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10.05.07 , 17:26 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum E-Government-Bericht

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 144/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 10. Mai 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/ E-Government
Wolfgang Kubicki zum E-Government-Bericht In seinem Redebeitrag zu TOP 40 (Bericht zum Electronic Government in Schleswig-Holstein) erklärte der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Das Thema E-Government umschreibt schon seit längerem eine der größten Herausforderungen, die sich an die Verwaltungen der Zukunft stellen.
Aufgabe von E-Government ist es, die sich ständig fortentwickelnden Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie in unsere staatliche Aufgabenerfüllung einzubringen. Nicht nur die europaweit tätigen Unternehmen entwickeln für sich und ihre Kunden einen europäischen Informations- und Kommunikationsraum.
Auch die öffentlichen Stellen aller Mitgliedstaaten müssen an diesem Informations- und Kommunikationsraum mitwirken und ihn für ihre Zwecke nutzen. Wie gut ein Staat Informations- und Kommunikationstechnologie für seine Arbeit einsetzt, bestimmt mit über die Qualität, mit der seine Bürgerinnen und Bürger in Europa leben, arbeiten und wirtschaften.
Wir als FDP-Fraktion haben im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass ein zügiger Ausbau des elektronischen Verwaltungsablaufes darüber hinaus Potenziale für schnellere Verwaltungsverfahren und auch eine schlankere Verwaltungsstruktur bietet.
Daher haben wir im Jahr 2003 als Erste einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes eingebracht, mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Verwaltungsaktes zu schaffen. Unsere Vorschläge wurden dann ja auch im damaligen Regierungsentwurf von rot-grün wortgleich übernommen.
Seitdem ist im Bereich der E-Government viel geschehen, wie beispielsweise beim elektronischen Grundbuch oder im Mahnverfahren, wie auch im Bericht ausgeführt wird.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Aber es bestehen auch noch große Baustellen. So soll das elektronische KFZ- Zulassungswesen noch optimiert und die elektronischen Verfahren zur Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen oder – abmeldungen erst noch eingeführt werden.
Auch wird im Bericht ausgeführt, dass die Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen zum Aufbau einer landesweiten E-Government Architektur, nicht den gewünschten Erfolg gehabt hat. Insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie hätten sich die Voraussetzungen geändert – so der Bericht.
Künftig wird der Umsetzungsdruck der Verwaltungen bei der Einführung bzw. Umstellung auf E-Government durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie erheblich steigen.
Nach dem europäischen Binnenmarkt für Waren, von dem wir alle seit Jahren profitieren, geht es mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie um die Errichtung eines europäischen Marktes für Dienstleistungen und somit darum, die Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union so einfach aber auch so schnell wie möglich zu machen.
Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie läuft für ein föderal organisiertes Gemeinwesen wie Deutschland auf ein beträchtliches Umbauprogramm auf allen Ebenen hinaus. Es müssen alle verwaltungsinternen Prozesse und Schnittstellen umfassend und zügig überprüft bzw. angepasst werden, um einheitliche Ansprechpartner und elektronische Prozesse zu gewährleisten. Das gilt ebenso für verschiedene kommunale Behörden untereinander, wie auch zwischen Landes- und Kommunalbehörden, aber auch länderübergreifend. Hier besteht dann auch der wohl größte Gesprächsbedarf gerade mit den Kommunalen Spitzenverbänden.
Konkret gibt die Dienstleistungsrichtlinie vor, in den Verwaltungen einheitliche Ansprechpartner zu schaffen, über welche die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten, von der Beantragung bis zu allen erforderlichen Genehmigungen, abwickeln können.
Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die europäischen Mitgliedstaaten, alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung betreffen, problemlos aus der Ferne elektronisch abwickeln können.
All dies muss bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt sein.
Nach diesem Zeitpunkt wird zu langsames Verwaltungshandeln bei Genehmigungsverfahren zu Konsequenzen führen. Wenn ein Antrag auf Genehmigung, der die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung betrifft, nicht innerhalb von vier Wochen beschieden wird, gilt die Genehmigung als erteilt.
Es liegt also noch viel Arbeit, aber nicht mehr viel Zeit vor uns, die europäischen Vorgaben umzusetzen. Wir sollten daher im Ausschuss zügig mit den Betroffenen – insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden – die Gespräche suchen und zu Lösungen kommen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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