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Lars Harms zu TOP 45 - Tätigkeitsbericht 2006 der Bürgerbeauftragten
Presseinformation Kiel, den 10.5.2007 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 45 Tätigkeitsbericht 2006 der Bürgerbeauftragten für soziale für Angelegenheiten Drs. 16/1350Die Bürgerbeauftragte leistet nicht nur eine erstklassige Beratung und Unterstützung derBürgerinnen und Bürger, sondern ihre Berichte bilden einen wichtigen Baustein für die Arbeit derAbgeordneten. Ich möchte mich ausdrücklich bei Birgit Wille-Handels für ihre gute undkonstruktive Arbeit bedanken.Birgit Wille-Handels kommt nämlich tagtäglich mit Vielen im Land ins Gespräch und spürt damitals erste die Auswirkungen eines Gesetzes oder einer veränderten Zuständigkeit. Umfangreicherals in unseren Abgeordneten-Sprechstunden verschafft sich die Bürgerbeauftragte einen gutenÜberblick über die gesellschaftliche Wirklichkeit. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: schnellerals die Presse erhielt die Bürgerbeauftragte Kenntnis über die Probleme der Familienkasse, die sichbereits als strukturelle Überforderungen erwiesen, als die Presse noch über Einzelfälle mutmaßte.Die Bürgerbeauftragte spürt Schwachstellen in Gesetzen auf, benennt sie und schlägt 2Veränderungen vor. Der SSW nimmt diese Anregungen gerne auf: so fußen eine Reihe vonAnträgen auf ihren Analysen und Empfehlungen.Der Bericht legt wieder einmal den Finger in die Wunde. Ich möchte von den aufgeführtenMissständen lediglich drei heraus greifen:Da sind zum einen unverständlich formulierte Bescheide, die bei den Betroffenen nichtverstanden werden. Hintergrund der juristisch gehaltenen Texte ist in der Regel die Vermeidungvon Rechtsansprüchen. Was gerichtsfest formuliert ist, ist noch lange nicht bürgerfreundlichgeschrieben. Wer von uns einmal einen derartigen Bescheid vorlegt bekommt, muss meist selbsterst einmal zweimal lesen, bevor sich der Sinn erschließt. Dabei gehen wir Abgeordnetentagtäglich mit Texten um. Da kann man sich gut ausmalen, wie oft ein normaler Bürger einenBehördenbrief lesen muss, bevor er begreift, ob seinem Antrag stattgegeben worden ist odernicht. Diese unhaltbaren Zustände beklagt die Bürgerbeauftragte nicht zum ersten Mal. Es ist sehrbedauerlich, dass sich zwischenzeitlich so wenig an der Gestaltung der Bescheide getan hat. DerSSW erwartet eine entsprechende Initiative der Landesregierung, um die Behörden zu einerbürgerfreundlichen Sprache anzuhalten.Ein anderer Punkt, den ich exemplarisch heraus greifen möchte, ist das Dauerthema Hartz IV.Die Bürgerbeauftragte erfährt hautnah, was das Knebelgesetz Hartz IV anrichtet. Sie schreibt,dass die Gesetzesänderungen zu Hartz IV insgesamt betrachtet, ich zitiere, zu „Verschärfungenund Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger“ geführt haben. Verschärfungen undVerschlechterungen ziehen sich durch den gesamten Gesetzesvollzug. Wer früher Sozialhilfebezog und jetzt auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, muss um jeden Mehrbedarf streiten. ObDiabetiker, Gehbehinderter oder ein Mann nach einer extremen Gewichtszunahme, spielt für denEntscheider im Amt keine Rolle. Dabei liegt der Mehrbedarf doch auf der Hand; aber normalerMenschenverstand scheint in diesem Zusammenhang sowieso keine Rolle mehr zu spielen. 3Dass Hartz IV zur kontrollierenden Armenverwaltung pervertiert, zeigt das Verhalten einigerAußendienstler bei Hausbesuchen, die die Privatsphäre von Hilfeempfängern systematischverletzen. Dieses Verhalten kritisiert übrigens auch der Landesdatenschützer in seinem Berichtausdrücklich. Dieses Problem muss schleunigst beseitigt werden. Es darf eigentlich gar nicht erstder Eindruck entstehen, als kontrolliere hier ein Obrigkeitsstaat seine Almosenbezieher. Leiderbefürchte ich, dass sich bereits in vielen Köpfen das Bild von Sozial-Schmarotzern eingenistet hat,obwohl dies definitiv ein schiefes Bild ist.Ein weiterer Punkt in dem Bericht betrifft die Eingliederungshilfe für Kinder. Schon zum Berichtdes Behindertenbeauftragten habe ich eine Initiative bezüglich der besseren Verzahnung derEingliederungshilfe angeregt. Im Bericht der Bürgerbeauftragten wird illustriert, welche Folgendie derzeitige, willkürliche Anwendung haben kann. Man muss sich nur das Beispiel desGrundschülers anschauen, dessen Eltern für eine zeitlich angemessene Betreuung während derSchulzeit streiten müssen. Solche Fälle gibt es vielfach und gleich gelagerte Fälle, werden inunserem Bundesland unterschiedlich beschieden – je nachdem in welchem Kreis man lebt. Dakann es schon mal passieren, dass wenn man in einen Nachbarkreis umzieht, man seineLeistungen auf einmal gestrichen bekommt, obwohl sich objektiv nichts geändert hat und immernoch Hilfebedarf besteht. Die derzeitigen Verfahren müssen deshalb gründlich überdacht werdenund wir brauchen einen einheitlichen Rahmen, der so etwas, wie das gerade eben Geschilderte,ausschließt.