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Thomas Rother zu TOP 40: Wir brauchen einheitliche Standards und Systeme
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 10.05.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 40, Electronic Government in Schleswig-Holstein (Drucksache 16/1141 und 16/1353)Thomas Rother:Wir brauchen einheitliche Standards und SystemeVerwaltungsstrukturreform und Verwaltungsmodernisierung umfassen eine Reihe von Einzelthemen, die nicht erst seit Bestehen der Großen Koalition bearbeitet werden, sondern in einer Großorganisation wie der öffentlichen Verwaltung ein Dauerthema sind. Ein wesentliches Element davon ist das Electronic Government.Während andere Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung stark in der öffentlichen Kritik stehen, verfügt E-Government über eine erstaunlich große Akzeptanz. Sel- ten habe ich zu diesem Themenbereich eine so positive Presse wie in Bezug auf die CeBit-Beteiligung Schleswig-Holsteins in diesem Jahr gelesen. Umfragen machen den hohen Bedarf bei den Kunden der öffentlichen Verwaltung nach E-Government- Lösungen deutlich.Eine zusätzliche Dynamik ist in diesem Bereich durch die Vorgabe der EU- Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf effektivere Verwaltungsverfahren gegenüber Unternehmen der Dienstleistungsbranche entstanden, die bis Ende 2009 umzusetzen ist. Das dient dann in der Konsequenz allen Gewerbetreibenden, die somit praktische- re Lösungen für Behördenkontakte erwarten können. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Enorm ist das im Bericht genannte Einsparpotenzial beim Vorantreiben von E- Government-Lösungen. Selbst wenn nur Teile davon realisiert werden können, amorti- sieren sich die Investitionen in geringer Zeit. Bislang sind die Ergebnisse jedoch mager und bieten wenig Anlass zu Euphorie. Damit sich dieses ändert ist es erforderlich, dass die verschiedenen Träger öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten und einheit- liche Standards und Systeme verwenden. E-Government wird zu einem Schildbür- gerstreich, wenn jede Kommune, jeder Kreis, jede Angebotsebene unterschiedlich vorgeht und am Ende nicht kompatibel ist – oder nur mit großem Zusatzaufwand kom- patibel gemacht werden kann.Viele werden die Beispiele zu den Verfahren zur Kfz.-Zulassung oder im Meldewesen kennen, deren Vielzahl und Inkompatibilität sich keine Branche in der Wirtschaft leisten würde. Daher ist für mich der interessanteste Punkt in dem Bericht das Vorhaben der Landesregierung, ein E-Government-Gesetz zu erarbeiten, das zur Vorgabe von Standards und auch Produktvorgaben ermächtigen soll. Unser Gesetz für die För- derung der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation in der öffentlichen Ver- waltung aus dem Jahr 2003 scheint dafür nicht auszureichen.Auch die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen Landesregierung und kom- munalen Landesverbänden ist in der Praxis leider weitgehend gescheitert – also ist ei- ne gesetzliche Regelung erforderlich. Dennoch ist innerhalb der kommunalen Familie und zwischen Land und Kommunen in der Vergangenheit einiges auf den Weg ge- bracht worden: Alle Kommunalverwaltungen sind direkt oder indirekt über die Kreisnetze an das Landesnetz angeschlossen. Damit kann auch endlich das elekt- ronische Rückmeldeverfahren innerkommunal laufen.In nahezu allen Kreisen und kreisfreien Städten sind die so genannten Kopfstellen für Geodaten in Betrieb oder im Aufbau. Die IT-Ausstattung für den Schulbereich wird nicht nur standardisiert, sonder auch in Punkto Hardware verbessert. Immer mehr -3-Kommunalverwaltungen schließen sich an die gemeinsamen KITS-Komponenten (KITS = Kommunale IT-Standards) an.Finster sieht es immer noch in Bezug auf einen Formularservice insbesondere bei den Kommunen aus. Genauso ist die Möglichkeit, Behördenangelegenheiten per Inter- net – also ähnlich wie E-Banking – zu regeln, in Schleswig-Holstein nur spärlich vor- handen. Und das obwohl immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internet- Anschluss verfügen und diesen für auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nutzen möchten. Die schon genannten Umfragen sprechen von rund 70% der Bevöl- kerung, die dies wünschen.Genauso bleibt es eine Aufgabe, diese Standards nicht nur innerhalb des Bundeslan- des, sondern natürlich möglichst bundesweit zu vereinbaren. Denn manchmal ist ei- nem das Nachbarbundesland – zumindest räumlich oder arbeitsplatzbezogen – näher als die eigene Gemeindeverwaltung. Auch an einheitlichen Verfahren bei der Polizei oder der Finanzverwaltung sollte weiter gearbeitet werden.Wir sollten in der Beratung in den Ausschüssen Innen / Recht und Finanzen die Gele- genheit nutzen, unseren Landes-E-Government-Fahrplan zu überprüfen, die Möglich- keiten, Dataport zu stärken, zu erörtern und uns die Grundzüge des Gesetzentwurfes vorstellen zu lassen.Insbesondere ist in Bezug auf Dataport zu erörtern, ob es eine Lösung dafür geben kann, dass beim Vergabeverfahren auf Ausschreibungen verzichtet werden kann – natürlich unter Berücksichtigung des EU-Rechts – um damit die erforderliche, für ei- nen wirtschaftlichen EDV-Betrieb notwendige Einheitlichkeit der öffentlichen Verwal- tung nicht durch eine widersinnige wettbewerbsrechtliche Regelung unterlaufen zu müssen – wie in der Hansestadt Lübeck geschehen.