Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Torsten Geerdts zu TOP 45: Bürgerbeauftragte gibt Hinweise auf konkreten sozialpolitischen Handlungsbedarf
SozialpolitikNr. 181/07 vom 10. Mai 2007Torsten Geerdts zu TOP 45: Bürgerbeauftragte gibt Hinweise auf konkreten sozialpolitischen HandlungsbedarfEs gilt das gesprochene Wort!Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten hat mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im vergangenen Jahr 3006 Eingaben bearbeitet. Davon wurden 83,8 Prozent positiv für den Petenten abgeschlossen. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion danke ich Frau Wille-Handels und ihrem Team.Ich will gleich eingangs, gerade nach dem Lesen des vorliegenden Berichtes, nochmals den Vorschlag meiner Fraktion wiederholen, nicht nur die Bürgerbeauftragte sondern auch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages anzusiedeln. Das macht Sinn. Die inhaltlichen Übereinstimmungen sind gegeben. Synergien wollen wir nutzen. Wir wollen das Geld noch zielgerichteter in Beratung und weniger in Verwaltung investieren.Die CDU Fraktion will zwei völlig unabhängige und eigenständige Beauftragte mit einer gemeinsamen Verwaltungseinheit. Den größten Beratungsbedarf gab es, wie konnte es auch anders sein, bei den Auswirkungen der Reformgesetzgebung Hartz IV. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 Während sich die größte Arbeitsmarktreform positiv auf die Beschäftigungssituation in Deutschland auswirkt, müssen wir als Sozialpolitiker aber auch feststellen, dass die Schwächeren in unserer Gesellschaft immer noch nicht ausreichend gefördert werden. Es ist daher unsere Pflicht, daran zu erinnern, dass dem Fordern auch ein verstärktes Fördern gegenübergestellt werden muss.Und die Bürgerbeauftragte weist richtigerweise erneut daraufhin, dass es keine Regelung des atypischen Bedarfes gibt. Ein so genannter atypischer Bedarf entsteht aber auch Hartz IV-Empfängern im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechtes mit einem Kind nach einer Scheidung. Wer will eigentlich bestreiten, dass dem von Frau und Kind getrennt lebenden Vater ein höherer Bedarf entsteht, wenn er beispielsweise alle 14 Tage am Wochenende sein Kind betreut. Dieser Bedarf ist bisher nicht abgedeckt.Mit einer solchen Gesetzgebung, meine Damen und Herren, erweisen wir dem von einem Elternteil getrennt lebenden Kind einen Bärendienst. Wenn wir heute alle, selbstverständlich miteinander formulieren, dass Familie überall dort ist, wo Eltern für Kinder Verantwortung übernehmen, dann gibt es hier einen ganz konkreten sozialpolitischen Handlungsbedarf.Die Bürgerbeauftragte stellt weiter fest, dass ein Großteil von Petenten noch immer über eine mangelhafte oder sogar fehlende Beratung klagt. Vermehrt wird der Umgangston von Mitarbeitern als unfreundlich und abweisend beschrieben. Hartz IV Empfänger sind keine Bittsteller und keine Allmosenempfänger. Sie sind Leistungsempfänger, die zum Großteil über viele Jahre in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt haben.Diese Kritik trifft nur eine Minderzahl von Arbeitsgemeinschaften und eine Minderzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Bürgerbeauftragte stellt aber leider auch fest, dass die mangelnde fachliche Beratung sowie das teilweise nicht akzeptable Verhalten einzelner Ansprechpartner eine Ursache der weiteren Steigerung der Petitionen ist. Dieses Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter führt zu zahlreichen Widersprüchen und zu einer Klagewut.Noch immer sind Hartz IV Bescheide unverständlich. Ich halte es im Umgang mit Hartz IV Empfängern für nicht akzeptabel, dass in vielen Fällen den Bescheiden jegliche Erläuterungen fehlen. Das werden die Betroffenen nicht akzeptieren und die Politik darf es auch nicht.Im Tätigkeitsbericht 2004 hat die Bürgerbeauftragte die Arbeit der Servicestellen im Lande beanstandet. Diese Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige waren den Betroffenen damals nicht bekannt. Sie hatte daher vorgeschlagen, dass sich der Landtag sowie die Seite 2/3 Landesregierung mit dem damaligen Umsetzungsergebnis auseinandersetzen sollten.Zwischenzeitlich ist ein runder Tisch bei der deutschen Rentenversicherung Nord gegründet worden. Bürgerbeauftragte und Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen arbeiten dort mit. Ein weiterer Beleg für die Masse an Schnittstellen beider Beauftragtenstellen.Die Zeilen zum Ist-Zustand der Servicestellen im aktuellen Bericht der Bürgerbeauftragten beruhigen mich nicht. Denn es heißt dort lediglich, dass davon ausgegangen wird, dass die Arbeit des Runden Tisches dazu beiträgt, dass die Servicestellen die gesetzlichen Aufgaben noch besser erfüllen müssen. Das, meine Damen und Herren, ist unzureichend. Was nutzen die besten Beratungsstellen, wenn dort kaum jemand hingeht? Dieses Thema müssen wir im Sozialausschuss vertiefen.Abschließend kann ich aus Zeitgründen nur noch auf den Bereich „Kinder- und Jugendhilfe“ eingehen: Die Zahl der Eingaben liegt um 26 Prozent über der des Vorjahres.Eine große Zahl der Eingaben befasste sich mit der Kostenübernahme für die Schulbegleitung behinderter Schülerinnen und Schüler. Hier stellte die Bürgerbeauftragte in einzelnen Fällen fest, dass die beteiligten Jugendämter die Stundenzahl ohne bzw. ohne hinreichende Begründung und gegen die fachliche Empfehlung der Schule zu niedrig ansetzen.Auch dieses Thema müssen wir im Sozialausschuss vertiefen. Denn der Grad der Integration und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, sind die Meßlatte einer wirklich humanen Gesellschaft.Ich danke nochmals der Bürgerbeauftragten und dem gesamten Team. Wir freuen uns auf die weitere Beratung im Sozialausschuss. Seite 3/3