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Wolfgang Baasch zu TOP 45: Anregungen aufgreifen, notwendige Änderungen vornehmen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 10.05.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 45 - Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein – Tätigkeitsbericht für das Jahr 2006 (Drucksache 16/1350)Wolfgang Baasch:Anregungen aufgreifen, notwendige Änderungen vornehmenIch möchte Ihnen auch in diesem Jahr ganz herzlich im Namen der SPD-Fraktion für den vorliegenden Tätigkeitsbericht danken. Ein Bericht, der auch in diesem Jahr einen umfassenden Einblick in die direkte und bürgernahe Arbeit der Bürgerbeauftragten gibt und zugleich einen detaillierten Aufriss darstellt der vielen Probleme die Mensch in unserem Sozialstaat haben kann.Nahezu 3.000 Eingaben in einem Jahr machen deutlich, wie notwendig eine unab- hängige, die Interessen der Menschen aufnehmende Beratungsstelle wie die der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ist. Eine Quote von 83,8% der Einga- ben, denen positiv geholfen werden konnte, ist zum einen ein hervorragendes Ergeb- nis der Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Frau Wille-Handels. Sie ist aber auch und vor allem eine richtige und wirksame Unterstützung für den einzelnen Peten- ten, der sich sonst vielleicht nicht in unserem Sozialstaat zurecht gefunden hätte. Auch an dieser Stelle noch einmal ein großes Dankeschön für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die geleistete Arbeit.Im Bericht wird unter Punkt 3 „Besonderes Thema“ das zweite Jahr SGB II / Hartz IV näher beleuchtet. In dem Bericht wird auch für das Jahr 2006 festgehalten: „Ein Groß- teil der Petenten beklagte weiterhin die mangelhafte oder fehlende Beratung, einen un- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-freundlichen und abweisenden Umgangston von Mitarbeitern, die Art und Dauer der Bearbeitung, die schwere Erreichbarkeit der persönlichen Ansprechpartner und insbe- sondere immer wieder die Unverständlichkeit der Bescheide.“Bei dieser Feststellung verwundert es nicht, dass über ein Drittel aller Eingaben bei der Bürgerbeauftragten sich auf den Themenbereich SGB II konzentrieren. Es ist e- benso erschreckend, dass sich die Praxis der unzureichenden Beratung und der schlechten bzw. nicht transparenten Nachvollziehbarkeit von Bescheiden der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen kaum verändert hat. Zumal dieses ja auch bereits schon im Abschlussbericht des Ombudsrates zum SGB II fest- gehalten wurde. Der Ombudsrat hat in seinem Abschlussbericht kritisiert, dass auch 1 ½ Jahre nach Einführung des Arbeitslosengeldes II noch keine besser verständli- chen Bescheide entwickelt worden sind. Solange die Bescheide in einer Sprache ab- gefasst sind, die für die Mehrheit der Betroffenen schwer verständlich ist, dürfen dar- aus resultierende falsche Interpretationen nicht allein zu Lasten der Betroffenen ge- hen. Der Ombudsrat forderte damals bürgerfreundliche Verfahren durch klare und nachvollziehbare Bescheide. Ich glaube, dass mit einer Umsetzung entsprechender Forderungen, wie vom Ombudsrat oder auch im Bericht der Bürgerbeauftragten, viele Eingaben ihre Grundlage verlieren. Dass dies dringend notwendig ist, zeigt auch ein Blick auf die Entwicklung der Arbeitsmarktlage.Natürlich und erfreut haben wir festzustellen, dass sich die Situation am Arbeitsmarkt deutlich verbessert hat. Gleichzeitig bleibt aber auch festzuhalten, dass für einen Teil von Langzeitarbeitslosen eine Rückkehr in den so genannten ersten Arbeitsmarkt nicht realistisch ist. Hier wird es auch in Zukunft viele Menschen geben, die auf Unterstüt- zung und Hilfe nach dem SGB II angewiesen sind.Wer, wie wir Sozialdemokraten, die Begriffe Fördern und Fordern ernst nimmt, muss dann auch dafür sorgen, dass Beratung und Unterstützung, wie sie nach dem SGB II -3-vorgesehen sind, wirksam und vor allem in Übereinstimmung mit den Betroffenen um- gesetzt werden. Der ausschließliche Verweis auf die so genannten 1-Euro-Jobs ist z.B. keine Lösung, da dieses Instrument der 1-Euro-Jobs nicht zurück in den ersten Arbeitsmarkt führt, sondern im Wesentlichen als Test für die Arbeitsbereitschaft ange- sehen wird. Die Änderungsvorschläge der Bürgerbeauftragten in diesem Bereich ma- chen deutlich, dass hier akuter Regelungsbedarf besteht.Abschließend will ich nur stichwortartig aufgreifen, dass es erfreulich ist, im Bereich der Pflegeversicherung weniger Eingaben bei der Bürgerbeauftragten zu sehen, dass Fragen aus dem Bereich Behindertenrecht und Schwerbehindertenrecht immer noch einen großen Umfang einnehmen, dass die Frage der Finanzierung von Kindergeld und Kindergeldzuschlag über Familienkassen gerade an einem Ort in Schleswig- Holstein noch hohen Nachbesserungsbedarf hat, dass wir alle diese Fragen vertiefend im Sozialausschuss des Landtages diskutieren sollten.Die im Bericht aufgeführten Einzelfälle geben wie immer einen sehr direkten Blick auf die Fragestellungen, auf die Probleme der Menschen mit den sozialen Sicherungssys- temen wieder und zeigen doch sehr deutlich, wie notwendig Hilfe und Unterstützung in vielen Fällen ist. Der Bericht macht deutlich, wie wichtig und wie notwendig die Einrichtung der Bürger- beauftragten für soziale Angelegenheiten ist. Für uns im Parlament besteht die Aufga- be, die Diskussion eines solchen Berichtes mit dem Ziel zu führen, notwendige Ände- rungen vorzunehmen. Dabei sollten wir die Aussage im Tätigkeitsbericht, die die bundesgesetzlichen Ände- rungen zum SGB II betreffen, sehr ernst nehmen – da heißt es, insgesamt betrachtet, führten die vorgenommenen Gesetzesänderungen aber zu Verschärfungen und Ver- schlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Das kann nicht unser Ziel sein und ist es nicht. Wir wollen bürgerfreundliche Verfahren und klare und nachvollziehbare Bescheide.