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11.05.07 , 11:52 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 39: Lärm als Stressfaktor Nr. 1 wirksam bekämpfen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 11.05.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 39 - Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Drucksachen 16/1184 und 16/1352)

Sandra Redmann:

Lärm als Stressfaktor Nr. 1 wirksam bekämpfen

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.02.2003 ist – endlich – mit Bundesgesetz vom 24.06.2005 in das Immissionsschutzgesetz aufgenommen und umgesetzt wor- den. Spötter haben es nicht nur in Schleswig-Holstein nach dem Motto „Viel Lärm um nichts“ betitelt und als Beispiel für europäische Regelungswut kritisiert. Ich hoffe sehr, dass dieses Missverständnis hier im Parlament überwunden ist: Wir haben daher ge- meinsam mit unserem Koalitionspartner den Berichtsantrag gestellt und bedanken uns für den nun schriftlich vorliegenden Bericht des Umweltministers.

Das Thema Lärm und dessen Verhinderung ist ein wichtiges Thema: Lärm ist Um- weltverschmutzung, „akustischer Müll“ ist ein Abfallprodukt der modernen Zivilisation. Lärm kann Stress auslösen und zu Nervosität und Konzentrationsstörungen führen. Dauerhafter Lärm bei hohen Pegeln führt zu Gehörschäden. Die Lärmschwerhörigkeit ist die zweithäufigste Berufskrankheit, jährlich 6.000 neue Fälle führen in Deutschland zur Berufsunfähigkeit.

Ein paar weitere Fakten hierzu: 79 % der Bundesbürger fühlen sich durch Straßenver- kehrslärm belästigt, 46 % durch Fluglärm. 12 Millionen Deutsche leben an Straßen mit hoher Dauerbelastung. 17 % aller für den Wehrdienst gemusterten Jugendlichen ha-


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



ben bereits Gehörschäden. Es wird geschätzt, dass die externen Kosten des Lärms in Europa etwa 12 Milliarden Euro betragen.

Lärm kennt keine nationalen Grenzen, es war und ist daher richtig, dass die EU ge- handelt und die Richtlinie zum Umgebungslärm erlassen und in die Pflicht zur Um- setzung gegeben hat. Alle Staaten müssen: o strategische Lärmkarten erstellen, o die Öffentlichkeit breit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen informieren, o Aktionspläne zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete – mit Öffentlichkeitsanhörung – erstellen, o die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölke- rung in ihrem Hoheitsgebiet informieren.

Die Umsetzung in jedem Bundesland ist nicht nur vor dem Hintergrund der europäi- schen Verpflichtung wichtig und darf keine lästige Pflicht darstellen. Sie bietet Chan- cen für die Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen, stärkt die Attraktivität unseres Landes für den Tourismus und die Erholung und kann den Wohnwert von Immobilien heben.

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein läuft und ist auf einem guten Weg. Anders als andere Länder haben wir gemeinsam mit den Gemein- den ein Modell gewählt, das die zusätzlichen Belastungen in einem gestuften Mo- dell zwischen Land und Kommunen teilt.

Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen sind aus meiner Sicht folgende Forde- rungen zu erfüllen: Vor allem Säuglinge und Kinder müssen vor Lärm geschützt wer- den; Säuglinge werden durch Lärm in ihrer Entwicklung stark gehemmt. Schwangere, Kranke und Ältere sind besonders schutzbedürftig gegenüber Lärm. Höhere Lärmbe- -3-



lastung ist vor allem bei ärmeren Familien und Alleinerziehenden am Wohnort ein gro- ßes Problem, das gelöst werden muss. Daher muss der Bevölkerung frühzeitig und umfassend die Mitwirkungsmöglichkeit an der Erstellung der Aktionspläne eingeräumt werden.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Stressfaktor Nr. 1, den Lärm, wirksam in Schleswig-Holstein zu bekämpfen.

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