Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Detlef Matthiessen zum australischen Giftmüll für Brunsbüttel
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 29 – Kein australischer Giftmüll nach Brunsbüttel Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der umweltpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Telefax: 0431/988-1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 211.07 / 11.05.2007Kein Giftmüll nach BrunsbüttelDie Verbringung von mehr als 20 000 Tonnen mit Hexachlorbenzol belasteter Abfälle nach Schleswig-Holstein und Deutschland ist noch lange nicht vom Tisch. Zwar hat die zuständige Behörde einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Dies jedoch nur deshalb, weil die Antragstellerin die Auskunft zu verschiedenen Nachfragen nicht er- teilte.Die Firma ORICA will aber nach wie vor das Chaos ihrer Giftmüllablagerungen been- den und den Giftmüll loswerden. Der soll jetzt um den halben Globus geschickt wer- den, um in Deutschland verbrannt zu werden. Für den Transport der mit Hexachlor- benzol belasteten Sonderfracht werden noch "besonders zuverlässige Containerschif- fe" gesucht, ob die Landesbehörden darauf Einfluss nehmen können, bleibt zu klären. Ob dem Hafen Brunsbüttel besondere Rechte und Auflagen zum Umgang mit diesen Stoffen erteilt werden müssen und sollen, ist ebenfalls zu klären.Was mich allerdings in besonderer Weise verwundert, ist die Antwort der Landesregie- rung auf meine kleine Anfrage. Hier wird ausgesagt, es würde sich um eine gebunde- ne Entscheidung handeln, ein Antrag müsse positiv entschieden werden. Ich habe das im Vertrauen auf die Landesregierung zunächst auch akzeptiert.Dies stellt sich jetzt jedoch in einem völlig anderen Licht da. Zum einen hat die EU- Kommission den Ermessensspielraum in einem Schreiben vom 26. März an den BUND, das mir jetzt zur Kenntnis gelangt ist, als sehr weit dargestellt. Zum anderen hat auch die Bundesregierung in der Beantwortung einer Anfrage der Grünen Bundes- tagsfraktion ein Ermessen festgestellt und weist insbesondere die Vorstellungen des NRW-Umweltministers zurück.1/2 Ich zitiere hier nur einmal Art. 4 Abs. 9 Buchstabe a) der EG-Abfallverbringungs- verordnung. Dort heißt es, die Verbringung sei nur zugelassen, wenn der Ausfuhrstaat nicht über die technische Fähigkeit und die notwendigen Anlagen verfügt. Das trifft für Australien ja wohl nicht zu. Das ist ein Industriestaat. Angesichts der Brisanz und der öffentlichen Aufmerksamkeit für dieses Thema fordere ich die Landesregierung auf:1. Ihren Rechtsstandpunkt hinsichtlich der Entscheidungsspielräume noch einmal zu prüfen.2. Bei Neuantragstellung den Landtag unverzüglich zu unterrichten. Der Landtag sollte das Thema dann in den zuständigen Ausschüssen eingehend beraten und die Lan- desregierung dieses beachten. ***