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10.05.07 , 12:54 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 10: Elternbeteiligung an Schülerbeförderungskosten ist sinnvoll und gerecht

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 10.05.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 10 - Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 16/1338)
Dr. Henning Höppner:

Elternbeteiligung an Schülerbeförderungskosten ist sinnvoll und gerecht

Der Antrag der FDP, das Schulgesetz nur vier Monate nach Verabschiedung schon wieder zu ändern, ist ein etwas fantasieloses Manöver, insbesondere wenn man feststellt, dass sie nur den alten Gesetzestext abgeschrieben haben.

Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass ich per- sönlich eine Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung für sinnvoll und insgesamt auch für gerecht halte, nicht nur, weil andere Bundes- länder dieses tun und wir in Schleswig-Holstein fast das letzte Bundesland sind, das eine in weiten Bereichen noch kostenfreie Schülerbeförderung hat. Ich halte ei- ne Elternbeteiligung auch deshalb für gerecht, weil in den kreisfreien Städten des Landes, aber auch innerhalb der größeren zentralen Schulstandorte die Eltern von Schülerinnen und Schülern die Beförderungskosten für ihre Kinder zu 100 % selbst tragen und zwar auch dann, wenn die Entfernungen zwischen Schule und Wohnung deutlich über 4 oder 6 km betragen. Gerade aus diesen Gründen heraus eignen sich die Hinweise auf die Schulgeldfreiheit und die sich hieraus herzu lei- tende kostenfreie Schülerbeförderung überhaupt nicht.

Ich habe wie viele andere Kollegen Schreiben von Bürgermeistern und Amtsvorste- hern erhalten, in denen diese feststellen, dass durch die Elternbeteiligung der länd- liche Raum benachteiligt werde. Im Großen und Ganzen kann ich diese Einschät- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



zung nicht teilen. In den Bussen, die die größeren zentralen Schulstandorte anfah- ren, sitzen nebeneinander Schülerinnen und Schüler, die zu einem Großteil kosten- frei fahren, und auch solche, die die Schülermonatskarte zu 100% selbst kaufen müssen. Oft sind es nur ein, zwei oder drei Haltestellen, die den Ausschlag hier- über geben. Ich sehe hier eher einen Vorteil, den die ländlichen Gemeinden ge- genüber den Städten und zentralen Orten haben. Und der besteht auch noch bei einer 30%igen Eigenbeteiligung.

Bedenken Sie bitte, dass auch die Härteklausel in § 114 Abs. 2 Schulgesetz z.B. keine Anwendung in den kreisfreien Städten findet. Obwohl gerade hier die sozia- len Brennpunkte sind und ein sehr viel höherer Anteil an Fürsorgegeldempfängern als in den Landgemeinden besteht.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Frage der Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung in der SPD Schleswig-Holsteins zum Teil heftig diskutiert wird, und es ist klar, dass es hierzu einen Beschluss des SPD-Landesparteitages vom 30.3.2007 gibt. Dass die politischen Parteien und ihre Untergliederungen in ihren programmatischen Äußerungen frei sind, über das Handeln der Regie- rung und der Koalition hinaus zu denken und zu beschließen, ist nicht strittig, son- dern eine Selbstverständlichkeit.

Für meine Fraktion ist aber unstrittig, dass wir das neue Schulgesetz so, wie wir es im Januar beschlossen haben, unterstützen, umsetzen und öffentlich vertreten, auch in den Punkten, die uns nicht besonders gut gefallen. Ein gemeinsam gefun- dener Kompromiss muss von beiden Partnern getragen werden – außer, wenn sich beide Partner aufgrund neuer Argumente und neuer Sachlagen darauf verständi- gen, diesen Kompromiss wieder zu ändern. Dafür gibt es bei der Frage der Schü- lerbeförderung derzeit keine Grundlage. -3-



Die SPD-Landtagsfraktion steht zu der getroffenen Einigung, mit der die Haushalte der Kreise entlastet werden sollen. Wir verweisen ausdrücklich darauf, dass in § 114 Absatz 2 eine Sozialklausel zwingend vorgeschrieben ist, und auf die Sat- zungshoheit der Kreise. Mit Hilfe dieser Satzungen, aber auch mit Überlegungen zur Tarifgestaltung, die in der Tat im Lande von Kreis zu Kreis ausgesprochen un- terschiedlich sind, kann es gelingen, dass es gerechte und auch sozial verträgli- che Größenordnungen der Selbstbeteiligung geben kann, die auch den ländli- chen Raum gegenüber den größeren Gemeinden nicht benachteiligt.

Da die FDP eine Gesetzesinitiative eingebracht hat, wird es uns nicht erspart blei- ben, sie in den Bildungsausschuss zu überweisen. Dies sollte jedoch keine Illusio- nen darüber wecken, dass die vom Ausschuss zu treffende Beschlussempfehlung die einer Ablehnung sein wird.

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