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Anke Spoorendonk zu TOP 44 - Datenschutzbericht 2007
Presseinformation Kiel, den 9.5.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 44 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz 2007 Drs. 16/1250Der Landtag hat im letzten Sommer einstimmig beschlossen, gegen die EU-Kommissionbezüglich der Vorratsspeicherung von Daten über Telefonverbindungen und den E-Mail-Verkehr zu klagen. Ich möchte diesen Beschluss noch einmal in Erinnerung rufen, umanzudeuten, mit welchen gesellschaftspolitischen Szenarien wir es zu tun haben, wennwir heute über Datenschutz reden.Der SSW unterstützt die Arbeit des Landesbeauftragten ausdrücklich. Besondershervorheben möchte ich die leicht verständliche Sprache des Berichts, die es auchdatentechnischen Laien möglich macht, den Inhalten zu folgen. Der Beauftragte ist ebenkein Datenfreak, sondern ein Technikfolgenabschätzer im besten Sinne des Wortes. 2Bedauerlicherweise nutzt nur ein Teil der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit desAudits, ein Wort übrigens, das im Internet-Lexikon „Wikipedia“ von den Nutzern mit demLandeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein verbunden wurde. Die vorbildlicheProzessbewertung und Zertifizierung des hiesigen Datenschützers hat sich also schonbundesweit herumgesprochen. Audits ermöglichen mittels des Vier-Augen-Prinzips dieOptimierung von Prozessabläufen und helfen Missverständnisse zu vermeiden. In dieserBeziehung ist das ULD ein Dienstleister, der auch nicht mit Lob geizt, wie man an vielenStellen des Berichtes lesen kann.Wir brauchen mit anderen Worten keinen Kontrolleur, der nur Alarm schlagen würde,wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Stattdessen sollte er die Einführung vonDatentechnik von Anfang an kritisch begleiten, damit es gar nicht erst zuDatenmissbrauch kommen kann. Und genau dies gelingt dem Landesdatenschützer gut,wie auch im Bericht nachzulesen ist.Wer neue Verfahren ohne ausreichende Vorbereitung einführt und sich nicht die Zeitnimmt, zu erklären, was es mit dem Verfahren auf sich hat, darf sich nicht über Skepsisund Ablehnung wundern. In diesem Zusammenhang heißt das Zauberwort, wie übrigensbei allem Verwaltungshandeln: Transparenz. Sage, was du machst und aus welchenGründen. Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht generell dagegen, dass ihre Datengespeichert werden. Sie wollen eben nur gerne wissen, was mit den Daten geschieht, wersie auswertet und wie lange sie gespeichert werden. Die Möglichkeit der Selbstauskunftgehört zum Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. 3Ein Grundrecht übrigens, für das der SSW seit Jahren streitet. Das Informationsfreiheits-gesetz in seiner bestehenden Form garantiert dieses Grundrecht. Der Innenministerverweigert aber weiterhin die Auskunftsbegehren nach Abhörmaßnahmen. Ob es uns imAusschuss gelingt, ein formales Verfahren zu entwickeln, dass die Informierung derAbgehörten garantiert, wage ich zu bezweifeln.Im Sozialausschuss müssen wir dringend über das datenrechtliche Selbstverständnis derArbeitsgemeinschaften sprechen. Hier liegt aus Sicht des Datenschutzes einiges im Argen:Zunächst einmal müssen umgehend die Hausbesuche verbessert werden. Unkenntnisund Halbwissen der Mitarbeiter der ArGe’n führen systematisch zur Verletzung vonDatenschutzvorschriften.Wir erwarten also einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Nur, weil jemand armist, muss er sich nicht gefallen lassen, dass seine Daten ohne seine Zustimmung einfachweitergegeben werden. Dass Mitarbeiter einer ArGe von einem Verein nach einemPresseartikel wissen wollen, wem da nun eine Kaffeemaschine geschenkt wurde, um zuüberprüfen, ob der Hilfeempfänger dieses Geschenk auch angegeben hat, zeigtexemplarisch, dass deutliche Grenzziehungen und klare Verfahrenshinweise überfälligsind.