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10.05.07 , 12:23 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum ÖPNV-Gesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 5 – ÖPNV-Gesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mobil: 0172/541 83 53 Detlef Matthiessen E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 203.07 / 10.05.2007

ÖPNV-Gesetz zu dünn: GRÜNE lehnen es ab
Die Neuregelung für die Finanzierung des Bus-ÖPNV wird von den Grünen grundsätzlich unterstützt. Es ist richtig die Finanzmittel zu bündeln und vom Land auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Deren Aufgabenträger erhalten zukünftig eine jährliche Pauschale zur Sicherstellung einer ausreichenden ÖPNV-Verkehrsbedienung.
Die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr werden bislang an die Verkehrsunter- nehmen gezahlt, die Mittel gehen jetzt an die Kreise und kreisfreie Städte. Diese machen eine Finanzierungsvereinbarung mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Es ist allerdings mutig, wenn die Staatssekretärin Karin Wiedemann in ihrem Schreiben vom 25. April an den Wirtschaftsausschuss behauptet, dass die anfänglichen Bedenken gegen die Kommunalisierung der Bus-ÖPNV-Mittel weitestgehend ausgeräumt seien. Der OVN/VDV-Nord sagt klar und deutlich, dass er die Mittel nicht für ausreichend hält, um das gegenwärtige Verkehrsangebot auch in den nächsten Jahren sicherzustellen. Auch bei der 90 Prozent-Regelung sieht es der Omnibusverband für die Flächenkreise nicht als sichergestellt an, dass die Ansprüche auf Ausgleichsleistungen im Ausbildungs- verkehr auch abgegolten werden.
Spannend ist natürlich die Verteilung der Mittel auf die Kreise. Das Ministerium wird durch das Gesetz ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Finanzierung des Bus-ÖPNV zu regeln. Es geht um die Höhe der Mittel und die Verteilung auf Kreise und kreisfreie Städte. Diese Verordnung liegt im Entwurf vor, das Basisjahr ist 2005.
Für 2007 sind 59,76 Millionen Euro für den Busverkehr vorgesehen, 2008 sinkt der Be- trag auf 58,26 Millionen Euro und 2009 ff auf 57,26 Millionen. Damit werden die Reduzie- rungen bei den Regionalisierungs-Mitteln des Bundes durch die Große Koalition in Berlin aus CDU und SPD, weitergereicht an die Aufgabenträger. Das kritisieren wir scharf, denn Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen sind in unserem Flächenland auf einen attraktiven und bezahlbaren ÖPNV angewiesen. Es ist ein großes Ärgernis, dass wir die mühsam erkämpften Standards im ÖPNV, bei Schiene und Bus, schrittweise wieder verlieren. Aus grüner Sicht muss die Landesregierung hier eine deutliche Priorität bei den Haushaltsmitteln setzen. Wo bleibt da der Einsatz der SPD für den ÖPNV?
In den Jahren 2009 bis 2012 ist vorgesehen, einen noch festzulegenden Anteil der ÖPNV-Mittel nach Anreizkomponenten zu verteilen. Die Methodik der Anreize soll bis Ende 2008 in Abstimmung mit den Aufgabenträgern und unter Beteiligung der Verkehrs- verbände festgelegt werden. Das kann sich z.B. auf die jeweiligen Fahrgastzahlen bezie- hen. Das hielten wir für einen richtigen Weg.
Weitere Punkte, die wir kritisch sehen, erfuhren keine Berücksichtigung im Gesetzge- bungsverfahren. Die Aufstellung des landesweiten Nahverkehrsplanes und die Aufstel- lung der regionalen Nahverkehrspläne sind keine Pflichtaufgaben mehr, hier gilt jetzt eine Kann-Bestimmung. Das ist eine Standardabsenkung, bei der sicher auch Mittel einge- spart werden. Es hat sich aber gezeigt, dass die Aufstellung und die Beschlussfassung über die Verkehrspläne dazu geführt haben, dass sich die PolitikerInnen mit dem Thema beschäftigt haben. Was wollen wir im Nahverkehr, welche Ziele gibt es, wollen wir neue Modelle ausprobieren, Angebote verändern etc. Darum musste sich die Politik jeweils kümmern. Das ist schade, dass diese Regelung wegfällt.
Dem Gesetzesentwurf liegt keine „Mustervereinbarung“ bei, das wäre sicher hilfreich, um eine Vergleichbarkeit zu haben und die Mittelverteilung transparent zu halten. Es sollte auch eine Möglichkeit der Mittelübertragung geben, die Aufgabenträger könnten so Mittel ansparen für größere Investitions-Projekte.
Nach der Kommunalisierung der ÖPNV-Mittel sollten im Weiteren die Konzessionshoheit über die Linien auf die Aufgabenträger übertragen werden. Wir Grüne begrüßen die Bündelung und Kommunalisierung der Bus-ÖPNV-Mittel, wir halten aber die Kürzungen der Mittel für nicht hinnehmbar. Es wird so zu Angebotsverschlechterungen führen, vor allem in der Fläche. Im Ergebnis stimmen wir deshalb gegen das Gesetz.
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