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09.05.07 , 16:43 Uhr
SPD

Jürgen Weber zu TOP 15: Sport und Staat gemeinsam gegen Doping

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 09.05.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 15 – Dopingbekämpfung im Sport (Drucksache 16/1297)
Jürgen Weber:

Sport und Staat gemeinsam gegen Doping

Bei der Bekämpfung von Doping im Sport gibt viele Anknüpfungspunkte: - bei der Ausbildung und Schulung junger Sportlerinnen und Sportler, - bei der Sportförderung, - bei der strafrechtlichen Behandlung des Problems.

Die wohl zur Zeit am meisten diskutierten Fragen lauten: Was kann der Sport alleine und was muss der Staat tun, um die Dopingseuche einzudäm- men? Und: Haben wir die notwendigen Instrumente in der Hand, um im Kampf gegen Do- ping erfolgreich sein zu können?

Es kommt wohl nicht von ungefähr, dass ausgerechnet die Präsidenten der Verbände der Radfahrer, Leichtathleten und Gewichtheber im besonderen Maße betonen, dass der Sport alleine kaum in der Lage sei, Doping effektiv zu bekämpfen. Gerade das Sportjahr 2006 hat mit den Erfolgen staatlicher Behörden bei der Aufdeckung von Dopingfällen in den USA, Italien oder Spanien unter Beweis gestellt, dass der Sport zwingend auf die Hilfe des Staa- tes angewiesen ist. Dopingbekämpfung funktioniert dort am besten, wo Sport und Staat zu- sammenarbeiten.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



Sport- und Strafgerichtsbarkeit sind kein Gegensatz. Strafgerichte müssen insbesondere die Hintermänner des Dopings bestrafen. Sportlerinnen und Sportler sind bei Dopingver- gehen in der Regel jedoch nicht Opfer, sondern Mittäter und Profiteure.

Ich halte daher die Diskussion über die sogenannte Besitzstrafbarkeit bei Dopingmitteln für den richtigen Ansatz. Auch wenn der „Deutsche Olympische Sport-Bund“ davon nichts hören will, ist für uns die Frage eines eigenständigen Anti-Doping-Gesetzes nicht vom Tisch. Gegner einer solchen Gesetzesinitiative berufen sich auf das bestehende Arzneimit- telgesetz, das die gewerbsmäßige Abgabe von Dopingsubstanzen unter Strafe stellt. Dass das ausreicht, darf bezweifelt werden, weil der unmittelbare Anknüpfungspunkt strafrechtli- cher Ermittlungen – der Besitz von Dopingmitteln – bislang zur Begründung eines Tatver- dachts nicht ausreicht.

Klar ist: Die Autonomie des Sports und seine Möglichkeiten, schnell und wirksam nach einer positiven Dopingprobe eine Sperre zu verhängen, müssen und sollen nicht beeinträchtigt werden. Die Sportgerichtsbarkeit soll auch weiterhin für die schnelle Bestrafung der Akti- ven sorgen. Staatliche Ermittlungen können aber darüber hinaus parallel dazu führen, dass Sportlern, Trainern, Betreuern und Hintermännern weitergehende Sanktionen drohen. Diese Arbeitsteilung ist aus unserer Sicht am besten geeignet, den Kampf gegen Doping effektiv zu führen – im Sinne und zum Schutz des sauberen Sports.

Doping ist Betrug am eigenen Körper, Betrug an der sportlichen Konkurrenz und am Zu- schauer. Ohne Frage. Ob hier ein Betrugstatbestand bei sportlichen Wettkämpfen im StGB, wie es der Antrag der GRÜNEN formuliert, sinnvoll ist, bedarf noch der Erörterung. Es geht natürlich auch um Geld für das Dopingkontrollsystem, es geht um Sanktionsmöglichkeiten durch Sponsorenverträge und vieles mehr.

Sport kann dabei kreativ sein: In Schweden startete man im vergangenen Jahr eine neue Initiative. -3-



Es wurde ein Zertifikat eingeführt, das nur Sportler erhalten, die vier Voraussetzungen erfül- len. - Zwei Dopingkontrollen aus den letzten zwölf Monaten müssen nachgewiesen sein, - die Athleten erklären, zu jeder Zeit für Tests zur Verfügung zu stehen, - sie durften außerdem noch nie für 18 Monate oder mehr gesperrt gewesen sein - und zudem müssen sie noch eine Wissensprüfung bestehen. Mit einer „Stiftung für sauberen Sport“ haben sich die schwedischen Leichtathleten an die Spitze der Bewegung gesetzt. Einen Dopingfall hat es seitdem dort nicht mehr gegeben.

Wir sollten nicht vergessen, dass die Erwartung einer Medienöffentlichkeit an Höchstleis- tungen und Erfolge auch die Kehrseite des Dopings produziert, wenn wir die Besinnung auf gesellschaftliche Werte ausklammern. Ohne das Leitbild eines konsequenten sauberen Sports in Schule, Verein und Medien ist der Kampf letztlich nicht zu gewinnen. Vielleicht macht es ja Schule, was der populäre Sportjournalist Frank Buschmann (DSF) über die ge- sellschaftliche Ächtung von dopenden Sportlerinnen und Sportlern sagt: „Ich werde keinen Wettbewerb mehr mit jemandem kommentieren, von dem eine Dopingvergangenheit be- kannt ist.“

Auch wenn die Zuständigkeiten unseres Bundeslandes eher gering ausfallen, lohnt die poli- tische Debatte. Der Antrag der GRÜNEN beschreibt sinnvolle und weniger sinnvolle Hand- lungsfelder, über wir im Ausschuss ausführlicher beraten müssen.

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