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11.05.07 , 12:01 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 149/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 11. Mai 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Umwelt/ Umgebungslärmrichtlinie
Günther Hildebrand zur Umsetzung der Umgebungs- lärmrichtlinie In seinem Redebeitrag zu TOP 39 (Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Herzlichen Dank dem Ministerium und dem Minister für den Bericht, den wir beziehungsweise dessen Konsequenzen wir natürlich im Ausschuss noch weiter zu erörtern haben.
Umfragen belegen, dass der Lärm von den Menschen als einer der am meisten belastenden Umweltbeeinträchtigungen empfunden wird. Es ist daher auch kaum ein Wunder, dass es bereits zahlreichen bundes- und landesrechtliche Vorschriften gibt, die Planungen von Vorhaben, Lärm verursachende Anlagen, aber auch gewerbliche und private Betätigungen aus Gründen des Lärmschutzes Beschränkungen unterwerfen.
Die Generalklausel des § 1 Bundesimmissionschutzgesetz enthält deshalb den umfassenden Ansatz, Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen solcher Einwirkungen vorzubeugen.
Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen sollen auch erhebliche Belastungen vermieden werden.
Der Immissionsschutz betrifft sowohl öffentliche Planungsträger als auch den privaten Bereich.
So macht sich beispielsweise jemand einer Ordnungswidrigkeit schuldig, der vermeidbare Geräusche erzeugt, die erheblich belästigend wirken oder Gesundheitsgefahren auslösen.
In der Praxis entfaltet dieses allgemein gehaltene Verbot des § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes aber kaum Wirkung, wie überhaupt festzustellen ist, dass es trotz zahlreicher Vorschriften und Regeln bisher in der Praxis anscheinend keinen Durchbruch beim Lärmschutz gegeben hat. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die Europäische Union sich des Problems angenommen hat und im Jahr 2000 eine Richtlinie des europäischen Parlaments verabschiedet wurde, die die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel hat.
Auch in Schleswig-Holstein müssen aufgrund der Umgebungslärmrichtlinie zeitlich gestuft strategische Lärmkarten und Lärmminderungspläne u.a. in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen als Lärmquellen erstellt werden. In der ersten Stufe müssen für Hauptlärmquellen bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten und bis zum 18.07.2008 Lärmaktionspläne erstellt und der Europäischen Kommission übermittelt werden.
Auch in Schleswig-Holstein sind gemäß § 47 des Bundesimissionsschutzgesetzes die Gemeinden zur Umsetzung der Vorgaben der EU zuständig.
Diese aus unserer Sicht missliche Zuständigkeit kam durch eine Verständigung im Vermittlungsausschuss zwischen der rot-grünen Bundesregierung und dem Bundesrat im Jahr 2005 zustande. Da keine Einigkeit über die Finanzierung der Aufgabe erzielt werden konnte, hatten sich Bund und Land auf die Zuständigkeit der Gemeinden verständigt, wobei den Ländern die Möglichkeit eröffnet wurde die Zuständigkeit an sich zu ziehen.
Dies wurde dann auch mit den Gemeinden erörtert. So hatte sich die Landesregierung im Dezember 2005 eigentlich schon mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag dahingehend geeinigt, dass die Lärmkartierung bei Städten und Gemeinden unter 20.000 Einwohner durch das Land einschließlich der entstehenden Kosten übernommen werden sollte.
Eine zentrale Aufgabenwahrnehmung durch das Land erschien hier effizienter. Das ist zutreffend und das besagt auch der Bericht.
Leider verhinderte Finanzminister Wiegard diese Vereinbarung durch sein Veto. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sah er keine Möglichkeit, hier das Land mit einer zusätzlichen Aufgabe zu belasten. Vor dem Hintergrund des Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich durch das Land eine wenig nachvollziehbare und äußerst kommunalfeindliche Aussage. Aber das ist in diesen Tagen der Großen Koalition ja nichts Neues.
Also unterbreitete der Umweltminister den Kommunen ein Angebot. Das Land führt die Lärmkartierung gegen Kostenerstattung durch.
Problematisch empfand dies insbesondere der Gemeindetag, da in dem Schreiben weder konkrete Kosten, noch ein Verteilungsschlüssel benannt wurden.
Der Gemeindetag hat daher seinen Mitgliedern empfohlen, einer Übernahme der Kartierung durch das Land nur unter dem Vorbehalt zuzustimmen, wenn der Kostenschlüssel und die konkreten Kosten noch vor der verbindlichen Beauftragung durch die Gemeinde konkret bekannt wären.
Nun wird - wie wir im Bericht lesen können -, die Finanzierung durch den Schleswig-Holstein Fonds sichergestellt und, dass damit das Land für die Kosten der Lärmkartierung bei Gemeinden unter 20.000 – wie ursprünglich gewollt - aufkommt. Damit haben sich die Kommunen glücklicherweise durchgesetzt.
Es war schon enttäuschend genug, dass die Landesregierung im Bundesrat diese Pflichtaufgabe für die Gemeinden nicht verhindert hat und die vollen Kosten auf die kommunale Ebene abwälzen wollte, während sie gleichzeitig Geld dem kommunalen Finanzausgleich entzieht, welches für die Durchführung unter anderem auch dieser Aufgabe geholfen hätte.
Wir sollten den Bericht der Landesregierung im Ausschuss unter Einschluss des Gemeindetages noch einmal näher beraten, um die Sichtweise der Kommunen zu dem Bericht dargelegt zu bekommen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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