, wird immer wieder beruhigend hinzugefügt. Von daher
wäre der einzig transparente Weg zu sagen, erst mit der folgenden Wahlperiode soll
wieder zum Kreistag gewählt werden. Das hätte zudem den Vorteil, dass vernünftige
Übergangsregelungen geschaffen werden können und dass die Kreistagspolitiker, die
nächstes Jahr gewählt werden, wissen woran sie sind.

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