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10.05.07 , 16:19 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Unternehmenssteuerreform

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10 – Änderung des Schulgesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 205.07 / 10.05.2007

Unternehmenssteuerreform: Das darf die schleswig- holsteinische Landesregierung nicht mitmachen!
Bei der Anhörung zur geplanten Unternehmenssteuerreform im Finanzausschuss des Bundestages haben die meisten Sachverständigen Konzeption und Details der Unter- nehmensteuerreform der Großen Koalition umfassend kritisiert.
Deutlich wurde die Reformlücke für den Mittelstand herausgestellt. Die Gegenfinanzie- rung belastet vor allem inländische mittelständische Unternehmen. Rechtssicherheit, Vereinfachung und Planungssicherheit für den Mittelstand bleiben völlig auf der Stre- cke. Darüber hinaus wird die deutliche Privilegierung der Fremdfinanzierung die Ei- genkapital-Basis des Mittelstandes dramatisch verschlechtern.
Es ist unverantwortlich, dass die Große Koalition hier die Investitionsbedingungen von kleinen Firmen, Handwerksbetrieben und Selbstständigen um fast eine Milliarde Euro verschlechtert und ihnen zusätzlich bürokratische Lasten in Höhe von fast 200 Millio- nen Euro aufbürdet. Die Reform ist unsystematisch und kompliziert, die neuen Vor- schriften führen zu mehr Aufwand bei den Unternehmen und in der Finanzverwaltung.
Das Gesetz hat drei große Schwächen:
• Kleine Unternehmen sollen die Steuersenkung der großen Kapitalgesellschaf- ten bezahlen. • Die öffentliche Finanzverwaltung braucht noch mehr Personal, weil alles kom- plizierter wird. • Den öffentlichen Haushalten drohen hohe Steuerausfälle.
1/2 Das darf die schleswig-holsteinische Landesregierung nicht mit machen! Meine Da- men und Herren von CDU und SPD, stimmen Sie gemeinsam mit uns für den Antrag des SSW!
Es kann doch nicht sein, dass zukünftig nicht die Höhe des Einkommens, sondern die Qualität des Steuerberaters über die Höhe der Steuerlast entscheidet. Es kann doch nicht sein, dass das "Leistungsfähigkeitsprinzip" durch das "Beraterprinzip" ersetzt wird. Die Große Koalition ist in Berlin wie in Kiel angetreten, um Bürokratie abzubau- en, und nicht, um neue aufzubauen.
So wurde in Berlin im September 2006 ein Normenkontrollrat eingerichtet, der auch den Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuer geprüft hat. Der Normenkontrollrat be- klagt, dass allein die reduzierten Sofortabschreibungen dauerhafte bürokratische Be- lastungen für drei Millionen kleine Unternehmen und für Selbstständige mit sich brin- gen würden. Der Normenkontrollrat wird seine „Feuertaufe“ nur bestehen, wenn es ihm gelingt, diesen neuen bürokratischen Wahnsinn zu stoppen und das Gesetz einer Generalrevision zu unterziehen.
Während sich CDU und SPD schnell auf die Reduzierung der Steuersätze einigen konnten haben sie bei der Gegenfinanzierung voll versagt. Die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen schaden dem Investitionsklima, die steuerliche Subventi- onierung der Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland wurde nicht gestrichen. Hingegen können die Kosten für Arbeitsplatzverlagerungen von Kapitalgesellschaften auch nach der Steuerreform noch steuersparend geltend gemacht werden, während die entspre- chenden Gewinne nahezu steuerfrei eingenommen werden können.
Die Sachverständigen in Berlin gehen davon aus, dass das neue Gesetz bis zu 10 Mil- liarden Euro Steuerausfälle pro Jahr verursacht. Die kommunalen Spitzenverbände rechnen mit 2 Milliarden Euro Mindereinnahmen für Städte und Gemeinden - trotz der geplanten Absenkung der Gewerbesteuerumlage. Die den Kommunen zugesagte Auf- kommensneutralität wird bei weitem nicht erreicht.
Meine Damen und Herren, weitere Risiken für die öffentlichen Haushalte können wir uns nicht leisten! Wir Grünen fordern, dass die Steuerreform durch diejenigen Unter- nehmen finanziert wird, die von den niedrigen Steuersätzen profitieren. Die Unterneh- menssteuerreform muss für die öffentlichen Haushalte aufkommensneutral sein, sie muss den Mittelstand fördern, und sie muss Investitionen und Innovationen unterstüt- zen, statt ihnen zu schaden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf der Großen Koalition in Berlin erfüllt all diese Bedin- gungen nicht. Meine Fraktion lehnt ihn deshalb ab.
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