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Peter Eichstädt zu TOP 11: Umfassender Nichtraucherschutz mit möglichst wenigen Ausnahmen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 10.05.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 11 – Nichtraucherschutzgesetz (Drucksache 16/1363)Peter Eichstädt:Umfassender Nichtraucherschutz mit möglichst wenigen AusnahmenÜberall dort, wo Raucher und Nichtraucher sich begegnen können, soll der Nichtrau- cherschutz Vorrang haben, argumentiert der Abgeordnete Peter Eichstädt in seiner Re- de. Der Bund ist in seinem Bereich aktiv geworden, nun streben die norddeutschen Länder für ihren Zuständigkeitsbereich eine einheitliche Regelung an. Ein entsprechen- des Gesetz ist vom Kabinett bereits beschlossen worden und befindet sich in der Anhö- rung. Die FDP hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der sich an den Vereinbarungen der Ministerpräsidenten orientiert. Allerdings greift er die niedersächsische Idee der „Rauchergaststätten“ auf, die im Nachbarland von der CDU-FDP-Regierung längst fal- len gelassen wurde. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass in Schleswig-Holstein ein umfassender Nichtraucherschutz mit möglichst wenigen Ausnahmen umgesetzt wird.Die Rede im Wortlaut: Die Diskussion, ob Rauchen bzw. Passivrauchen gesundheitsschädlich ist oder nicht, ist beendet. Die massive Gesundheitsschädigung durch passives Rauchen ist erwie- sen. Selbst die Tabakindustrie bestreitet diese Gesundheitsgefahren durch Passivrau- chen nicht. Die Zahlen und Ergebnisse des deutschen Krebsforschungszentrums wer- den in keiner Diskussion in Zweifel gezogen, es sei denn, man unterhält sich mit Vertre- tern des DEHOGA in Schleswig-Holstein. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Deutschland ist auf dem Weg zu einem umfassenden Nichtraucherschutz. Wir folgen damit anderen europäischen Ländern, in denen bereits vor Jahren konsequente Rege- lungen getroffen worden sind.Es geht nicht darum, Rauchern ihren Genuss zu vermiesen. Diese Entscheidung muss und kann jeder selbst treffen. Von daher, lieber Kollege Garg, ist Ihr Gerede von einem „Kesseltreiben gegen die Raucher“ ziemlich substanzlos und populistisch. Aber überall dort, wo Raucher und Nichtraucher sich begegnen können, soll der Nichtraucher- schutz Vorrang haben.Versuche, einen wirksamen Nichtraucherschutz in Deutschland ohne gesetzlichen Zwang, auf der Basis freiwilliger Regelungen, umzusetzen, sind leider zu häufig ge- scheitert. Diese Bemühungen führten nur zu Insellösungen, aber nicht zu einem umfas- senden Schutz vor Tabakrauch.Nun ist der Bund mit einer ersten Gesetzgebung aktiv geworden. Danach wird das Rauchen grundsätzlich in allen Einrichtungen des Bundes verboten sein. In Be- hörden, Dienststellen, Gerichtsgebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnen, Bussen, Taxen und Fahrgastschiffen sowie in Bahnhöfen. Gleichzeitig wird der Ar- beitsschutz durch den Nichtraucherschutz verbessert und der Jugendschutz ver- schärft, indem das Alter für die Abgabe von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre angehoben wird. Das ist ein Anfang, damit Deutschland nicht weiter Schlusslicht beim Nichtrau- cherschutz in Europa bleibt.Nach der Neuordnung des Föderalismus ist die Gesetzeskompetenz für den Nichtrau- cherschutz in Gaststätten und einigen anderen öffentlichen Bereichen und Einrichtun- gen auf die Länder übergegangen. -3-Die Landesregierung hat, dies ist nicht nur uns allen, sondern auch der FDP bekannt, ein Nichtraucherschutzgesetz im Kabinett beschlossen. Dieses befindet sich in der Anhörung. In diesem Gesetz werden Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen, die sich an der Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz zum Nichtraucherschutz vom 22.3.2007 orientiert.Was sieht der Regierungsentwurf vor? In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Einrichtungen der Erwach- senenbildung, Universitäten, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie allen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser, Tageskliniken und Einrichtungen der Be- hindertenhilfe soll das Rauchen verboten sein. Das gleiche gilt für alle Verwaltungsein- richtungen des Landes und der Kommunen einschließlich landesunmittelbarer Körper- schaften, ebenso in Theatern und Museen. Gleichzeitig sind die Länder übereingekom- men, in Gaststätten und Diskotheken ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen, unabhängig von Größe und Betriebsart zu verwirklichen. Ausnahmen sollen nur in kom- plett abgetrennten Nebenräumen möglich sein. Auch diese Regelung findet sich in dem Kabinettsentwurf.Alles ist also auf einem guten Weg. Einige Bundesländer, darunter auch Niedersachsen, haben zwar zunächst erklärt, sie wollten im Bereich der Gaststätten so genannte libera- le Lösungen zulassen. Stichworte hierzu sind „Eckkneipenregelung“, „inhabergeführte Gaststätten“, in denen das Rauchen weiterhin erlaubt sein soll, sowie mit einem „R“ als Rauchergaststätten gekennzeichnete Gaststätten oder ähnliches mehr.Inzwischen hat sich der Rauch zumindest im norddeutschen Raum etwas gelichtet. Die ursprüngliche Absicht Niedersachsens, solche Regelungen einzuführen, wurde vom Mi- nisterpräsidenten Wulff fallen gelassen - auch auf Druck des Partners FDP. Man hat of- fensichtlich erkannt, dass von der Bevölkerung solche Regelungen nicht gewünscht -4-werden, zum anderen ist aber auch die rechtliche Machbarkeit von Sonderregelungen, bis hin zu verfassungsrechtlichen Erwägungen, kritisch einzustufen.Deshalb zeichnet sich im norddeutschen Raum ab, dass alle Bundesländer –Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, jetzt auch Niedersachsen und, wenn der Regie- rungsentwurf Bestand hat, Schleswig-Holstein - einheitlich in allen Gaststätten, unab- hängig von Größe und Beschaffenheit, den Nichtraucherschutz umsetzen. Lediglich in fest abgetrennten Nebenräumen soll die Möglichkeit bestehen, Raucherzimmer einzu- richten.Damit wäre eine wesentliche Forderung des Ministerpräsidenten, die wir teilen, erfüllt: Für den Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein soll nichts anderes gelten, als in un- seren norddeutschen Nachbarländern. Kein norddeutscher Flickenteppich, sondern einheitliche Regelungen in Deutschlands Norden.Nun ist bei der FDP natürlich bekannt, dass zwischen CDU und SPD in einigen Punkten noch Diskussionsbedarf besteht, sonst hätte sie sich vermutlich den Spaß eines eige- nen Gesetzesentwurfes gar nicht gemacht. Aber sie werden erleben: Wir werden uns einigen.Eigentlich haben wir gedacht, dass wir dieses Thema anhand des von der Regierung angekündigten Gesetzentwurfes diskutieren. Nun ist die FDP vorgeprescht und hat ih- rerseits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist weitestgehend in Ord- nung, er orientiert sich an der Vereinbarung der Ministerpräsidenten zum Nichtraucher- schutz. Lediglich im Bereich der Gaststätten kommt der Gesetzentwurf der FDP nun zu einem anderen Ergebnis, in dem er eine „olle Kamelle“ ausgräbt: Er greift fast wörtlich den alten, in der Zwischenzeit von der FDP-CDU-Koalition in Niedersachsen wieder einkassierten Gesetzentwurf auf, indem er in Gaststätten die Möglichkeit lassen will, auf freiwilliger Basis Raucher bzw. Nichtraucherlokale auszuweisen. Was die FDP nun ge- -5-ritten hat, diesen überholten Entwurf einzubringen und damit einen Hofknicks vor DE- HOGA und Tabakindustrie zu machen, mag jeder selbst bewerten.Wir werden den Gesetzentwurf der FDP, wie es sich gehört, in den Sozialausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss überweisen, ich gehe aber davon aus, dass wir die Beratung und Anhörung gemeinsam mit dem Gesetz, das die Regierung uns ange- kündigt hat, durchführen werden.Wir werden in Schleswig-Holstein überall dort, wo wir die Gesetzeskompetenz zur Re- gelung haben, einen umfassenden Nichtraucherschutz mit möglichst wenigen Ausnahmen durchsetzen. Dabei wird meine Fraktion sich von folgenden Grundsätzen leiten lassen: 1. In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Hochschulen. Sportstätten und anderen Freizeitein- richtungen wird das Rauchen verboten sein. 2. Und natürlich wird auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Kran- kenhäusern, Tageskliniken und Reha-Einrichtungen Rauchen verboten sein. 3. In allen Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen einschließ- lich landesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen wird das Rau- chen verboten. 4. Das gleiche gilt für Theater, Kinos und Museen. 5. Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn zwingende konzeptionelle oder the- rapeutische Gründe dies rechtfertigen. -6-6. Gleichzeitig wird in allen Gaststätten des Landes Schleswig-Holsteins das Rau- chen verboten. Ausnahmen dürfen nur in Nebenräumen gelten. Was abgetrennte Räume sind, was Nebenräume sind, ist dabei noch genau zu definieren.7. Wir wollen einheitliche Regelungen insbesondere im Bereich der Gaststätten in den norddeutschen Ländern, hierbei unterstützen wir ausdrücklich die Intention des Ministerpräsidenten.8. Und wir wollen das Rauchen in Diskotheken wegen der dort erwiesenermaßen besonders hohen Feinstaubbelastung verbieten. Inwieweit auch hier das Rau- chen in Nebenräumen erlaubt werden kann bzw. muss, wird die weitere Diskus- sion ergeben, Aber auch hier soll gelten: Eine norddeutsche Regelung hat Vor- rang vor Kleinstaaterei.Von daher: Schön, dass wir drüber gesprochen haben, Herr Garg, Ihre Initiative war eine Fleißarbeit, aber nicht nötig, mit etwas mehr Geduld hätten Sie sich sogar die Anhörungsergebnisse für Ihre konstruktive Mitarbeit an diesem für die Menschen in Schleswig-Holstein wichtigen Gesetz zunutze machen können.