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10.05.07 , 11:05 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Nichtraucherschutzgesetzentwurf der FDP

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 11 – Nichtraucherschutzgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 201.07 / 10.05.2007

Das Recht auf einen nikotinfreien Arbeitsplatz sicher- stellen Der frisch vorgelegte Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung bringt es auf den Punkt: „Die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz in Gaststätten ist gescheitert“. Bis zum 1. März 2007 sollten in 60 Prozent der Speisegast- stätten mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher ausgewiesen werden – umge- setzt haben dieses aber nur 11 Prozent der Gaststätten. Die Sensibilität der Gastronomie für die Notwendigkeit des Nichtraucherschutzes ist also noch nicht vorhanden. Zwei Jah- re nach Abschluss der freiwilligen Vereinbarung zwischen DEHOGA und Bundesge- sundheitsministerium müssen wir feststellen: Die Vereinbarung hat sich als Flop erwie- sen.
Deutschland tut sich schwer mit dem Nichtraucherschutz! Mehr als zwei Jahre nach In- krafttreten der WHO-Tabakrahmenkonvention hat die Bundesregierung es noch immer nicht geschafft, den Schutz von ArbeitnehmerInnen vor Passivrauch zu verbessern. Die Bundesregierung hat sich nicht dazu durchringen können, das Arbeitsschutzrecht zu mo- dernisieren und schlicht und ergreifend an allen Arbeitsplätzen gesunde Luft zu garantie- ren – also auch in Gaststätten und Kneipen. Auch die schleswig-holsteinische Landesre- gierung steckt mit ihrem Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz noch in den Kinder- schuhen: Soll es eine neue Regelung ab 2008 geben, so muss die Landesregierung dem Landtag zügig ihren Gesetzentwurf für die 1. Lesung zuleiten.
Den Vogel in dieser Debatte schießt aber die FDP ab. Mit dem heutigen Gesetzentwurf fordert sie schlicht und ergreifend, dass in Gaststätten und Kneipen wie bisher geraucht werden darf, wenn die GastwirtIn dieses für richtig erachtet. Arbeitnehmerschutz wird in den Wind geschrieben. Die Liberalen segeln munter in der Brise von Unternehmerinteressen und Tabaklobby. Meine Herren von der FDP, das ist unverantwortlich!
1/3 Bei einer Podiumsdiskussion des Gaststättenverbandes (DEHOGA) in Kiel mit dem schönen Titel „Ende der Toleranz“ musste ich mir neulich sogar von angeblichen Wis- senschaftlern anhören, dass Passivrauchen gar nicht gesundheitsgefährdend sei. Einer der vom DEHOGA eingeladen Referenten der Initiative „Pro Rauchen“ versteifte sich so- gar zu der These, dass Kinder, die mit Passivrauch aufwachsen, gesünder sein als ande- re. Widerspruch des DEHOGA? Fehlanzeige! Welch neue Form der Volksverdummung!
Wie blind gegenüber der Realität muss man sein, um solche Thesen aufzustellen? Und wie unverständlich ist es, dass der Gaststättenverband solche „Referenten“ zu einer öf- fentlichen Veranstaltung einlädt. Genauso unverständlich ist es, wenn die FDP von einer stattfindenden Hetzjagd gegen die Raucher spricht. Es geht doch nicht um die Verteufe- lung der Raucher, es geht schlicht darum, Nichtraucherschutz im Interesse einer vorsor- genden Gesundheitspolitik konsequent umsetzen.
Andere europäische Länder machen uns vor, wie es gehen kann. Irland, Italien, Kalifor- nien oder New York: alle haben einen konsequenten Nichtraucherschutz umgesetzt und nirgends ist das Horrorszenario des DEHOGA – sinkende Arbeitsplätze in der Gastro- nomie – eingetreten. In Kalifornien ist die Zahl der Arbeitsplätze ebenso gestiegen wie in New York.
Es gibt keine verwaisten Restaurants, keine leeren Pubs. Die Gastronomie ist nicht zugrunde gegangen, sondern ganz im Gegenteil. Anscheinend lassen sich langfristig nur wenige Raucher durch ein Verbot von einem Restaurantbesuch abschrecken. Im Gegen- zug kommen neue Kunden in die Lokale, die bisher durch den Qualm abgeschreckt wor- den sind.
Die Akzeptanz für die rauchfreie Gastronomie ist in Ländern, die das Rauchverbot einge- führt haben, sogar gestiegen. So sind in Irland inzwischen 98 Prozent der Bevölkerung für ein Rauchverbot! Das sind mit Sicherheit nicht alles „militante NichtraucherInnen“, sondern es sind Raucher wie Nichtraucher, die sich in rauchfreien Räumen wohler fühlen als in verqualmten. Es geht also nicht um Diskriminierung oder Einschränkung der Per- sönlichkeitsrechte von RaucherInnen, sondern es geht um den Schutz von Nichtrauche- rInnen vor Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung durch Raucherqualm.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erkennt auch die FDP an, dass wir den Nichtrau- cherschutz in Schleswig-Holstein verbessern und gesetzlich regeln müssen. Damit sind wir schon ein ganzes Stück weiter. Seit der Einbringung unseres Landtagsantrages „Rauchfreier öffentlicher Raum“ hat sich die Debatte positiv weiter entwickelt. Der Land- tag ist inzwischen überwiegend rauchfrei – selbst die Lobby vor dem Plenarsaal wurde zur rauchfreien Zone erklärt! Die Landesregierung hat damit begonnen, den Nichtrau- cherschutz in den Behörden umzusetzen.
Und, die Landesregierung will mit einem umfassenden Gesetzentwurf auch das Rauchen in Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Hochschulen, Sportstätten, Behinderteneinrich- tungen, Pflegeheimen und Kultureinrichtungen verbieten. Selbst das Rauchen in Gast- stätten soll grundsätzlich verboten werden. Noch vor wenigen Monaten undenkbar, als unser grüner Antrag hierzu mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und SSW abgelehnt wurde. Auch als wir mit unserem grünen Antrag „Rauchfreier öffentlicher Raum“ das Thema Nichtraucherschutz vor 1 ½ Jahren in Schleswig-Holstein das erste mal auf die Tagesordnung gesetzt haben, gab es für viele unserer Vorschläge keine Mehrheit. Be- zeichnend war, dass viel über unsere T-Shirts und über die „Würde des Hohen Hauses“ gesprochen wurde – wenig über den Schutz von NichtraucherInnen. Aber Schwamm drüber.
Ich freue mich, dass sich das geändert hat. Nun geht es nur noch um die Frage, wie viel Nichtraucherschutz wir im Gaststättenbereich umsetzen wollen. Bei meiner Fraktion steht dabei das Recht auf einen nikotinfreien Arbeitsplatz im Vordergrund. Menschen, die ei- nen Arbeitsplatz brauchen und ihn in der Gastronomie finden, dürfen nicht vor die Frage gestellt werden: bleib ich arbeitslos oder gefährde ich meine Gesundheit? Und was ist mit der schwangeren Frau, die im Restaurant bedient und zwangsläufig sich und ihr Kind dem gesundheitsgefährdenden Passivrauch aussetzen muss?
Wir Grüne wollen deshalb ein konsequentes Gesetz, ohne Ausnahmen! Wir wollen ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten, Eckkneipen oder Landgasthöfen, Bars oder Diskotheken. Ausnahmen gefährden den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerIn- nen. Sie bergen immer die Gefahr der Ungleichbehandlung und des Rechtsstreits, sie erschweren die Umsetzung und die Kontrolle. Sie verunsichern eher, als dass sie zu ei- ner grundsätzlichen Regelung führen, die transparent und einfach umsetzbar ist – ohne Interpretationsmöglichkeit.
Wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf ins Verfahren eingebracht hat, wird mei- ne Fraktion hierzu einen Änderungsantrag einbringen. Wir wollen keine Aufweichung des Rauchverbotes. Wir wollen nicht, dass in abgeschlossenen Raucherräumen doch wieder geraucht werden darf. Nur so ist es möglich, dass alle ArbeitnehmerInnen im Gastge- werbe effektiv geschützt werden.
Die Unterstützung in der Bevölkerung für die komplett rauchfreie Gaststätte ist groß. 69 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung sind nach Angaben der Forschungsgrup- pe Wahlen vom Dezember 2006 für ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten. Nur Ta- bakindustrie und DEHOGA – mit Unterstützung der FDP – verschanzen sich in der letz- ten Trutzburg des Rauchens.
Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der FDP ab. Deutschland braucht klare Rege- lungen, die den Nichtraucherschutz vor das individuelle Bedürfnis des einzelnen Rau- chers stellen. Gesundheitsschutz muss ganz oben auf der Agenda stehen und muss für alle AbeitnehmerInnen gelten. Wenn die Bundesregierung nicht den Mut hat, dieses kon- sequent umzusetzen, müssen wir in Schleswig-Holstein selbst handeln. Die gesetzlichen Möglichkeiten dazu haben wir. Lassen Sie uns zügig handeln!
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