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09.05.07 , 17:46 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 44 - Datenschutzbericht 2007

Presseinformation Kiel, den 9.5.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 44 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz 2007 Drs. 16/1250

Der Landtag hat im letzten Sommer einstimmig beschlossen, gegen die EU-Kommission
bezüglich der Vorratsspeicherung von Daten über Telefonverbindungen und den E-Mail-
Verkehr zu klagen. Ich möchte diesen Beschluss noch einmal in Erinnerung rufen, um
anzudeuten, mit welchen gesellschaftspolitischen Szenarien wir es zu tun haben, wenn
wir heute über Datenschutz reden.


Der SSW unterstützt die Arbeit des Landesbeauftragten ausdrücklich. Besonders
hervorheben möchte ich die leicht verständliche Sprache des Berichts, die es auch
datentechnischen Laien möglich macht, den Inhalten zu folgen. Der Beauftragte ist eben
kein Datenfreak, sondern ein Technikfolgenabschätzer im besten Sinne des Wortes. 2
Bedauerlicherweise nutzt nur ein Teil der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit des
Audits, ein Wort übrigens, das im Internet-Lexikon „Wikipedia“ von den Nutzern mit dem
Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein verbunden wurde. Die vorbildliche
Prozessbewertung und Zertifizierung des hiesigen Datenschützers hat sich also schon
bundesweit herumgesprochen. Audits ermöglichen mittels des Vier-Augen-Prinzips die
Optimierung von Prozessabläufen und helfen Missverständnisse zu vermeiden. In dieser
Beziehung ist das ULD ein Dienstleister, der auch nicht mit Lob geizt, wie man an vielen
Stellen des Berichtes lesen kann.


Wir brauchen mit anderen Worten keinen Kontrolleur, der nur Alarm schlagen würde,
wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Stattdessen sollte er die Einführung von
Datentechnik von Anfang an kritisch begleiten, damit es gar nicht erst zu
Datenmissbrauch kommen kann. Und genau dies gelingt dem Landesdatenschützer gut,
wie auch im Bericht nachzulesen ist.


Wer neue Verfahren ohne ausreichende Vorbereitung einführt und sich nicht die Zeit
nimmt, zu erklären, was es mit dem Verfahren auf sich hat, darf sich nicht über Skepsis
und Ablehnung wundern. In diesem Zusammenhang heißt das Zauberwort, wie übrigens
bei allem Verwaltungshandeln: Transparenz. Sage, was du machst und aus welchen
Gründen. Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht generell dagegen, dass ihre Daten
gespeichert werden. Sie wollen eben nur gerne wissen, was mit den Daten geschieht, wer
sie auswertet und wie lange sie gespeichert werden. Die Möglichkeit der Selbstauskunft
gehört zum Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. 3
Ein Grundrecht übrigens, für das der SSW seit Jahren streitet. Das Informationsfreiheits-
gesetz in seiner bestehenden Form garantiert dieses Grundrecht. Der Innenminister
verweigert aber weiterhin die Auskunftsbegehren nach Abhörmaßnahmen. Ob es uns im
Ausschuss gelingt, ein formales Verfahren zu entwickeln, dass die Informierung der
Abgehörten garantiert, wage ich zu bezweifeln.


Im Sozialausschuss müssen wir dringend über das datenrechtliche Selbstverständnis der
Arbeitsgemeinschaften sprechen. Hier liegt aus Sicht des Datenschutzes einiges im Argen:
Zunächst einmal müssen umgehend die Hausbesuche verbessert werden. Unkenntnis
und Halbwissen der Mitarbeiter der ArGe’n führen systematisch zur Verletzung von
Datenschutzvorschriften.


Wir erwarten also einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Nur, weil jemand arm
ist, muss er sich nicht gefallen lassen, dass seine Daten ohne seine Zustimmung einfach
weitergegeben werden. Dass Mitarbeiter einer ArGe von einem Verein nach einem
Presseartikel wissen wollen, wem da nun eine Kaffeemaschine geschenkt wurde, um zu
überprüfen, ob der Hilfeempfänger dieses Geschenk auch angegeben hat, zeigt
exemplarisch, dass deutliche Grenzziehungen und klare Verfahrenshinweise überfällig
sind.

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