Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Ekkehard Klug: "Elternbeteiligung an Kosten der Schülerbeförderung ist ein verkapptes Schulgeld"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 140/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 10. Mai 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Bildungspolitik / SchülerbeförderungEkkehard Klug: „Elternbeteiligung an Kosten der Schülerbeförderung ist ein verkapptes Schulgeld“ - FDP-Landtagsfraktion fordert Korrektur des Schulgesetzes -In der Landtagsdebatte zu TOP 16 (FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes / Regelungsbereich „Schülerbeförderung“) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Das schleswig-holsteinische Schulgesetz enthält seit Ende Januar neue Bestimmungen zur Schülerbeförderung, die nun seit Wochen im Lande auf breite Kritik stoßen.Mit unserem Gesetzentwurf bieten wir Liberale dem Landtag die Möglichkeit, die umstrittenen neuen Regelungen rückgängig zu machen, das heißt: die alte Rechtslage zum Thema Schülerbeförderung wiederherzustellen.Die FDP-Fraktion war - dies muss ich hinzufügen – von Anfang an gegen die Zwangsbeteiligung der Eltern an 30% der Schülerbeförderungskosten. De facto wird damit ein verkapptes Schulgeld eingeführt - und das widerspricht der an anderer Stelle im Schulgesetz verankerten Schulgeldfreiheit.Die umstrittene Neuregelung ist unsozial. Sie trifft in besonderer Weise die Familien im ländlichen Raum. Sie belastet Familien mit schulpflichtigen Kindern im Vergleich zur alten Regelung in einem bis zu fünffach höheren Umfang.Die seit Ende Januar im Schulgesetz enthaltene Bestimmung besagt, dass die Eltern (oder volljährigen Schüler) 30% des Betrages als Eigenbeteiligung aufwenden müssen, den eine Schülermonatskarte kostet. Wer heute in diesem Bereich eine Elternbeteiligung einfordert, der könnte morgen ebenso eine 30%-ige Beteiligung an den Kosten für Heizung und Strom einführen - oder eine entsprechende Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Elternbeteiligung an beliebigen anderen Kosten des Schulbesuchs. Aus unserer Sicht geht es deshalb auch eine grundsätzliche Frage: Wir wollen verhindern, dass die öffentliche Schule schrittweise für die Eltern immer mehr zur „Bezahlschule“ wird.Im Übrigen steht die in Schleswig-Holstein eingeführte Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung in totalem Gegensatz zu den familienpolitischen Lippenbekenntnissen, mit denen sich die Partner der sogenannten „großen“ Koalition in letzter Zeit gegenseitig zu übertreffen suchen.Wir hoffen daher auf späte Einsicht bei CDU und SPD. Die SPD hat immerhin kürzlich auf ihrem Landesparteitag ein Signal gesetzt und ebenfalls eine Rücknahme der 30%-Regelung gefordert.Aber auch in der Union mehren sich erfreulicherweise ähnliche Stimmen. So hat der Kreistag von Ostholstein mit Stimmen der CDU, der FWG und der FDP einen FDP-Antrag beschlossen, dem zufolge der Landtag aufgefordert wird, die strittigen Schulgesetzbestimmungen wieder aufzuheben.Im Kreistag des Kreises Segeberg hat sich Ende März eine breite Mehrheit aus FDP, Grünen, SPD und CDU gegen eine Umsetzung der Schulgesetzbestimmungen zur Schülerbeförderung ausgesprochen.Ich zitiere aus der Segeberger Lokalausgabe der „Lübecker Nachrichten“ vom 31.März über die Stellungnahme eines CDU- Kreistagsabgeordneten:„Auch Volker Willert (CDU) stimmte der Satzung nicht zu. Früher sei versprochen worden, dass die Kinder nach Schließung der Dorfschulen kostenlos zur Dörfergemeinschaftsschule transportiert werden. Und jetzt müssten die Kommunen zusätzlich Leute einstellen, um Eigenbeteiligung abzurechnen. Willert: „Wir warten lieber darauf, dass der Innenminister uns anweist, das Gesetz umzusetzen“:“Damit schließt sich der paradoxe Teufelskreis der großen Koalitionsdisziplin: Hier im Landtag muss sich Herr Stegner neuerdings um des lieben Koalitionsfriedens willen und zur Schonung der Nerven des Ministerpräsidenten in Zurückhaltung üben, während er auf der Kreisebene von CDU-Kommunalpolitikern als Buhmann für eine Gesetzesklausel abgewatscht wird, die er selber am liebsten wieder streichen möchte.Eine solche trickreiche Doppelstrategie dürfte auch die CDU nicht mehr lange durchhalten können, jedenfalls nicht dann, wenn sie glaubwürdig bleiben will.Auch deshalb setzen wir darauf, dass unser Gesetzentwurf eine Mehrheit finden wird.“Der Gesetzesantrag im Netz unter: http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl16/drucks/1300/drucksache-16- 1338.pdfChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/