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10.05.07 , 15:33 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 45 - Tätigkeitsbericht 2006 der Bürgerbeauftragten

Presseinformation Kiel, den 10.5.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 45 Tätigkeitsbericht 2006 der Bürgerbeauftragten für soziale für Angelegenheiten Drs. 16/1350


Die Bürgerbeauftragte leistet nicht nur eine erstklassige Beratung und Unterstützung der
Bürgerinnen und Bürger, sondern ihre Berichte bilden einen wichtigen Baustein für die Arbeit der
Abgeordneten. Ich möchte mich ausdrücklich bei Birgit Wille-Handels für ihre gute und
konstruktive Arbeit bedanken.


Birgit Wille-Handels kommt nämlich tagtäglich mit Vielen im Land ins Gespräch und spürt damit
als erste die Auswirkungen eines Gesetzes oder einer veränderten Zuständigkeit. Umfangreicher
als in unseren Abgeordneten-Sprechstunden verschafft sich die Bürgerbeauftragte einen guten
Überblick über die gesellschaftliche Wirklichkeit. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: schneller
als die Presse erhielt die Bürgerbeauftragte Kenntnis über die Probleme der Familienkasse, die sich
bereits als strukturelle Überforderungen erwiesen, als die Presse noch über Einzelfälle mutmaßte.
Die Bürgerbeauftragte spürt Schwachstellen in Gesetzen auf, benennt sie und schlägt 2
Veränderungen vor. Der SSW nimmt diese Anregungen gerne auf: so fußen eine Reihe von
Anträgen auf ihren Analysen und Empfehlungen.


Der Bericht legt wieder einmal den Finger in die Wunde. Ich möchte von den aufgeführten
Missständen lediglich drei heraus greifen:
Da sind zum einen unverständlich formulierte Bescheide, die bei den Betroffenen nicht
verstanden werden. Hintergrund der juristisch gehaltenen Texte ist in der Regel die Vermeidung
von Rechtsansprüchen. Was gerichtsfest formuliert ist, ist noch lange nicht bürgerfreundlich
geschrieben. Wer von uns einmal einen derartigen Bescheid vorlegt bekommt, muss meist selbst
erst einmal zweimal lesen, bevor sich der Sinn erschließt. Dabei gehen wir Abgeordneten
tagtäglich mit Texten um. Da kann man sich gut ausmalen, wie oft ein normaler Bürger einen
Behördenbrief lesen muss, bevor er begreift, ob seinem Antrag stattgegeben worden ist oder
nicht. Diese unhaltbaren Zustände beklagt die Bürgerbeauftragte nicht zum ersten Mal. Es ist sehr
bedauerlich, dass sich zwischenzeitlich so wenig an der Gestaltung der Bescheide getan hat. Der
SSW erwartet eine entsprechende Initiative der Landesregierung, um die Behörden zu einer
bürgerfreundlichen Sprache anzuhalten.


Ein anderer Punkt, den ich exemplarisch heraus greifen möchte, ist das Dauerthema Hartz IV.
Die Bürgerbeauftragte erfährt hautnah, was das Knebelgesetz Hartz IV anrichtet. Sie schreibt,
dass die Gesetzesänderungen zu Hartz IV insgesamt betrachtet, ich zitiere, zu „Verschärfungen
und Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger“ geführt haben. Verschärfungen und
Verschlechterungen ziehen sich durch den gesamten Gesetzesvollzug. Wer früher Sozialhilfe
bezog und jetzt auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, muss um jeden Mehrbedarf streiten. Ob
Diabetiker, Gehbehinderter oder ein Mann nach einer extremen Gewichtszunahme, spielt für den
Entscheider im Amt keine Rolle. Dabei liegt der Mehrbedarf doch auf der Hand; aber normaler
Menschenverstand scheint in diesem Zusammenhang sowieso keine Rolle mehr zu spielen. 3
Dass Hartz IV zur kontrollierenden Armenverwaltung pervertiert, zeigt das Verhalten einiger
Außendienstler bei Hausbesuchen, die die Privatsphäre von Hilfeempfängern systematisch
verletzen. Dieses Verhalten kritisiert übrigens auch der Landesdatenschützer in seinem Bericht
ausdrücklich. Dieses Problem muss schleunigst beseitigt werden. Es darf eigentlich gar nicht erst
der Eindruck entstehen, als kontrolliere hier ein Obrigkeitsstaat seine Almosenbezieher. Leider
befürchte ich, dass sich bereits in vielen Köpfen das Bild von Sozial-Schmarotzern eingenistet hat,
obwohl dies definitiv ein schiefes Bild ist.


Ein weiterer Punkt in dem Bericht betrifft die Eingliederungshilfe für Kinder. Schon zum Bericht
des Behindertenbeauftragten habe ich eine Initiative bezüglich der besseren Verzahnung der
Eingliederungshilfe angeregt. Im Bericht der Bürgerbeauftragten wird illustriert, welche Folgen
die derzeitige, willkürliche Anwendung haben kann. Man muss sich nur das Beispiel des
Grundschülers anschauen, dessen Eltern für eine zeitlich angemessene Betreuung während der
Schulzeit streiten müssen. Solche Fälle gibt es vielfach und gleich gelagerte Fälle, werden in
unserem Bundesland unterschiedlich beschieden – je nachdem in welchem Kreis man lebt. Da
kann es schon mal passieren, dass wenn man in einen Nachbarkreis umzieht, man seine
Leistungen auf einmal gestrichen bekommt, obwohl sich objektiv nichts geändert hat und immer
noch Hilfebedarf besteht. Die derzeitigen Verfahren müssen deshalb gründlich überdacht werden
und wir brauchen einen einheitlichen Rahmen, der so etwas, wie das gerade eben Geschilderte,
ausschließt.

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